Sonntag, 1. April 2018

Firmengründungen

Eine Firma in einem Offshore Zentrum zu be­sitzen kann sehr hilfreich sein, ist aber auch nicht ganz un­ge­fährlich. Wenn sie ver­su­chen ihrem deutschen Finanzamt eine Ge­sell­schaft in einer typischen Steuer­oase unter­­zujubeln, wecken sie nur das Miss­trauen der Steuerprüfer, selbst wenn sie dort eine echte Niederlassung oder sogar eine Produktionsstätte unterhalten. Dennoch kann eine Firma in irgendeinem Gründungs­paradies nützlich sein. Sie kann zum Beispiel Bankkonten unterhalten oder ihnen einen Firmenwagen zur Verfügung stellen. Das Haus in dem sie wohnen kann ihr gehören. Sollten sie das Haus mal verkaufen wollen, veräußern sie die ganze Firma und sparen die Grunderwerbssteuer. Falls sie für eine Nie­der­­lassungsbewilligung einen Arbeit­ge­ber benötigen, können sie ihre Firma ange­ben. Außerdem kann ihre Firma ihnen einen Mitarbeiterausweis ausstellen, der häufig als Identifikationsdokument akzeptiert wird. Ist ihre Firma eine Reederei, beantragt sie ihr Seefahrtsbuch und bezahlt außerdem ihre Dienstreisen. Es gibt weltweit zahlreiche Grün­dungsparadiese in denen sie für ein paar Hunderter eine Firma aus der Taufe heben können oder einen bereits existierenden Fir­men­mantel erwerben können. Geben sie bei einer der einschlägigen Internet-Such­ma­schi­nen den Suchbegriff „company formation“ ein und sie erhalten eine ganze Liste mit auf Firmengründungen speziali­sier­ten Helfern auf der ganzen Welt. Im folgenden seinen die für Europäer wichtig­sten Zentren (für Zy­pern siehe voriges Kapitel) in Kürze be­han­­delt. Auch diese Li­ste erhebt keinen An­spruch auf Voll­stän­digkeit.
Nach derzeitigem Stand der Dinge wird die EU wohl eine Offenlegungspflicht für die Firmeninhaber einführen, d.h. der jeweilige Be­sitzer ist dann behördlich bekannt. Rich­ten sie sich besser darauf ein.

Großbritannien

In Großbritannien können sie problemlos eine Firma gründen. Auf der Webseite http://www.uk-plc.net können sie das sogar on­line für etwa £50 plus Mehrwertsteuer tun. Aufgrund der EU-Vereinbarungen dürfen sie mit ihrer britischen Firma auch in Deutsch­land tätig werden. Allerdings wird sich das durch einen EU-Austritt Großbritanniens wohl ändern.

Kanalinseln, Isle of Man und Gibraltar

In Gibraltar, auf den Kanalinseln und der Isle of Man sind Firmengründungen ohne große Schwierig­keiten möglich. Passende Helfer finden sie auch hier im Internet.

Irland

In Irland zahlen Firmen lediglich 12,5% Steuern. Firmengründungen sind ohne Probleme möglich. Auch scheint sich das Land von der Finanzkrise langsam zu erholen.

Frankreich

Im deutschsprachigen Elsass können sie eine französische SARL oder eine EURL (Entre­prise uni­per­son­nel­le à responsabilité limitée) als Einmann-Gesellschaft gründen. Seit dem 1.1.2004 ist es möglich, die SARL/EURL mit einem Euro Stammkapital zu gründen. Der Firmenname der SARL kann unter Ein­hal­tung der Schutzrechte Dritter frei gestaltet werden. Weder der Gesellschaftsvertrag noch der Gesell­schaf­ter­beschluss, durch den die SARL gegründet wird, müssen notariell beurkundet werden. Das erste Ge­schäfts­jahr kann überdies bis zum Abschluss des nächs­ten vollen Kalenderjahrs laufen, so dass ein Jah­resabschluss für das Rumpfjahr nicht er­for­derlich ist. Infos gibt es unter www.insolvenzinfrankreich.de. Steuer­lich ist Frank­reich zwar eher ungünstig, dafür aber un­auf­fäl­lig.

Liechtenstein

In Liechtenstein waren bisher vor allem die Stiftungen und Anstalten von Interesse. Eine Stiftung stellt ver­einfacht ausgedrückt eine Verselbständigung einer bestimmten Stif­tungs­­summe dar, die von der Stif­tung zweck­ge­bunden eingesetzt wird. Aus der Presse be­kannt sind vor allem die Stiftungen diverser deut­scher Parteien oder die Familien­stif­tun­gen wohlhabender Familien­clans. Ähnlich wie der angel­sächsische „Trust“ arbeitet eine liechtensteinische Anstalt. Firmengrün­dun­gen in Liechtenstein werden aber wohl in Zu­kunft den heimischen Behörden gemeldet werden.

Zug (Schweiz)

Der schweizerische Kanton Zug ist aufgrund seiner liberalen Steuergesetzgebung ein be­lieb­tes Grün­dungs­zentrum. Beachten Sie, dass die in der Schweiz vorherrschende Rechts­form die Aktien­ge­sell­schaft ist. Eine AG benötigt ein Gründungskapital von SFr 100.000, wovon SFr 40.000 einbezahlt sein müssen. Die Gründung muss vor einem ein­hei­mischen Notar erfolgen und die drei Grün­dungs­gesell­schaf­ter müs­sen persönlich oder mittels Bevollmächtigtem anwesend sein. Die reinen Gründungkosten belaufen sich auf ca. SFr 5.000, dazu kommen die Kosten für den Treuhänder. Trotz der hohen Kosten eignet sich eine schweizerische AG als „Holdinggesellschaft“ für internationale Geldanlagen. Achtung: Der Immobilien­erwerb einer im ausländischen Besitz befind­li­chen AG ist genehmigungspflichtig. Die Steuersätze für eine Domizil-AG sind im Kanton Zug am Günstigsten. Auf Kapital und Reserven wird eine pauschale Abgabe von 1,5 Promille auf das eingetragene Stammkapital erhoben, mindestens aber SFr 300. Dazu kommt die Bundessteuer, die je nach Firmentyp ungefähr die gleiche Höhe wie die Kantons- und Ge­mein­desteuern hat.

Delaware (USA)

Im US-Bundesstaat Delaware erhalten Sie schon ab US$169 eine Firma. Wenden sie sich an: The Company Corporation, 2711 Centerville Road, Suite 400, Wilmington, DE 19808 oder besuchen sie die Internetseite http://www.incorporate.com. Mit einer ame­ri­ka­ni­schen Firma die eine eigene Tax Iden­ti­fication Number hat können sie problemlos in den USA ein Bankkonto eröffnen und Kreditkarten beantragen ohne eine Sozial­ver­siche­rungsnummer zu besitzen. Der Jahres­steuerbetrag beträgt bei Non-Profit Corpo­ra­tions ca. $20.

Norderfriedrichskoog

Wenn sie jedoch in Deutschland bleiben wol­len, dann könnten sie ihren Firmensitz nach Norder­fried­richs­koog verlegen. Dort zah­len sie zur Zeit weder Gewerbesteuer noch Kommunalsteuern.

Briefkästen

Wenn sie nicht unbedingt eine ganze Firma grün­den wollen oder aus persönlichen Grün­den eine Post­adresse im Ausland benötigen, dann können sie sich vor allem in den angel­säch­sischen Ländern problemlos eine Miet­adresse zulegen, einen sogenannten mail drop. Solche Briefkästen werden häufig von Geschäftsreisenden benutzt die oft ihren Aufenthaltsort wechseln oder von Montage­arbeitern, See­leuten und anderen die viel reisen müssen. Um geeignete Postweiter­lei­tungs­­unternehmen zu finden, nutzen sie die Internet-Suchmaschinen mit dem Such­be­griff „mail forwarding“. Als besonders zu­ver­läs­sig hat sich die Londoner Firma British Monomarks, 27 Old Gloucester Street, London WC1N 3XX, Tel. 0207-405 0463 erwiesen. Besuchen sie die Webseite unter http://www.britishmonomarks.co.uk. Leider hat diese Firma einen großen Nachteil: Sie ist in den einschlägigen Verfolgerkreisen recht be­kannt. Auch in den Niederlanden findet man Mietadressen, z.B. unter www.grenspostadres.nl. Ein weiterer, internationaler Anbieter ist www.mbeglobal.com.
Alternativ können sie auch folgendes pro­bie­ren: Suchen sie ein möglichst anonymes Hoch­­haus. Füllen sie dann auf dem Postamt einen (kostenpflichtigen) Nachsendeauftrag aus, welcher ihre an dieses anony­me Hochhaus adressierte Post an eine beliebige andere Adresse weiterleitet. Sie sollten dabei übrigens nicht die „sechs Mo­­nate wegen Umzugs“ Option nutzen, sondern einen bestimmten Zeitraum „von ... bis“ angeben, die­sen können sie beliebig ver­län­gern. Die Post schickt dann eine Bestä­ti­gung Ihres Nach­sen­deauftrages an die Hoch­hausadresse. Diese sollten sie abfangen, jedoch legt der Postbote wenn er keinen Brief­­­kasten mit dem entsprechenden Namen darauf findet die Karte irgendwo im Trep­pen­haus ab und sie landet früher oder später im Altpapier. In aller Regel wird der Nach­sen­deauftrag aber ord­nungs­gemäß aus­ge­führt.
Wenn sie eine gewisse Unverfrorenheit be­sitzen, dann können sie auch einfach einen zu­sätzlichen Brief­kasten an oder neben der Brief­­kastenanlage montieren. Gelegentlich gibt es sogar einen oder zwei freie Brief­fächer, wenn es sich bei der Briefkastenanlage um ein Standardmodell handelt, das Haus aber weniger Wohnungen hat als Postfächer vorhanden sind. Vielleicht können sie eines davon okkupieren. Wenn sie dabei einen Arbeitsanzug tragen und einen Werk­zeug­kasten mitführen, erregen sie am wenig­sten Aufsehen. Der Postbote wird sich viel­leicht über den neuen Briefkasten wun­dern, aber er hat meist keinen Über­blick über alle im Haus befind­li­chen Woh­nun­gen. Problematischer ist da schon der Haus­meister. Aber oft weiß in großen Wohn­­blöcken auch er nicht genau wer wo wohnt oder ob und wo eine Wohn­gemeinschaft besteht, zu welcher der zusätzliche Briefkasten gehören könnte. Vorsorglich können sie aber ein Haus ohne Hausmeister aus­­suchen, aber vielleicht ist der Hausmeister ja auch gar nicht ab­ge­neigt sich ein paar Euro nebenher zu verdienen. Oder vielleicht gibt es im Haus auch eine Wohn­ge­mein­­schaft, in der sie für wenig Geld Zugang zum Briefkasten erlan­gen können.
Wenn sie irgendwo ein Brachgrundstück oder ein leerstehendes Haus kennen, dann kön­­nen sie auch dort einen Briefkasten in­stal­­lieren. Dieser sollte jedoch nicht so auf­fäl­lig positioniert sein, dass er schon von weitem zu sehen ist und womöglich die Auf­merk­samkeit der Nachbarn erregt, die dann nur unpassende Fragen stellen. Schreiben sie aber sicherheitshalber die komplette Straßen­adresse auf den Post­kasten, damit der Post­bo­te sicher sein kann den richtigen Kasten er­wischt zu haben. Wenn doch jemand Fra­gen stellt, dann sagen sie, dass hier in Kürze ge­baut wird. Sie können auch, gewisser­maßen als Bestätigung dessen, eine Art Bau­schild aufstellen.
Weiterhin könnten sie auch einen Stellplatz auf einem Campingplatz anmieten und sich die Post dorthin schicken lassen. Wer keinen Wohnwagen besitzt, stellt einfach nur einen Briefkasten auf. Niemand hat gesagt, dass man auf dem Stellplatz wirklich einen Wohnwagen platzieren muss.
Schließlich gibt es noch die folgende Mög­lich­keit: Melden sie sich einfach unter ir­gend­einer Adresse beim Meldeamt an und lassen sie die Adresse im Personalausweis ein­tragen. Eventuell brauchen Sie da­für aber eine Bescheinigung des Vermieters sowohl für die An-, als auch für die Abmeldung. Dann gehen sie zur Post und be­­an­tra­gen in dem Zustellbezirk ihrer Wohn­adres­se ein Postfach. In der Regel werden nun alle an sie adressierten Postsendungen in das Postfach gelegt, auch solche, die ihre Straßenanschrift tragen. Das funktioniert selbst dann, wenn sie schon lange nicht mehr dort wohnen, aber das Postfach behalten haben.
Und noch ein genereller Hinweis: Der beste Briefkasten ist immer der, welcher eigentlich keiner ist!

Vereinsgründungen in der Schweiz

In Deutschland brauchen sie mindestens sie­ben Personen, um einen Verein zu gründen. Anders in der Schweiz, dort reicht theore­tisch eine einzige Person aus. In Artikel 60 des Schweizerischen Zivil­gesetz­buches heißt es „Vereine, die sich einer politischen, religiösen, wissen­schaftlichen, künstleri­schen, wohltätigen geselligen oder anderen nicht wirtschaftlichen Aufgabe widmen, er­lan­gen die Persönlichkeit, sobald der Wille, als Körperschaft zu bestehen, aus den Statu­ten ersichtlich ist. Die Statuten müssen in schriftlicher Form errichtet sein und über den Zweck des Vereins, seine Mittel und seine Organisation Aufschluss geben.“ Soll ihr Ver­ein auch wirtschaftlich tätig werden, dann müssen sie ihn gemäß Art. 61 ins Handelsregister eintragen lassen. Für den Han­delsregistereintrag sollten sie sich eines erfahrenen Anwalts bedienen. Die Kosten für eine Vereinsgründung dürften sich auf etwa SFr 1000 belaufen.
Ein Vereinsgründung – auch in Deutschland - kann übrigens auch eine Lösung sein, wenn sie nach einer geschäft­lichen Pleite keine neue Firma mehr gründen dürfen.

Ausländische Führerscheine

Mit einem ausländischen Führerschein dürfen sie in Deutschland nur fahren, wenn sie in dem betref­fen­den Land ihren Wohnsitz haben und in Deutschland keine Sperrfrist gegen sie verhängt wurde. Die aus­län­di­sche Wohnsitzadresse muss überdies im Führer­schein eintragen sein, außer es handelt sich um die Fahr­erlaubnis eines Landes, wo das generell nicht üblich ist, wie z.B. Polen oder Slowenien. Auf­grund diverser EU-Verein­ba­run­gen müssen sie einen aus­ländischen EU-Füh­rer­schein nicht mehr umtauschen wenn sie ihren Wohn­sitz nach Deutschland zu­rück verlegen, allerdings sind EU-Führerscheine neuer­dings nur noch 15 Jahre gültig. Den aktuellen Stand erfra­gen sie am Besten beim zu­stän­digen Ordnungs­amt. Um an einen aus­län­dischen Führer­schein zu ge­langen, kön­nen sie ent­we­der ihren deut­schen Führer­schein um­tau­schen oder im Aus­­land eine Führer­schein­prü­fung ablegen. Letzteres soll­ten sie mög­lichst in einem Bal­lungs­­raum tun, weil es dort nicht unge­wöhn­lich ist wenn auch ältere Führer­schein­be­wer­ber zur Prü­fung antreten. Menschen die ihr Leben in einer Großstadt wie London, Paris oder New York ver­brin­gen, benötigen nicht unbedingt ein Auto, da öffentliche Ver­kehrs­mittel über­­all zur Ver­fü­gung stehen. Des­halb kann es gut sein, dass ein Stadtbewohner erst dann Auto fahren lernt, wenn er aufs Land ziehen will. Schal­ten sie überdies eine ein­hei­mische Fahr­schu­le ein. Das wirkt glaub­wür­diger, sie brau­chen sich nicht um den Papier­kram zu küm­mern und bekommen auch ein Prü­fungs­fahrzeug gestellt.

Großbritannien

In Großbritannien können sie ab 18 Jahren selbständig Auto fahren, aber sie erhalten bereits mit 17 Jah­ren einen vorläufigen Füh­rer­­schein noch bevor sie eine Prüfung ab­sol­viert haben und dürfen britische Straßen un­sicher machen sofern ein routinierter Fahrer neben ihnen sitzt. Auf dem Kontinent dürfen sie damit aber nicht fahren. Haben sie dann die nötige Prüfung bestanden, erhalten sie einen richtigen Füh­rer­schein. Sie müssen aller­dings in Großbritannien einen Wohnsitz haben, den sie als EU-Bürger aber der­zeit noch ohne weiteres anmelden können. Informationen zum britischen Führerschein erhalten sie unter http://www.dvla.gov.uk/drivers. Die Straßen­verkehrsordnung gibt es in fast jeder Buchhandlung. Halten Sie Ausschau nach dem Schild „Her Majesty’s Stationary Office.“

USA

In den USA kommen sie relativ einfach an einen Führerschein auch wenn sie dort kei­nen ständigen Wohn­sitz haben. Sie bezahlen eine Gebühr von etwa $30 und können sofort die theoretische Prüfung ab­legen. Lesen sie also vorher die Straßen­ver­kehrsordnung des betreffenden Bundes­staates. Zur praktischen Prü­fung am nächsten Tag müssen sie ein Auto mitbringen. Haben sie alle Prüfungs­an­for­derungen erfüllt, erhalten sie innerhalb einer Stunde den Führer­schein ausgestellt, der eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren be­sitzt und dann erneuert werden muss.
Wenn sie mit einem Mietwagen zur Prüfung antreten, wird man sich aber auf jeden Fall wundern, wieso sie einen Wagen mieten und fahren können, obwohl sie doch noch keinen Führerschein haben. Wenn sie jetzt einen deut­schen oder anderen nationalen Führer­schein vorzeigen, müssen sie ihn abgeben. Besorgen sie sich deshalb vor ihrer Abreise in ihrem Heimatland einen sogenannten inter­nationalen Führerschein und erklären sie auf Anfrage, dass Deutschland, Österreich etc. ein so kleines Land ist, dass sie nach we­ni­­gen Kilometern Fahrt schon im Ausland sind. Also lohnt die Ausgabe nationaler Führer­scheine nicht. Da ein durchschnitt­licher Amerikaner in der Regel nicht weiß wo Deutschland, Österreich etc. überhaupt liegt, kann er nicht das Gegenteil beweisen und wird sich damit zufrieden geben. Sie können dieses Pro­blem aber elegant um­gehen, indem sie eine örtliche Fahrschule ein­schalten die ihnen ein Prüfungs­fahr­zeug stellt.
In den USA dürfen sie außerdem bereits ab 16 Jahren Auto fahren, können dort einen Führerschein er­wer­ben und diesen spätestens mit 18 auf einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Erkundigen sie sich sicherheitshalber auf dem Ordnungsamt nach dem aktuellen Stand.

Internationale Führerscheine

Wenn sie sich mit einem internationalen Führerschein zufrieden geben, dann wenden sie sich in diversen Ländern an den lokalen Automobilclub. Oft sind diese berechtigt bei Vor­lage eines nationalen Führer­scheins einen internationalen auszuschreiben. In Por­tu­gal zum Beispiel kontaktieren sie den ACP oder besuchen sie die Webseite http://www.acp.pt.

Andere Länder

Angeblich soll es in den Niederlanden be­son­ders einfach sein das begehrte Papier zu ergattern, jedoch müssen sie die Prüfung auf Niederländisch ablegen. Im Prinzip können sie sich aber in jedem Land der Welt zur Fahr­prüfung anmelden. Besonders beliebt sind neuerdings Tschechien, Polen, Slowe­ni­en und andere osteuropäische EU-Län­der. In den letzten beiden Ländern wird nebenbei bemerkt im Führerschein keine Adres­se ein­ge­tragen. Denken sie daran, dass sie bei einer Fahrprüfung in einem Land dessen Spra­che sie nicht verstehen einen Dolmetscher mit­brin­gen müssen. In folgen­den Ländern und Gegenden kön­nen sie den Test auf Deutsch ablegen: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Südtirol und Ost-Belgien.

Fremdenlegion

Der Vollständigkeit halber soll noch auf eine wenig empfehlenswerte Methode des Unter­tauchens hinge­wiesen werden. Die franzö­sische Fremdenlegion unterhält in jeder französischen Stadt Rekru­tie­rungs­­büros. Der zuständige Offizier wird sie nach den Grün­den für ihren Eintritt in die Legion fra­gen. Wenn sie ernsthafte Verbrechen began­gen haben, wird er sie abweisen. Sind sie jedoch auf der Flucht vor abgelegten Bräuten oder haben sie nur Kavaliersdelikte began­gen, dann werden sie keine Probleme haben. Jeder neue Rekrut erhält einen neuen Namen, nur die ersten drei Anfangs­buch­staben des alten Namens werden beibehalten. Ihren deutschen Personalausweis müssen sie abge­ben, aber sie könnten ja auch noch einen Reise­pass bei einer Person ihres Vertrauens deponiert haben, für den Fall, dass ihnen der Dienst bei der Legion doch nicht zusagt und sie unerkannt abhauen wollen. Dann wären sie allerdings fahnenflüchtig und sollten Frankreich die nächsten Jahrzehnte meiden. Erwischt man sie, werden sie als Deserteur bestraft. Nach fünf Jahren Dienst in der Legion erhalten sie einen französischen Pass und können sich irgendwo in Frankreich nieder­lassen. Bis dahin kann allerdings viel passieren. Die Frem­den­legion wird gewöhn­lich überall dorthin geschickt, wo der Dschungel­­krieg am härtesten ist. Alleine im Indochinakrieg starben 12000 Legionäre, wäh­rend der Algerienkrieg von 1962 „nur“ 2000 Legionären das Leben kostete. In den letzten Jahren wird die Legion auch im Rah­men der UN-Mandate zu „friedens­sichern­den Maßnahmen“ eingesetzt, vor allem in Afrika und Asien. Wenn sie die Gefahr lieben, dann können sie es ja mit der Frem­den­legion probieren.

Letzte Tipps

Wenn Sie etwas verstecken müssen

Sollten Sie in die Verlegenheit kommen et­was an irgendeinem Ort verstecken zu müs­sen, dann wählen Sie möglichst ein Versteck an welchem im Laufe der Zeit kaum etwas verändert wird, z.B. ein denkmal­geschütztes Gebäude oder einen Platz in einem Natur­schutz­gebiet. Allerdings ist schon so man­ches ein­sa­me Wald­stück überraschend zu Bau­­land ge­wor­den und hat den Bauherren mit seltenen Funden be­glückt, und es sind ge­ra­de die denk­­­malgeschützten Gebäude, an denen häufig irgendetwas restauriert wird, wie zum Beispiel der Kölner Dom.
Unterwegs bietet es sich an wichtige Doku­men­te oder größere Geldbeträge in einem ver­schlossenen Brief­umschlag der mit der Adres­se einer Person seines Vertrauens oder seines Rechtsanwaltes versehen ist aufzu­be­wahren. Bei einer Durchsuchung fällt dieser Umschlag unter das Briefgeheimnis und darf nicht ohne richterliche Anordnung geöffnet werden. Leider halten sich nicht alle Durch­su­chenden daran.

Wenn sie glauben abgehört zu werden

Heutzutage ist die Gefahr abgehört zu wer­den größer denn je. Wenn Sie sichergehen wollen, dann sollten Sie ihre Behausung von Zeit zu Zeit auf Wanzen untersuchen, aber auch den Besprechungs­raum in ihrer Firma, ihr Hotelzimmer etc. Wanzensuchgeräte und viele andere elektro­ni­sche Spielereien erhal­ten Sie bei Conrad Electronic unter http://www.conrad.de oder auch bei The Coun­ter Spy Shop of Mayfair, 62 South Audley Street, London W1, Tel 0207-408 0287, http://www.spyzone.com. Zu empfeh­len ist außerdem Spycatcher Security Equip­ment, 25g Lowndes Street, London SW1X 9JF, Tel. 0207-245 9445. Weitere Adressen finden sie im Internet.

Kein Anschluss unter dieser Nummer

Wenn Sie ständig von lästigen Anrufern ge­nervt werden, dann können Sie folgendes tun: Wählen Sie so lange nicht existierende Num­mern­folgen, z.B. mit falscher Vorwahl, bis Sie die bekannte Ansage „Kein Anschluss unter dieser Nummer“ oder ähnliches hören. Alternativ können Sie die Ansage neuerdings auch aus dem Internet runterladen. Nehmen Sie die Ansage auf ihren Anruf­be­ant­worter auf und spielen Sie diese anstelle eines Begrüßungstextes ab. Jeder der Sie nun anruft denkt, dass sich ihre Rufnummer ge­­än­dert hat und gibt entnervt auf. Sie können natürlich auch wirklich ihre Rufnummer ändern, aller­dings dauert das einige Tage.

Voice Mail & Rufweiterleitung

Wenn Sie eine Telefonnummer benötigen, ver­suchen Sie es mit einer Voice Mailbox. Das funktioniert praktisch wie die Mailbox von ihrem Handy, allerdings wählt der Anru­fer eine gewöhnliche Fest­netz­num­mer. Be­trei­ber finden Sie im Internet. Falls Ihnen die Rufnummer nicht zusagt, zum Beispiel weil die Vorwahl ihre neue Telefonnummer als Voice Mailbox ausweist, dann können Sie von einer gewöhn­li­chen Rufnummer aus über die Rufweiterleitung in ihre Mailbox um­leiten. Erkundigen Sie sich bei der Telefongesellschaft Ihrer Wahl. Statt auf eine Voice Mailbox können Sie den Anruf auch auf ein Handy weiterleiten.

Voice Changers

Schon seit einigen Jahren sind in angel­säch­si­schen Län­dern Telefone auf dem Markt, mit denen Sie Ihre Stimme verändern können, und seit neuestem gibt es diese Funktion auch als App für Handys. Sie kön­nen unter anderem eine Männer­stim­me so ver­zerren, dass sie wie eine Frauen­stim­me klingt und um­ge­kehrt. So können Sie zum Bei­spiel ei­nen eingehenden Anruf zunächst mit einer Frau­enstimme entgegen­neh­men und dann an den Chef weiterverbinden. Der Anrufer erhält so den Eindruck, dass Ihre Firma über diverse Angestellte verfügt, auch wenn Sie nur ein Ein-Mann-Betrieb sind. In Deutsch­land können Sie jedoch Ärger be­kom­men, wenn Sie den Eindruck erwecken, dass ihre Firma wesentlich größer ist, als in Wirk­lichkeit. Das verstößt gegen das Wett­be­werbsrecht. Natürlich braucht der Apparat auch die technische Zulassung der deutschen Behörden, was bei Apps allerdings kein Problem darstellt.

 

Auslieferung

Informationen zum Thema Auslieferung er­hal­­ten Sie vom Bundesministerium der Justiz. Besuchen Sie die Webseite unter http://www.bmj.bund.de, aber tun Sie dies von einem Internetcafé aus, denn behörd­li­che Internetseiten speichern die IP-Nummern der Besucher.

Ausweispapiere selber machen

Es ist bekanntermaßen strafbar Ausweis­pa­pie­re zu fälschen. Es ist jedoch nicht verbo­ten Firmenausweise oder Vereins­mitglieds­karten selbst zu gestalten. Alles was Sie dazu brauchen ist ein Computer mit einem guten Grafik­programm, solides Papier, Laminier­fo­lien, ein Foto von sich und einen Firmen­stem­pel. Sie können sich auch den Mitar­bei­ter­ausweis einer anderen Firma ansehen und versuchen etwas ähnliches zu entwerfen. Solange Sie die Ausweise für Ihre eigene Fir­ma oder Ihren eigenen Verein erstellen, ist das nicht verboten.

Verfolger mit dem Auto abschütteln

So stellen Sie fest, ob Sie verfolgt werden:
  1. Biegen Sie drei Mal hintereinander rechts ab. Bleibt der verdächtige Wagen hinter Ihnen, werden Sie möglicherweise ver­folgt.
  2. In einem Kreisverkehr drehen Sie min­de­stens zwei Runden. Macht Ihr Verfolger den selben „Fehler“, wissen Sie Bescheid.
  3. Halten Sie irgendwo an und gehen Sie in einen Laden. Wenn der andere Wagen ebenfalls anhält und zusammen mit Ihnen seine Fahrt wieder aufnimmt, ist er hinter Ihnen her.
So werden sie den Verfolger los:
  1. Fahren Sie an Ihrem Haus, Ihrer Straße etc. vorbei in eine Gegend wo Sie noch nie vorher waren und tun Sie so, als ob Sie dort was wichtiges zu erledigen hätten. Ihr Verfolger wird sich aufmerksam No­ti­zen machen und so auf eine falsche Spur geraten.
  2. Fahren Sie dann zu einem Hotel und buchen Sie ein Zimmer für die Nacht. Bezah­len Sie das Zimmer und parken Sie ihren Wagen. Verlassen Sie das Hotel durch die Hintertür und holen Sie den Wagen ein paar Tage später ab.
  3. Wenn Sie unterwegs schnell jemanden los werden müssen, können Sie folgenden Trick anwenden: Steht der betreffende Wa­gen ein oder zwei Fahrzeuge hinter Ihnen an einer roten Ampel, warten Sie bis Grün kommt und tun Sie so, als ob sie Probleme mit dem Motor oder dem Getriebe hätten. Springt die Ampel dann auf Gelb, fahren Sie blitzschnell los.

Die Agentenwende

Sie sollten dabei nicht schneller als 80km/h fahren, weil sich das Fahrzeug sonst überschlagen könnte.
  1. Nehmen Sie den Gang raus und den Fuß vom Gas.
  2. Reißen Sie das Steuer um eine Vierteldrehung nach Links und ziehen Sie dabei kräftig die Hand­bremse.
  3. Nun bricht das Heck aus und der Wagen schleudert herum. Steuern Sie nun mit dem Lenkrad in die Richtung aus der Sie gekommen sind.
Im Rückwärtsgang ist das ganze einfacher, weil die schwere Frontpartie leichter herumschleudert.

Noch ein allerletzter Tipp

Lesen Sie hin und wieder die Publikationen der Deutschen und Schweizerischen Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz e.V. Sie erhalten dort zahlreiche nützliche Informationen. Internet­seite: http://www. schutzgemeinschaft-ev.de.


Sonderteil Fremdgehen

Erfolgreiches Fremdgehen will organisiert sein. Deshalb ist es auch für den betrogenen Partner wichtig zu wissen, was jemand be­ach­ten muss, der unbemerkt in fremden Bet­ten sein Unwesen treiben will. Wenn also die folgenden Punkte auf ihre Beziehung zu­tref­fen, dann geht Ihr(e) Partner(in) mit hoher Wahrscheinlichkeit fremd. Um die Ge­dan­ken­gänge eines Fremdgehenden besser ver­­ste­hen zu können, ist es notwendig sich in des­sen Lage zu versetzen. Stellen Sie sich al­so vor, Sie wollten Ihre(n) Partner(in) be­trü­gen.
Zum er­folg­reichen Fremdgehen sind fünf Dinge er­forderlich:
  1. Zeit
  2. Geld
  3. Gelegenheit
  4. Ein schneller Wagen
  5. Ein Quartier/Treffpunkt

Zeit
Zum Fremdgehen benötigt man Zeiträume, die nicht vom Partner oder anderen Personen über­wacht werden können. Der erfolgreiche Fremdgeher tut selbiges deshalb immer tags­über, weil es viel einfacher ist während des Tages für ein paar Stunden zu verschwinden, als über Nacht.
Wenn Sie über Nacht fremdgehen wollen, dann brauchen Sie einen plausiblen Grund, um außer Haus zu übernachten, z.B. eine Ge­schäfts­reise. Dabei entstehen jedoch zwei Pro­­bleme: Zunächst könnte Ihr(e) Partner(in) im Ho­tel wo Sie abgestiegen sind anrufen. Sie müssen also wirklich dorthin fah­ren, wo Sie zu sein vorgeben, auch wenn Sie nicht selbst ans Telefon gehen, damit wenigstens das Hotelpersonal Ihre Anwesenheit be­stä­tigt. Achten Sie aber darauf, dass nicht ver­se­hent­lich ihre Lieb­schaft das Telefonat ent­ge­gen­nimmt. Wenn Sie glauben, dass dies nicht notwendig sei, weil Sie im Han­dy­zeit­alter prinzipiell überall sein können wenn das Te­le­fon klingelt, dann sollten Sie be­den­ken, dass ein klingelndes Handy den Ge­schlechts­akt empfindlich stört und Sie außer­dem pro­blemlos zu orten sind, solange Ihr Handy ein­geschaltet ist. Schalten Sie beim Fremd­ge­hen daher immer Ihr Mobil­gerät aus. Dann könnte Ihr(e) Partner(in) sich spontan ent­schließen Ihnen nachzureisen. Was dabei alles passieren kann, mag sich jeder selbst aus­malen.
Sich tagsüber für ein paar Stunden frei zu ma­­chen, ist weit weniger aufwendig. Sie kön­­nen z.B. nach der Arbeit noch irgend­einer Freizeitaktivität nachgehen, möglichst etwas, was Ihr Partner überhaupt nicht leiden kann und wo er oder sie garantiert nicht mit­kom­men will. Günstig ist es, wenn Sie einem Beruf nachgehen, bei dem Sie häufig außer­halb der Firma unterwegs sind, z.B. als Taxi­fah­rer oder als Büro­mit­ar­beiter im Außen­dienst, u.a. um Kunden zu besuchen. Dass bei einem Kundengespräch ein ein­ge­schal­te­tes Handy stört, versteht sich von selbst. Versuchen Sie aber nicht den alten Trick mit den Überstunden, sondern treffen Sie ihr Verhältnis lieber am Vormittag oder in der Mit­tagspause. Wenn Sie dann wirklich mal Überstunden machen müssen, kann ihr Part­ner Sie problemlos auf ihrem Diensttelefon am Arbeits­platz erreichen.

Geld
Fremdgehen ist kostenintensiv. Aller­dings soll­ten Sie Ihrem/-r Liebsten keine auf­fäl­li­gen Geschenke machen. Ehepartner mer­ken so was! Sie brauchen jedoch Geld für ein Hotelzimmer, für Fahrtkosten und eventuell für gemeinsame Essen. Quittungen sollten Sie möglichst gleich vernichten. Sorgen Sie da­für, dass Ihr ständiger Partner nicht über ihr Einkommen Bescheid weiß und Sie ir­gend­wo Geld zurücklegen können für solche Sonderausgaben. Wenn Sie ein gemeinsames Konto haben, dann lassen Sie Ihr Gehalt zu­nächst auf ein anderes Girokonto überweisen und dann erst auf das gemeinsame Konto. Dass auf dem Weg ein paar hundert Euro abgezweigt werden, merkt Ihr Partner nicht un­bedingt.

Gelegenheit
Um Fremdzugehen muss man natürlich je­manden des anderen (oder eigenen) Ge­schlech­tes kennen lernen. Mit jemandem aus dem Bekanntenkreis fremd zu gehen ist einer­­seits riskant, weil der/die Ehe­part­ner da­rauf auf­merksam werden könnte(n). An­de­rer­seits schöpft niemand Verdacht, wenn Sie zu­sam­men gesehen werden, weil ja jeder weiß, dass Ihre Familien sich gut verstehen. Mit je­man­dem aus dem Büro ein Verhältnis an­zu­fan­gen ist vor allem dann pro­ble­ma­tisch, wenn die Kollegen davon Wind be­kom­men oder wenn die Beziehung in die Brü­che geht. Tratsch ist da praktisch vor­pro­gram­miert. Über­haupt empfiehlt es sich, um Tratsch zu ver­meiden, einen verheirateten Fremd­­geh­part­ner auszuwählen. Vor allem Sing­le­­män­ner neigen dazu mit ihrer Erobe­rung an­zu­ge­ben, während ein verheirateter Mann die Klappe halten muss, will er seine Ehe nicht ge­­­fährden. Wählen Sie zum Fremd­gehen mög­­lichst je­man­den der nicht aus Ihrem di­rek­ten Umfeld stammt, vielleicht aus der Nach­­­barfirma oder jemanden, den sie aus dem Linienbus kennen. Im Internet gibt es auch sogenannte Seitensprungagenturen, die bei der Partnersuche behilflich sind, aber las­sen Sie sich nicht beim Surfen erwischen. Kon­takte zum Fremd­geh­partner können via Handy oder eMail erfolgen, aber speichern Sie Mailadressen und Handy­nummern mög­lichst nicht ab, zumindest nicht unver­schlüs­selt, und löschen Sie hin und wieder auch den Handy­speicher für ab­ge­hen­de Gespräche und den Postausgangsordner ihres PCs.

Ein schneller Wagen
Treffen Sie sich mit ihrem Verhältnis niemals direkt dort, wo Sie oder der/die andere woh­nen. Fahren Sie mindestens immer ans andere Ende der Stadt oder in einen Nachbarort. Ge­nau deshalb brauchen Sie einen fahrbaren Untersatz, damit Sie in kurzer Zeit größere Ent­fernungen im regionalen Umfeld zurück­le­gen können. Auf den öffentlichen Nah­ver­kehr können Sie nur bauen, wenn Sie in ei­nem Ballungsraum wohnen. Vermeiden Sie alle Orte, wo sie Bekannte treffen könnten. Parken Sie Ihren Wagen auch niemals direkt vor einem Hotel oder Restaurant.

Quartier/Treffpunkt
Vermeiden sie es einen Fremdgehpartner in ihre Wohnung mitzunehmen, auch wenn sie Single sind und alleine leben. Treffen sie sich wenn möglich in einem Hotel. An den Bahnhöfen oder in Messezentren von größe­ren Städten sowie an Flughäfen gibt es Ho­tels, wo sie ein Zimmer auch stun­den­wei­se tags­über anmieten können. Gedacht ist so was eigentlich für Durchreisende, die meh­rere Stunden auf ihren An­schluss warten müs­sen und in der Zwischenzeit etwas schla­fen wollen. Wenn es in ihrer Nähe kein ge­eig­­ne­tes Hotel gibt, dann müssen sie wohl oder übel ein Zimmer für die ganze Nacht an­­­mie­ten. Niemand sagt aber, dass sie wirk­lich über Nacht bleiben müssen. Neuerdings gibt es auch sogenannte 24/7 Hotels, also Hotels in die man rund um die Uhr an sie­ben Tagen in der Woche automatisch einchecken kann. Der Vorteil ist, dass man beim Zimmer an­mieten relativ unbeobachtet ist, nachteilig ist jedoch, dass mit Kre­dit­karte etc. bezahlt werden muss, wodurch man natürlich Spuren hinterläßt. Eventuell kann man das ver­mei­den, indem man sich eine Prepaidkarte einer der großen Kartengesellschaften besorgt.
Als Mann fällt ihnen die Aufgabe zu das Zim­­­mer anzumieten und möglichst bar im voraus zu be­zahlen, falls sie danach schnell ab­reisen müssen. Noch besser wäre es, wenn beide Fremd­geh­part­ner unabhängig von­einander je ein Zimmer im selben Hotel und möglichst auf der selben Etage anmieten würden. Ver­nich­ten sie aber die Quit­tung bevor sie nach Hause gehen und nehmen sie keine Visitenkarten des Hotels mit. Wenn sie unbedingt die Telefonnummer des Hotels brauchen, stecken sie einen Ku­gel­schreiber oder ein Streichholzheftchen ein. Sie können dann immer sagen, dass dies ein Werbegeschenk gewesen sei. Speichern sie Telefonnummern des Hotels oder ihres Partners keinesfalls in ihrem Handy ab, und wenn doch, verschlüsseln sie die Daten sorg­fältig. Al­ter­nativ können sie auch auf Dauer ein mö­blier­tes Zimmer mieten (die Miete bar be­zahlen!) oder sich in der Woh­nung eines Freundes treffen. Be­den­ken sie aber: Je we­ni­ger Mitwisser, desto besser. Notfalls geht auch ein Quickie in der Ab­stell­kammer.
Duschen sie nach dem Geschlechtsakt und ach­ten sie darauf, dass sich keine Haare, Lip­pen­stiftspuren oder ähnliches an ihrer Klei­dung befinden. Meiden sie starke Parfüms und Rasierwasser. Lassen sie nichts im Ho­tel­zimmer liegen, zahlen sie bar statt mit Kar­te und hinterlassen sie auf keinen Fall ihre pri­va­te Haustelefonnummer. Als Adres­se geben sie ihre Büroanschrift an. Nehmen sie keine Gegenstände mit nach Hause, die auf eine außereheliche Beziehung schließen lassen, z.B. Reizwäsche, Sexspielzeug etc. Wenn es nicht anders geht, deponieren sie solche Sachen in einem Bankschließfach.
Wenn sie sich ohne Sex zu haben treffen wol­len, tun sie dies an einem alltäglichen Ort. Wenn sie jemand mit einem/-r fremden Mann/Frau in einem schicken Nobel­re­stau­rant sieht, wird er oder sie sich wundern. Wenn sie ein Mann sind und die Be­ob­ach­te­rin zufällig eine Freundin ihrer Ehefrau ist, wird sie diese mit Si­cher­heit in Kennt­­nis set­zen. Sollte es ein guter Freund ihres Mannes sein, wäh­rend sie weiblichen Ge­schlechtes sind, dann kann es passieren, dass dieser Freund ver­sucht sie zu erpressen, um mit ihnen ins Bett zu steigen.
Treffen Sie sich mit ihrer Zweit­liebe besser in einem Selbst­be­die­nungs­restaurant in ir­gend­­einem Kauf­haus oder Supermarkt. Das sieht nicht nach einer Liebschaft aus und not­falls können sie be­haup­ten, sie hätten sich nur zufällig mit einem/-r unbekannten Her­ren/Dame an ihrem Tisch unter­hal­ten. Und ge­nerell sollten sie Körperkontakt in der Öffent­lichkeit ver­mei­den. Auch dabei könn­ten sie beobachtet wer­den.
Im übrigen gilt: Wiegen sie ihren Partner in Sicherheit. Als Mann sollten sie mit ihrer Frau lange, tief­schür­fende Gespräche führen; das gibt Frauen ein gutes Gefühl und ver­treibt das Misstrauen. Machen sie ihrer Ehe­frau auf keinen Fall teure Geschenke, die nur ihr Miss­trauen anheizen. Als Frau haben sie es ein­­­facher: Sie brauchen nur häufiger als sonst mit ihrem ständigen Partner Sex zu haben. Männern ge­nügt das fast immer.