"Goldener Pass": Pazifik-Insel verkauft Staatsbürgerschaften
Untertauchen - Wie man es anstellt spurlos zu verschwinden und ein neues Leben zu beginnen
Montag, 10. März 2025
Sonntag, 1. April 2018
Vorwort
Wie leicht
kann heutzutage ein unbescholtener Bürger in eine
wirtschaftlich schwierige Situation geraten!
Arbeitslosigkeit, eine geschäftliche Pleite oder eine
Scheidung können einen Menschen wirtschaftlich
und menschlich ruinieren. Gestern noch hatten sie einen sicheren
Job, heute ist ihr Arbeitgeber bankrott. Die Zahl der
Firmeninsolvenzen hat neue Rekordhöhen erreicht
und weitere, mittelständische Existenzen sind akut
gefährdet. Was aber können sie tun, wenn ihr Geschäft pleite geht,
ihre Ehefrau sich scheiden lassen will oder man ihnen gar eine
Straftat anhängt die sie nicht begangen haben? Nun, wie
wäre es, wenn sie jetzt neu anfangen könnten? Aber auch wenn sie
einfach nur ihre Privatsphäre schützen wollen gegen die
immer aufdringlicher werdende staatliche Überwachung, wird
ihnen der eine oder andere Tipp hilfreich sein. Denn dass
Westeuropa im Begriff ist mit Riesenschritten zu einem
sozialistisch geprägten Überwachungsstaat zu
mutieren, der auch vor Teilenteignungen seiner Bürger nicht
zurückschreckt, ist für den aufmerksamen Beobachter
nichts neues. Es wird in Zukunft folglich darum gehen sich
selbst und seinen Besitz vor dem Zugriff eines übermächtigen
Polizei- und Überwachungsstaates zu
schützen. Manch einer mag jetzt einwenden: „Ich
habe doch nichts zu verbergen.“ Diese Leute
sollen dann bitte ihre Bankauszüge, ihr Tagebuch, ihre
Korrespondenz, alle Passwörter und ihren Tresorinhalt der
Öffentlichkeit zugänglich machen.
Dieses Buch
ist selbstverständlich nicht für Straftäter gedacht,
sondern dient nur der Information. Ebenso wenig wie
ein Krimiautor seine Leser zum Verbrechen ermutigt, animiert
dieses Buch den Leser zum Verstoß gegen Gesetze. Ganz im
Gegenteil: Was auch immer sie tun, achten sie darauf, dass alles was
sie machen legal ist. Selbst wenn sie bei einer illegalen Sache nicht
erwischt werden, sind sie doch erpressbar. Verhalten sie
sich jedoch gesetzeskonform, dann können sie notfalls ihren
Geschäftspartner vor Gericht bringen.
Falls sie zu
diesem Werk einen Kommentar abgeben möchten, besuchen Sie mein
Google+ Profil. Ich freue mich auf ihre Zuschrift.
Auf alle
Fälle wünsche ich ihnen viel Erfolg und ein glückliches, neues
Leben.
Ihr Dr. Friedrich Preuss
Im April 2018
Allgemeine Hinweise
Wer
hat noch nie davon geträumt frei zu sein, ohne behördliche
Überwachung, Ausspähung durch den Arbeitgeber und ohne
ständige Nörgeleien einer unzufriedenen Ehefrau? Wenn sie
ihre Intimsphäre vor ungebetenen Interessenten
wirklich schützen wollen, gibt es nur eine Möglichkeit: Sie müssen
untertauchen. Ihre Gründe unterzutauchen können
vielschichtig sein, zum Beispiel möchten sie vor
penetranten Gläubigern, gierigen Ex-Ehefrauen
oder der Presse ihre Ruhe haben.
Falls
hohe Schulden in der Heimat der Grund für ihren Neuanfang sein
sollten, können sie auch zunächst den folgenden Lösungsansatz
ausprobieren: In den meisten europäischen Ländern
gibt es seit einigen Jahren auch für Privatleute
die Möglichkeit in Insolvenz zu gehen. Das Verfahren
ist zwar kompliziert und langwierig, bietet aber wegen der
Möglichkeit der Restschuldbefreiung einen
gangbaren Weg, um nach einer größeren Pleite wieder
auf die Beine zu kommen. Einfacher als in Deutschland
ist das Prozedere in England und der
Zeitraum von 18 Monaten ist überschaubar,
auch wenn man sicherheitshalber mit zwei Jahren rechnen sollte, in
denen man sich auf der Insel aufhalten muss. Auch in Frankreich
gibt es die Möglichkeit seine Schulden los zu werden; vor allem das
ehemals deutsche Elsass ist dafür besonders attraktiv. Neuerdings
profiliert sich sogar Lettland als Ziel für Neubeginnwillige; dort
soll die Entschuldung nur wenige Monate dauern. Infos zur
Entschuldung via England gibt es u.a. unter www.
englandinsolvenz24.de, via England oder Frankreich unter
www.insolvenz-hilfe.eu, via Elsass www. insolvenzinfrankreich.de und
via Lettland unter www.insobaltic.net.
Um
wirklich alle Quälgeister loszuwerden, müssen sie ihren
Wohnsitz ohne Spuren zu hinterlassen verlegen.
Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen stellen die
wichtigsten Punkte dar, die sie ergreifen müssen, um ihr
Ziel zu erreichen.
Als
generelle Vorsorgemaßnahme für den Tag X ist das Lernen von
Fremdsprachen zu empfehlen. Brauchbare Englischkenntnisse
sollten sie schon besitzen, Grundkenntnisse der französischen, spanischen und der
portugiesischen Sprache sind auf jeden Fall hilfreich. Dass sie
außerdem die Sprache ihres Traumzieles perfekt beherrschen,
braucht wohl nicht extra gesagt zu werden. Weiterhin kann es von
Vorteil sein, wenn sie mit einem Motorboot umgehen können, nautische
Kenntnisse und möglichst auch einen Sportbootführerschein besitzen.
Eine Seegrenze ist schwerer zu überwachen als eine Landgrenze.
Von Südspanien aus, zum Beispiel, können sie mit einem
Motorboot in einer halben Stunde in Marokko sein. Oft reicht es aus,
einen Fluss oder See zu überqueren, um in ein anderes Land zu
gelangen.
Nähert
sich der Tag X an dem sie ihren Plänen Taten folgen lassen
wollen, dann vermeiden sie zunächst allen überflüssigen
Postverkehr. Werbesendungen und anderen belanglosen
Briefverkehr lassen sie an den Absender zurückgehen, mit
dem Vermerk „Unbekannt verzogen“ oder „Verstorben“.
Schreiben sie nicht von Hand, sondern benutzen
sie einen Stempel oder ähnliches. Versuchen sie aber auch
Schriftverkehr mit Behörden, Gläubigern, Lieferanten etc. zu
unterbinden. Wer zwingt sie denn einen Brief zu beantworten?
Versicherungen und nicht mehr benötigte Bankkonten werden gekündigt.
Geben sie alte Club- oder Vereinsmitgliedschaften,
Abonnements, und ähnliches auf und gehen sie auf Distanz zu alten
Freunden, sofern sie nach ihrem geschäftlichen Schiffbruch
noch welche haben. Lassen sie alle auflaufen!
Dann
sollten sie die Auflösung ihrer Wohnung vorbereiten, sofern sie
dazu noch Zeit haben. Wertsachen gehören in ein ausländisches
Schließfach. Geben sie alles ab, was sie nicht unbedingt brauchen,
also Kleidung die sie seit Jahren nicht mehr getragen haben oder
den hässlichen Kerzenständer den ihre Schwiegermutter
ihnen geschenkt hat. Was zu schade ist zum wegschmeißen,
können sie beim Trödler oder auf einem Flohmarkt verkaufen. Oder
versuchen sie es im Leihhaus. Gebrauchte Kleidung können sie in
jedem Altkleidercontainer entsorgen. Was nicht mehr zu
gebrauchen ist, werfen sie einfach weg. Was sie unbedingt mitnehmen
wollen, packen sie in große Umzugskisten und lassen es von
einer Möbelspedition transportieren, und zwar in ein
Lagerhaus drei Dörfer weiter. Dort lassen sie die Sachen
ein paar Tage später von einer anderen Firma abholen und in ein
weiteres Zwischenlager überführen welches vielleicht 100 Kilometer
entfernt ist. Und so weiter! Erst wenn sie sicher sind, dass sie die
Spur gründlich verwischt haben, lassen sie die Möbel an ihren
wahren Zielort bringen. Es versteht sich von selbst, dass der
Auftraggeber jedes Mal ein anderer ist, möglichst eine Firma
die gleich danach aufhört zu existieren. Firmen die nicht mehr
existieren kann man keine Fragen mehr stellen! Denken sie auch
daran in ihrer alten Wohnung keine Dinge zu hinterlassen die
irgendwelche Hinweise auf ihre Person, ihre Hobbys, Interessen
oder auf ihren neuen Aufenthaltsort liefern könnten. Schauen sie
lieber dreimal nach, ob sie ihr Notizbuch auch wirklich eingesteckt
haben. Nur eine wirklich leere Wohnung liefert keine
Anhaltspunkte. Bezahlen sie alle Rechnungen die mit der alten
Wohnung zusammenhängen und sagen sie ihrem ehemaligen
Vermieter, dass sie nach Grönland oder sonst wohin gehen, aber
niemals was sie wirklich vorhaben. Denken sie daran: Vermieter sind
schlimmer als der Geheimdienst. Sind alle Rechnungen bezahlt,
dann hat niemand einen Grund sie zu suchen. Besitzen sie Immobilien,
dann sollten sie diese rechtzeitig abstoßen und nicht erst drei Tage
vor ihrer Abreise.
Machen
sie dort wo sie am letzten Tag noch Einkaufen oder Bekannte treffen
keinerlei Andeutungen über ihren geplanten Ortswechsel.
Wer es nicht unbedingt wissen muss, braucht nicht eingeweiht zu
werden und schon haben sie einen potentiellen Ausplauderer
weniger.
Als
nächstes müssen sie ihr Auto verkaufen, gegen Bargeld natürlich.
Gewöhnen sie sich bei dieser Gelegenheit daran immer bar zu zahlen.
Bargeld hinterlässt keine Spuren. Ihr neues Auto melden sie auf
einen anderen Namen an, möglichst den einer ausländischen
Firma. Denken sie daran, dass ein ausländisches Nummernschild keinen
Einfluss auf den Fahrkomfort hat, aber schwerer zu
identifizieren ist. Sie können auch versuchen ihr Auto
mitzunehmen, aber dann müssen sie im Ausland ein neues
Kennzeichen beantragen. Sie können natürlich auch ihr
altes Kennzeichen beibehalten, was sich anbietet, wenn sie
bald wieder nach Deutschland zurückkommen wollen. Eventuell
hilft auch ein Überführungskennzeichen weiter, aber beachten
Sie die aktuellen Zollvorschriften ihrer neuen Heimat.
Ihr neues Auto sollte auf keinen Fall zu auffällig sein. Ein
schicker, silbergrauer Kleinwagen ist unauffälliger als
ein pinkfarbener Rolls Royce. Wechseln sie die Automarke, wenn sie
dafür bekannt sind eine bestimmte Marke zu fahren.
Ihre
Haustiere können Sie mitnehmen, solange sie die
jeweiligen Einfuhrbestimmungen der einzelnen Länder
beachten. Auskünfte erteilen die Botschaften und Konsulate
ihres Traumzieles. Bei minderjährigen Kindern gibt es
jedoch Probleme. Je nach Sachlage regeln sie entweder die
schulischen Angelegenheiten und erzählen der
Schule, dass sie mit ihren Kindern wegziehen, oder sie
lassen die Schulbehörden einfach ins Leere laufen. Auf jeden
Fall müssen sie aufpassen, dass ihre Kinder sich nicht
verplappern. Sagen sie ihren Kindern auf keinen Fall wohin die Reise
geht. Machen sie ihnen klar, dass sie keine Informationen an Dritte
weitergeben dürfen. Das versehentliche Verquatschen
stellt die größte Gefahrenquelle dar. Am Zielort
müssen sie die Kinder zwangsläufig einschulen, denn
minderjährige Kinder die nicht zur Schule gehen fallen
auf. Aber da nicht jeder Auslandslehrer Deutsch spricht, muss
die alte Schule nicht unbedingt davon erfahren. Wenn sie es sich
leisten können, sollten sie ihre Kinder auf ein Internat in der
Schweiz schicken. Das ist nicht so teuer wie sie glauben, aber sieht
auch heute noch gut aus im Lebenslauf. Sandkastenfreundschaften
der lieben Kleinen würden sich auch ohne ihren Eingriff irgendwann
erledigen, außerdem schließen Kinder schnell neue Freundschaften.
Wegen
ihres Aussehens brauchen sie sich keine großen Sorgen zu machen,
wenn sie in einen weiter entfernten Ort ziehen. Solange sie keine
schweren Dinger gedreht haben, wird man kaum mit einem Foto nach
ihnen fahnden. Außerdem sorgt der natürliche Alterungsprozess
dafür, dass sie schon nach wenigen Jahren anders aussehen.
Und jemand, der sie nur mit Schlips und Kragen erlebt hat,
wird sie in einem bunten Hawaiihemd mit Strohhut, Sonnenbrille
und Drei-Tage-Bart kaum wiedererkennen. Frauen können sich sowieso
problemlos eine neue Frisur oder eine andere Haarfarbe zulegen.
Lassen sie die Finger von Perücken oder falschen Bärten. So
was macht sie nur verdächtig.
Machen
sie übrigens nicht den Fehler ihren Tod vorzutäuschen. Sie wären
nicht der Erste, der dabei erwischt wird. Es ist schon
vorgekommen, dass bei einem Flugzeugabsturz
mehr Leute dahingeschieden sind, als in der Maschine saßen! So etwas
rangiert unter der Rubrik Irreführung der Behörden und stellt eine
Straftat dar. Es ist aber nicht verboten einfach nur zu verschwinden.
Wenn
sie in ein Urlaubsparadies ziehen, laufen sie zwar Gefahr einem
Bekannten zu begegnen, aber dafür fallen sie den örtlichen Behörden
garantiert nicht auf. Passen sie sich auf jeden Fall an ihr Umfeld
an. Wenn sie in einem renommierten Ferienort untertauchen wollen,
können sie sich als Dauerurlauber ausgeben. Handelt es
sich gar um einen Kurort, dann tun sie so, als ob sie krank
wären und nehmen sie Kuranwendungen in Anspruch. Sie müssen ja
nicht gerade im Rollstuhl herumfahren. In einer ländlichen
Umgebung irgendwo im sonnigen Süden wirkt der alternative
Aussteiger oder Künstler glaubhafter.
Schwieriger
wird es wenn sie arbeiten müssen, denn Leute die Einheimischen die
Arbeitsplätze wegnehmen sind nirgendwo gerne gesehen. In diesem Fall
dürfte wohl eine westeuropäische Großstadt das geeignete
Pflaster sein, dort fallen sie als Arbeitnehmer am
wenigsten auf. Wenn irgendwie möglich, sollten sie aber eine
eigene Firma gründen oder freiberuflich tätig sein, denn als
Arbeitnehmer müssen sie Referenzen beibringen und man wird
in ihrem Vorleben herumschnüffeln. Wenn sie eine Firma besitzen,
dann können sie diese auch als früheren Arbeitgeber angeben
und sich quasi selbst Referenzen ausstellen. Im Ausland können
sie überdies problemlos einen Handwerksbetrieb gründen,
denn es gibt dort keine Handwerkskammern oder Meisterbriefe.
Im Großbritannien, zum Beispiel, darf sich jeder „Klempner“
nennen, der eine Rohrzange halten kann. Warum also nicht
irgendwo in Mittelengland Ernie’s Plumbing Service eröffnen?
Niemand wird fragen, ob sie auch wirklich Ernie heißen oder gar
einen deutschen Meisterbrief besitzen. Sie können theoretisch sogar
eine Arztpraxis oder eine Anwaltskanzlei eröffnen,
übrigens auch in Deutschland! Sie dürfen nur ohne
Qualifikation nicht selber praktizieren und müssen eine
entsprechende Fachkraft einstellen. Was auch immer sie tun, glauben
sie aber bloß nicht, dass sie das Angenehme mit dem Nützlichen
verbinden und unter südlicher Sonne irgendeine Strandbar
aufmachen können, von der es sich dann bei mäßigem
Arbeitseinsatz gut leben lässt. Konzepte dieser Art
sind zum Scheitern geradezu prädestiniert.
In
ihrer neuen Umgebung sollten sie erst mal alle unnötigen Kontakte
vermeiden. Im Falle der unumgänglichen Kontakte seien sie höflich
zu ihren neuen Mitmenschen und Nachbarn, aber erzählen sie
nichts aus ihrem alten Leben. Erwecken sie aber nicht den Eindruck,
dass solche Dinge Tabu seien. Legen sie sich ein paar
stinklangweilige Anekdoten, die sie auch nach dem 20. Bier noch
runterleiern können, aus ihrem noch langweiligeren
Leben zurecht und geben sie diese auf Wunsch zum besten. Spätestens
nach dem dritten Gähnen haben ihre Zuhörer genug davon. Hüten sie
sich vor Gesprächen mit Vermietern. Wie bereits gesagt:
Vermieter und Nachbarn sind schlimmer als ein
Geheimdienst und außerdem eine prima Anlaufstelle
für Schnüffler. Bezahlen sie pünktlich ihre Miete, das reicht als
Freundlichkeit gegenüber dem Vermieter vollkommen aus.
Denken sie daran: 80 Prozent der Vermissten werden durch Hinweise der
Nachbarn oder des Vermieters gefunden. Mieten sie eine bescheidene
Behausung und machen sie auf Künstler. Als Mieter genießen sie
überdies Mieterschutz und müssen keine überteuerten Immobilien
erwerben. Und feiern Sie ja keine wilden Partys bis in den
frühen Morgen!
Wichtig
ist, dass sie alles vermeiden, was irgendwie Konflikte mit
den Behörden heraufbeschwören könnte. Benehmen sie sich
im Straßenverkehr und bezahlen sie einen Bußgeldbescheid,
der ihnen zwei Tage vor der Abreise noch ins Haus flattert. Sonst
werden sie zur Fahndung ausgeschrieben. Vermeiden sie alles, was zu
einer zufälligen Verhaftung führen könnte, also Demonstrationen,
zu schnelles fahren, Besuche im Rotlichtbezirk oder in der
Drogenszene etc. Benutzen sie lieber ein Auto oder die Eisenbahn
anstelle des Flugzeugs und vermeiden sie damit die lästigen
Sicherheitskontrollen. Wenn sie unumgänglicherweise fliegen müssen,
dann starten sie die Flugreise zumindest an einem ausländischen
Flughafen eines Nachbarlandes. Bis dorthin nehmen sie
die Eisenbahn oder einen Fernreisebus. Sich offiziell abzumelden
kann Vorteile haben, aber das muss im Einzelfall entschieden werden.
Gläubiger haben gute Ohren! Auf keinen Fall sollten sie als neuen
Wohnsitz ein Niedrigsteuerland angeben, denn das macht sie
der Steuerflucht verdächtig. Sie können sich ja erst nach drei
Monaten in Norwegen entschließen nach Monaco weiter zu ziehen.
Polizeilich anmelden sollten sie sich in ihrer neuen Heimat
bei einer Mietadresse oder ähnlichem, sofern das überhaupt
notwendig ist. Vor allem die angelsächsischen Länder
kennen so was wie eine Meldepflicht gar nicht. Dort reicht den
Behörden eine Kontaktadresse aus. Wenn sie sich von ihrem
alten Wohnsitz abmelden und nach einiger Zeit im Ausland bei einer
anderen Gemeinde in Deutschland zurückmelden,
dann haben sie auf jeden Fall die Meldekette durchbrochen
und ihre Spur verwischt.
Gehen
sie am neuen Ort nicht gleich wieder ihren alten Hobbys nach. Wenn
sie in ihrer alten Heimat als ein guter Golfspieler bekannt
waren, dann halten sie sich die nächsten Monate oder Jahre erst
mal vom Golfplatz fern, denn dort wird man vor allem nach ihnen
suchen. Kaufen sie ihre Lieblingszeitschrift am
Bahnhofskiosk, auch wenn sie ein Abonnement praktischer finden. Gute
Schnüffler haben auch Zugang zu Abonnentenlisten. Krankenhaus- und
Arztbesuche sollten sie unter anderem Namen erledigen.
Auch bei der heimischen Krankenkasse werden Erkundigungen
über sie eingezogen. Versuchen sie eventuell unter ihrem neuen
Namen Mitglied einer hiesigen Krankenkasse zu werden. Wenn das nicht
geht, schließen sie auf jeden Fall eine private Krankenversicherung
ab. Auch der Arzt muss nicht unbedingt ihre komplette
Krankengeschichte kennen und diese möglichst von ihrem
bisherigen Hausarzt anfordern. Und beantworten sie auf keinen Fall
Briefe oder Telefonate die ihren alten Namen tragen, denn sie
sind ja jetzt ein neuer Mensch. Schicken sie Briefe mit einem „return
to sender“ Vermerk an ihre Mietadresse
zurück und lassen sie diese von dort an den Empfänger
zurückgehen, auf keinen Fall aber von ihrem wirklichen
Aufenthaltsort aus. Liegt dem Brief ein Scheck bei, dann sollten sie
diesen nicht einlösen. Wenn sie das doch tun wollen, dann gehen sie
zur ausstellenden Bank und lösen ihn bar ein, unter keinen Umständen
aber über ein Bankkonto. Schecks kann man wunderbar
zurückverfolgen. Deshalb versenden Inkassounternehmen
gelegentlich Schecks an Schuldner, um deren Aufenthaltsort
festzustellen. Rechnen sie aber damit, dass sie bei der Bareinlösung
einen Ausweis vorlegen müssen!
Vergessen
sie nicht in der alten Heimat einen Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer
Interessen zu beauftragen. Sie dürfen mit ihm aber nur
über ausländische Postadressen kommunizieren. Wenn sie
das Internet nutzen, dann denken sie daran, dass E-Mails
verschlüsselt sein müssen, wenn sie privat bleiben sollen.
Möglicherweise hilft auch eine anonyme
Telefonkarte für Handys weiter. Seit ein paar Jahren
müssen sie in Deutschland und der Schweiz ihren Namen und ihre
Adresse hinterlassen, um eine Handykarte
zu erwerben, nicht jedoch z.B. in Österreich. Gelegentlich werden
in verschiedenen Internet-Auktionshäusern
gebrauchte Handykarten angeboten, die folglich auf
einen anderen Namen registriert sind. Es gibt im Netz
inzwischen sogar Tauschbörsen für Handykarten. Sie können es
mit einer solchen Karte probieren, allerdings wissen
sie nicht, was der Vorbesitzer bereits damit angestellt
hat. Dennoch ist dies eine interessante Möglichkeit.
Denken sie aber daran, dass der Aufenthaltsort eines
Handys bis auf wenige Meter genau bestimmt werden kann.
Schalten sie ihr Handy aus wenn sie es nicht brauchen
und telefonieren sie wann immer möglich von
einem öffentlichen Fernsprecher aus.
Wenn
sie besonders hartnäckige Verfolger abhängen wollen, dann
können sie ihrer Familie unter dem Siegel der Verschwiegenheit
irgendeine Postadresse in Fernost geben. Sobald ihre Verfolger davon
Wind bekommen, werden sie den ganzen fernen Osten nach ihnen
absuchen. Weil sie aber in Südamerika sind, interessiert sie
das weniger.
Kleiner Ratgeber zum Umgang mit der BRD-Justiz
Viele
eingeleitete Strafverfahren enden häufig nur deswegen mit einer
Verurteilung, weil die Beschuldigten bzw. Angeklagten ausgesagt und
sich dabei um „Kopf und Kragen geredet" haben. Sie sprechen
einfach zu viel - teilweise aus Unkenntnis der Rechtslage und
der Aussageverweigerungsrechte, teilweise aus Angst, teilweise
in der Hoffnung auf eine mildere Strafe. Teilweise lassen sie sich
auch durch die unvermutete Freundlichkeit der Beamten, Staatsanwälte
und Richter übertölpeln und sind dem psychologischen
Druck nicht gewachsen. Sogar wohlwollende Zeugen belasten oft
ungewollt den Angeklagten. Es gilt daher für jeden Strafprozess:
Verweigern Sie am besten von Anfang an und
vollständig die Aussage! Wenn Sie eine Aussage machen, tun Sie
dies nur nach vorheriger Absprache mit Ihrem Rechtsanwalt und nach
dessen Akteneinsichtnahme!
Die
folgenden Verhaltensmaßregeln bei einer Vernehmung als
Beschuldigter/Angeklagter oder Zeuge sind daher
empfehlenswert:
1.
Bewahren Sie Ruhe.
2.
Lassen Sie sich durch Polizisten, Staatsanwälte und
Richter weder einschüchtern noch durch freundliche Worte
übertölpeln.
3.
Bei überraschenden Anlässen (z.B. am Tatort, bei Festnahmen
und Hausdurchsuchungen) schweigen Sie am besten
vollständig und von Anfang an! Sagen Sie nur, dass Sie die
Aussage verweigern und Ihren Anwalt sprechen wollen.
4.
Wenn Sie eine Ladung zur Polizei oder sonstigen Behörden
erhalten, prüfen Sie, ob Sie als Beschuldigter/Angeklagter oder als
Zeuge aussagen sollen. Ergibt sich dies nicht aus der Ladung,
erfragen Sie dies bitte erst einmal fernmündlich oder zu Beginn der
Vernehmung.
5.
Auch wenn Sie die Aussage verweigern, müssen Sie die folgenden
Angaben zur Person machen:
-
Vorname; - Nachname; - Geburtsname; - Ort und Tag der Geburt; -
Familienstand; - Beruf; - Wohnort; - Wohnadresse mit Straße und
Hausnummer; - Staatsangehörigkeit
Weitere
Angaben zur Person müssen Sie gemäß § 111 OwiG nicht
machen, insbesondere nicht
Namen; Geburtsnamen und Anschriften der Ehefrau, der Eltern und des
Arbeitgebers benennen.
Wenn
Sie Beschuldigter/Angeklagter sind:
a)
Einer Ladung zur Polizei leisten Sie nicht
Folge und beantworten schriftliche Fragen nicht
oder teilen lediglich mit, dass Sie die Aussage verweigern, und
verweisen Sie auf Ihren Anwalt.
Hinweis:
Dass Sie nicht
verpflichtet sind, bei der Polizei zu
erscheinen, ergibt sich aus § 163a III StPO und dem Umkehrschluss zu
den § 231, 236 StPO, die eine Anwesenheitspflicht nur vor
Gericht und der Staatsanwaltschaft vorschreiben.
b)
Einer Ladung zur Staatsanwaltschaft oder zu Gericht leisten Sie zwar
Folge, verwiegern aber auch dort die Aussage.
Wenn
Sie Zeuge sind:
a)
Einer Ladung zur Polizei leisten Sie nicht
Folge und beantworten schriftliche Fragen nicht.
b)
Einer Ladung zur Staatsanwaltschaft oder zu Gericht leisten Sie zwar
Folge, aber: Lassen
Sie sich erst von einem Rechtsanwalt beraten, ob Ihnen ein
Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 ff. StPO zusteht, z.B.
- als Verwandter des Beschuldigten ;
- - als Verlobter des Beschuldigten ;
- - als Verleger oder Journalist über die Quellen Ihrer Veröffentlichungen ;
- - als Person, die sich durch die Zeugenaussage selbst der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt.
c)
Steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu, leisten Sie der
Ladung zwar Folge, verweigern aber die Aussage von Anfang an.
d)
Nur wenn Ihnen als Zeuge kein
Aussageverweigerungsrecht zusteht, müssen Sie wahrheitsgemäß
aussagen. Auch in diesem Falle sollten Sie sich von einem Anwalt
beraten lassen, damit Sie nicht zu redselig sind und den
Beschuldigten nicht mit Dingen belasten, die im Strafverfahren noch
gar nicht bekannt waren.
Äußern
Sie sich bei belastenden Fragen am besten mit "Daran kann ich
mich nicht mehr erinnern." oder "Das ist schon so lange
her. Das weiß ich nicht mehr. Da hatte ich nicht so genau
daraufgeachtet." u.ä.
Reden
ist Silber - Schweigen ist Gold
Denken
Sie außerdem daran, dass ihre Wohnung unverletzlich ist, d.h.
ohne Durchsuchungsbefehl müssen sie niemanden
hineinlassen, nicht mal ihren Vermieter! Lassen sie sich auf
jeden Fall den Durchsuchungsbefehl zeigen und prüfen sie,
ob der Grund für die Durchsuchung darin angegeben ist. Die
Polizei und andere Amtspersonen dürfen zwar bei Gefahr im
Verzug eine Wohnung auch ohne Durchsuchungsbefehl betreten,
aber sie sollten auch in diesem Fall gegen die Durchsuchung
protestieren, sonst behauptet man, sie hätten die Beamten
freiwillig hineingelassen. Im Falle einer
Hausdurchsuchung, bewahren sie Ruhe, sagen sie nichts aus
und rufen sie sofort ihren Anwalt an.
Ein neuer Name für den Neuanfang
Da
sie im Alltagsleben einen Ausweis nur für die Barabhebungen von
einem Bankkonto, dem Abholen von Einschreibbriefen oder
ähnlichem benötigen, können sie sich praktisch nennen wie sie
wollen. In der Regel benötigen sie auch keinen Personalausweis,
um einen Telefonanschluss anzumelden oder um Strom und
Wasser geliefert zu bekommen. Theoretisch können sie jeden
beliebigen Namen angeben und niemand wird Fragen stellen, solange wie
alle Rechnungen bezahlt werden.
Lassen
sie sich von persönlichen Bekannten mit einem Spitznamen anreden,
dann gerät ihr richtiger Name oft in Vergessenheit. Neue Bekannte
kennen sie dann nur noch unter ihrem Spitznamen. Natürlich sollten
sie keinen Spitznamen aus ihrem früheren Leben wählen. Falls sie
einen zweiten Vornamen haben, können sie sich auch damit
anreden lassen; schließlich ist es nicht ungewöhnlich, dass
verschiedene Personen den gleichen Nachnamen besitzen und Josef
Schmitz und Paul Schmitz könnten ja zwei verschiedene Personen sein.
Ansonsten können sie ihren Vornamen immer noch in eine Fremdsprache
übersetzen. Es gibt aber auch diverse Methoden,
wie man an einen amtlichen, neuen Namen für den Neuanfang
kommt.
Künstlernamen
Wenn
sie irgendeiner Kunst nachgehen, z.B. als Maler, Bildhauer, Buchautor
oder Journalist, dann können sie sich einen Künstlernamen
im Ausweis eintragen lassen. Unter diesem Namen können sie auch
Post empfangen oder Bankkonten eröffnen. Sie müssen der zuständigen
Meldebehörde einen Nachweis ihrer Kunst erbringen, z.B. einen unter
dem Künstlernamen geschriebenen Zeitungsartikel. Sagen sie
dem Passamt, dass sie unter diesem Künstlernamen Post empfangen und
Honorarschecks einlösen müssen und ständig Schwierigkeiten auf der
Bank haben. Sie können sich auch einen Presseausweis besorgen
auf welchem ihr Künstlername eingetragen ist. Achten sie auf
Werbeanzeigen in diversen Fotofachzeitschriften,
in denen die Mitgliedschaft in einer Fotoagentur angeboten wird.
Alternativ wenden sie sich an den britischen oder amerikanischen
Journalistenverband. Informationen dazu gibt es unter
http://www.nuj.org.uk und http://www.nwu.org.
Namensänderung durch Heirat
Wenn
sie beabsichtigen sich zu verheiraten, dann können sie den Nachnamen
ihres Ehepartners annehmen. Das gilt bekanntlich auch für
Männer. Ebenso können sie nach der Scheidung wieder ihren alten
Namen annehmen.
Namensänderung durch Adoption
Sie
können sich auch von jemandem adoptieren lassen,
allerdings wird das bei Leuten über 18 argwöhnisch überprüft.
Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft
Wenn
Sie einer Religionsgemeinschaft beitreten, haben sie unter
Umständen Anspruch auf einen neuen Namen, so geschehen bei dem
bekannten Boxer Cassius Clay der nach seinem Übertritt zum Islam
Mohammed Ali hieß.
Namensänderungen von Amts wegen
Amtliche
Namensänderungen werden praktisch kaum genehmigt. Dazu müssten
sie schon einen anstößigen Namen haben, der Anlass zu frivolen
Scherzen gibt, oder einen häufigen Sammelnamen wie Meier oder
Müller. Ansonsten wird eine Namensänderung nur dann
erlaubt, wenn sie z.B. Miteigentümer eines
traditionsreichen Familienbetriebes sind, der mit einer
bestimmten Familie eng verbunden ist. Sollten sie also
beabsichtigen einen alteingesessenen Bauernhof zu
übernehmen dessen letzte Besitzer kinderlos verstorben sind,
dann könnte man ihnen die Führung des alten Namens genehmigen, wenn
der Eigentümer des Hofes üblicherweise mit dem Hofnamen
bezeichnet wird.
Namensänderungen in den USA
In
den USA ist es viel einfacher seinen Namen zu ändern. Leider
werden diese Namensänderungen in Deutschland nicht
anerkannt. Wenn sie aber ohnehin ins Ausland gehen
wollen, dürfte das kein Problem sein. Auch können sie mit ihrem
neuen Namen in den USA oder anderen Ländern eine Postadresse
betreiben oder eine Firma gründen. Wenn sie eine eidesstattliche
Erklärung abgeben, dass sie seit mindestens sechs Monaten
in einem US-Bundesstaat ihren Wohnsitz haben, dann können sie ohne
Angabe von Gründen ihren Namen ändern. Es ist unerheblich,
ob sie danach dort wohnen bleiben oder nicht. Konsultieren sie aber
sicherheitshalber einen amerikanischen Rechtsanwalt.
Anwaltsadressen finden sie zur Genüge im Internet („attorney at
law“). Die Kosten belaufen sich derzeit auf etwa $200.
Namensänderung in Dänemark
Um
die Verbreitung von Sammelnamen einzudämmen, darf man sich
in Dänemark seit neuestem den Familiennamen frei wählen!
Beschaffung von Reisedokumenten
Seit
Inkrafttreten des Schengener Abkommens gibt es an den
EU-Binnengrenzen normalerweise keine Passkontrollen
mehr, allerdings kann der Zoll sie nach mitgeführten Gütern fragen.
Bei Großereignissen, wie z.B. der Fußballweltmeisterschaft,
können überdies vorübergehend Passkontrollen durchgeführt werden.
Sie können aber sonst ohne einen Ausweis vorzeigen zu
müssen von Finnland bis nach Portugal oder Griechenland
fahren, zumindest theoretisch. Lediglich Großbritannien und
Irland halten an Pass- und Zollkontrollen fest. Auf
jeden Fall benötigen sie Reisedokumente, um die EU verlassen
zu können. Mit einem deutschen Personalausweis können sie immerhin
in praktisch alle west- und mitteleuropäischen Länder
reisen, auch wenn diese keine EU-Mitglieder sind. Darüber hinaus
akzeptieren den deutschen Personalausweis Tunesien und Ägypten, wenn die Einreise
als Pauschaltourist erfolgt, und die Türkei (Schweizer,
Liechtensteiner und Österreicher brauchen für die Türkei einen
Reisepass, Österreicher auch ein Visum). Ähnliches gilt für
österreichische Staatsbürger, Schweizer brauchen auf jeden Fall
einen Reisepass, weil es in der Schweiz keine verbindlichen
Personalausweise gibt. Den aktuellen Stand sollten sie aber bei der
zuständigen Botschaft/Konsulat erfragen. Eine beliebte
Reiseroute, die vor allem von Islamisten gerne genutzt wird, geht
daher mit dem Personalausweis in die Türkei und dann mehr oder
weniger illegal über die Grenze nach Syrien oder in den Irak.
Alternativ könnte man von einem türkischen Flughafen aus mit einem
WSA-Pass (siehe unten) z.B. nach Ecuador ausreisen.
Gelegentlich
werden in der Tagespresse oder im Internet ausländische Pässe zum
Kauf angeboten. Von solchen Angeboten sollten sie die Finger lassen.
Nicht nur, dass sie als Europäer mit einem nigerianischen
oder thailändischen Pass Aufsehen erregen. In der Regel sind solche
Pässe entweder gefälscht, geklaut oder werden illegal ausgestellt.
Echte Reisepässe können nur die Regierungen und Behörden der
jeweiligen Länder ausstellen. Dies tun sie jedoch nur für
Staatsbürger und höchstens noch für ausländische
Residenten aber nur sehr selten für nichtansässige Ausländer.
In der Regel müssen sie erst einige Zeit im Lande gelebt haben bevor
sie einen Pass oder gar die Staatsbürgerschaft beantragen
können.
In
seinem Roman „Der Schakal“ beschreibt der Autor John
Forsythe wie sie auf illegalem Weg an einen echten britischen
oder amerikanischen Pass gelangen, indem sie die Identität
eines Verstorbenen annehmen. Auch das sollten sie lieber nicht
ausprobieren. Inzwischen werden nämlich dank moderner
Computertechnik die Geburts- und Sterbeurkunden
abgeglichen. Wird nun auf den Namen eines Verstorbenen ein Pass
beantragt, schlägt der Rechner Alarm.
Neue
Ausweise enthalten meist einen RFID-Chip, der ihre persönlichen
Daten berührungslos an ein Empfangsgerät aussendet. Das
funktioniert auch, wenn sich z.B. ein Datendieb mit einem Lesegerät
im Gedränge neben sie stellt und unbemerkt ihre Daten ausliest. Es
soll Leute geben, die deshalb den Ausweis in eine Schale mit Wasser
legen, alles zusammen in das Tiefkühlfach stecken und im Anschluss
den Eisklotz mit dem darin eingefrorenen Ausweis für etwa drei
Sekunden in die Mikrowelle packen. Dies ist allerdings illegal, auch
wenn es praktisch unmöglich ist eine solche Handlung nachzuweisen.
Übrigens sollten sie auch nicht versuchen ihren alten Pass als
gestohlen zu melden. Das ist ebenfalls illegal und gibt bei der
nächsten Zufallskontrolle eine Menge Probleme. Nutzen sie lieber
einen legalen Weg, um an einen zweiten Pass zu kommen.
Der Zweitpass
Sie
können in den meisten Staaten, auch in Deutschland und Österreich,
einen zweiten Reisepass beantragen wenn sie in verfeindete Länder
reisen, die ihnen die Einreise nicht gestatten weil sie das Visum
eines bestimmten anderen Staates im Pass tragen. Wollen Sie zum
Beispiel nach Israel und Libyen oder China und Taiwan oder in die USA
und nach Kuba reisen, dann benötigen sie zwei Reisepässe. In diesem
Fall können sie auf ihrem Einwohnermeldeamt einen zweiten Reisepass
bekommen. Beachten sie aber, dass ihnen bei Gefahr im Verzug deutsche
Reisepapiere entzogen werden können. Wenn nur der bloße
Verdacht besteht, dass sie ihren Unterhaltsverpflichtungen,
Steuerschulden oder Kreditabzahlungen nicht nachkommen, können
die Behörden einen solchen Passentzug anordnen.
Der WSA-Pass
Neben
Staaten können auch supranationale Institutionen Reisedokumente
ausstellen. Bekannt ist vor allem der Pass des Malteserordens,
der in 30 verschiedenen Ländern offiziell akkreditiert ist. Der
Malteserorden besitzt nebenbei bemerkt exterritoriale souveräne
Rechte. Obwohl er in Rom in der Via Condotti 68 nur einen
kleinen Palazzo bewohnt, hat er ein eigenes Pass- und
Münzwesen und eigene Autokennzeichen. Die den Vereinten
Nationen nahestehende Nichtregierungsorganisation
World Service Authority, die auf eine Initiative des
Menschenrechtlers Garry Davis zurückgeht, stellt in Umsetzung
des Weltbürgergedankens jedem Interessierten einen Reisepass
aus. Zumindest von den Ländern Burkina Faso, Ecuador (Krankenversicherung erforderlich!), Mauretanien,
Sambia, Tansania und Togo ist der Pass auch offiziell anerkannt.
Informationen zum WSA-Pass erhalten sie unter
http://www.worldservice.org/ oder schreiben sie an World Service
Authority, 1012 14th Street NW, Suite 205, Washington, DC 20005 USA,
Tel: (202) 638-2662 Fax: (202) 638-0638.
Das Seefahrtsbuch
Mit
einem Seefahrtsbuch können sie praktisch jedes Land der Welt
bereisen. Da ein Seemann, der jeden Tag in einem anderen Hafen
vor Anker liegt, nicht jedes Mal ein Visum beantragen kann, geht er
mit einem Seefahrtsbuch, dass als offizieller Passersatz von ziemlich
allen Nationen anerkannt wird, überall problemlos an Land.
Heutzutage ist es auch nicht ungewöhnlich, dass ein Seemann mit
Bahn oder Flugzeug zu seinem Einsatzort unterwegs ist, sodass
das Seefahrtsbuch auch an allen Binnengrenzen
anerkannt wird. Als Deutscher darf ihnen ein Seefahrtsbuch aber nicht
ausgestellt werden, wenn es Gründe gibt, welche die
Nichtausstellung eines Reisepasses rechtfertigen
würden. Auch müssen sie im Besitz eines gültigen
Personalausweises oder Reisepasses sein und einen Heuervertrag
mit einer Reederei vorweisen können. In Großbritannien ist das
etwas einfacher: Hier kann ihre Reederei das Seefahrtsbuch für sie
beantragen, welches dann per Post zugeschickt wird. Wenn sie keine
Reederei kennen die ihnen behilflich ist, dann können sie in
Großbritannien auch selbst eine gründen. Eine englische GmbH mit
Namen Anton Meier Shipping Company Ltd. und nur zwei Pfund
Haftungskapital können sie für wenig Geld ins Leben rufen.
EU-Ausländerpässe
Wenn
sie in einem anderen EU-Staat einen zweiten Wohnsitz haben, dann
können sie dort oft einen Ausländerpass erhalten. In einigen
Ländern ist das sogar Pflicht. Erkundigen sie sich bei der
für sie zuständigen Meldestelle. In Portugal zum Beispiel
können sie einen Ausländerpass bekommen sobald sie einen
Wohnsitz angemeldet haben. Zwar brauchen sie damit für die meisten
Länder ein Einreisevisum, aber innerhalb der EU reicht der Pass
als Identitätsdokument völlig aus. Der portugiesische
Ausländerpass ist auch für Nicht-EU-Bürger relativ
einfach zu bekommen. Sie müssen nur Grundbesitz in Portugal erwerben
und ihren Lebensunterhalt unabhängig bestreiten
können. In Italien
lebende Ausländer können einen italienischen Personalausweis
erhalten, in dem allerdings die ausländische Staatsbürgerschaft
vermerkt ist. In Finnland erhalten ansässige Ausländer ebenfalls
einen Personalausweis, der jedoch nicht als Reisedokument gilt.
Einbürgerungsprogramme
Zahlreiche
Länder offerieren sogenannte Einbürgerungsprogramme, bei
denen sie sich mit einer größeren Summe Investitionskapital
Zugang zu Pass und Staatsbürgerschaft verschaffen können.
In den meisten Ländern müssen sie jedoch einige Jahre ansässig
sein. Anders in Bolivien, dort reichen 90 Tage und sie müssen nicht
einmal ins Land reisen. Die Kosten belaufen sich auf ca. US$25.000.
In der Dominikanischen Republik müssen sie US$50.000
auf den Tisch legen und sechs Monate im Land leben.
Gelegentliche Urlaubsreisen ins Ausland sind jedoch kein
Problem. Etwas teurer mit etwa €500.000 ist Montenegro, aber dafür
bietet es die visafreie Einreise in die EU und den sog.
Schengen-Raum. Auch Malta hat vor kurzem ein ähnliches Programm
aufgelegt. Geben sie bei einer Internetsuchmaschine
einfach mal die Suchbegriffe „second
passport“,
„immigration“
oder „naturalization“
ein und sie erhalten eine ganze Liste von Anwaltskanzleien
die sich mit Einbürgerungsprogrammen
befassen. Beachten sie jedoch, dass einem deutschen
Staatsbürger der sich aktiv um eine fremde
Staatsbürgerschaft bemüht die deutsche
Staatsbürgerschaft entzogen werden kann. Am Besten
sie klären diesen Punkt zunächst mit ihrem Anwalt bevor sie eine
fremde Staatsbürgerschaft annehmen. Wenn sie
sichergehen wollen, können sie mit dem entgültigen Antrag auf
Staatsbürgerschaft auch warten, bis sie diese wirklich
brauchen. Bis dahin begnügen sie sich mit einer unbefristeten
Aufenthaltserlaubnis. Im übrigen sei auf den folgenden Artikel der Aargauer Zeitung hingewiesen: https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/in-diesen-13-laendern-koennen-sie-sich-legal-einen-pass-kaufen-oesterreich-verlangt-millionen-130960508
Grenzübergang ohne Papiere
Sollten
sie einmal gezwungen sein eine Grenze ganz ohne Papiere überqueren
zu müssen, dann können sie folgenden Trick probieren:
Gehen sie mit einigen Stangen Zigaretten oder ein paar Flaschen
Schnaps zur Güterabfertigung und erklären sie dem Beamten, dass sie
beim Einkaufen mehr erworben hätten, als sie legal über die
Grenze bringen dürfen. Deshalb wollen sie die über der
Freimenge liegenden Güter verzollen. Meistens sind die
Beamten dann so mit dem Bemessen des Zolltarifs beschäftigt, dass
sie vergessen nach dem Pass zu fragen. Oder sie steigen in einen
Regional-Zug, der um ca. 5 Uhr morgens Deutschland in Richtung
Schweiz verlässt. Um diese Uhrzeit sind kaum Zöllner unterwegs.
Seitdem aber die Schweiz dem sogenannten Schengen-Raum beigetreten
ist, gibt es auch hier keine regelmäßigen Passkontrollen mehr,
sodass sich dies erübrigen dürfte. Allerdings funktionieren
beide Tricks auch an anderen Grenzen, z.B. nach Osteuropa.
Einreise mit einem Personalausweis
In den meisten westeuropäischen Ländern ist die
Einreise mit einem Personalausweis oder einer schweizerischen Identitätskarte möglich. Es gibt aber auch
außerhalb Europas einige wenige Länder und Gebiete, in welche die
Einreise nur mit einem Personalausweis machbar ist.
Informationen dazu bietet u.a. in der BRD das Auswärtige Amt unter
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/, in der Republik Österreich das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres unter www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/.
Ägypten (nur mit BRD-Personalausweis):
Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei
biometrische Passfotos erforderlich. Trotz der Möglichkeit,
damit einzureisen, wird der BRD-Personalausweis nicht von allen
Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen;
z.B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über Western Union
die Vorlage eines Reisepasses verlangt. Deutsche Staatsangehörige
benötigen für die Einreise außerdem ein Visum. Dieses kann auch
bei der Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden. Die
Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 25 US-Dollar (bzw.
entsprechender Gegenwert in Euro), für mehrfache Einreisen 60
US-Dollar, und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der
Passschalter zu entrichten.
Französische
Überseegebiete: In die Überseedépartements Martinique,
Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die
Überseeterritorien Französisch Polynesien,
Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Saint-Martin und
Saint-Barthélémy und Neu-Kaledonien können deutsche, österreichische und schweizerische
Staatsangehörige gewöhnlich mit einem gültigen Personalausweis / Identitätskarte
visumfrei einreisen. Sollte die Flugroute allerdings eine
Zwischenlandung außerhalb der zu den französischen
Überseeterritorien gehörenden Karibikinseln vorsehen,
kann es dort, insbesondere bei Verlassen des Flugzeugs, zu
Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall wird ein
mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass benötigt.
Georgien: Bei der Einreise auf dem Luftweg akzeptiert Georgien einen Personalausweis / eine Identitätskarte.
Jordanien (nur mit BRD-Personalausweis): Bei
Pauschalreisen mit Ein- und Ausreise über den Flughafen Aqaba ist
unter bestimmten Umständen ein BRD-Personalausweis ausreichend.
Kanarische
Inseln, Madeira, Azoren: Als Teil Spaniens oder Portugals und der
EU genügt für die Einreise ein Personalausweis / eine Identitätskarte. Ausreisen könnte man dann (auf dem Seeweg) mit einem WSA-Pass u.a. nach Mauretanien.
Tunesien (nur mit BRD-Personalausweis und schweizerischer Identitätskarte):
Bei der Einreise als Pauschaltourist auf dem Luftweg und
wenn Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mitgeführt
werden (Hin- und Rückflugticket zuzüglich Hotelvoucher für
die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts) genügen ein
BRD-Personalausweis oder eine schweizerische Identitätskarte.
Türkei:
Die Einreise ist mit einem BRD-Personalausweis oder einer schweizerischen Identitätskarte möglich. Österreicher benötigen einen Reisepass.
Finanzen
Nach
den Ereignissen in Zypern im März 2013 und der von der EU
angeordneten, staatlichen Beschlagnahme von Teilen der
Bankguthaben der Kontoinhaber auf Zypern, ist eigentlich klar, dass
Bankkonten in der EU nicht mehr vor dem Zugriff des Staates sicher
sind. Damals wurden Guthaben von Bankkunden eingefroren und
zur Rekapitalisierung der Institute herangezogen. Sparer mit mehr als
100.000 Euro an Einlagen mussten damals 10 Prozent ihres Geldes
abschreiben. Dagegen waren mehrere Kläger nachträglich
vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Die Richter kamen jedoch
im September 2016 zu dem Urteil, dass die
Politik seinerzeit im Sinne des Gemeinwohls der EU gehandelt
habe. Es sei um die Stabilität des Bankensystems im Euro-Raum
gegangen. Auch wird immer wieder versichert, dass es sich um einen
Einzelfall handelt. Was gegen letzteres spricht ist das neue Gesetz
in Spanien welches - im Sommer 2014 verabschiedet - rückwirkend
zum ersten Januar Kontoguthaben mit einer Steuer belegt. Nicht viel
besser sieht es in Italien aus: Dort werden seit Mitte Februar 2014
bei allen Auslandsüberweisungen 20% der
Summe als Steuervorauszahlung einbehalten. Das beschlagnahmte Geld
bekommen die Kunden erst wieder, nachdem sie selbst bewiesen
haben, dass es sich nicht um Geldwäsche handelt. Damit verstößt
Italien klar gegen geltende EU-Gesetze zur Kapitalverkehrsfreiheit.
Nach
der geradezu verlogenen Informationspolitik der EU bezüglich der
Finanzkrise und der Ereignisse vor allem in Griechenland,
sollte man sich auf Beschwichtigungen aus Brüssel nicht verlassen.
Die Konsequenz daraus ist, dass man niemandem mehr den
Unterhalt eines Bankkontos innerhalb der EU empfehlen kann.
Weiterhin ist für die nahe Zukunft mit einem Auseinanderbrechen der
Euro-Zone zu rechnen, weshalb man sein Geld ohnehin besser in
anderen Währungen anlegen sollte.
Aber
auch in Nicht-EU-Ländern gilt: Das klassische anonyme Bankkonto gibt
es schon lange nicht mehr. Bei jeder Bank müssen Sie sich
ausweisen und ihre Unterschrift hinterlegen. Aufgrund diverser
europäischer und internationaler Abkommen besteht für
heimische Behörden die Möglichkeit auch im Ausland
Erkundigungen über die dortigen Konten ihrer Staatsbürger
einzuholen, neuerdings geschieht das sogar automatisch und nicht
nur innerhalb der EU. Seit Anfang 2016 nehmen auch die Schweiz und
Liechtenstein am automatischen Datenaustausch mit dem
heimatlichen Finanzamt teil. Die Geldanlage
im Ausland an sich ist übrigens völlig legal. Strafbar macht
sich nur, wer seine dort erworbenen Zinseinkünfte
nicht bei der heimischen Steuererklärung angibt. Apropos
Zinseinkünfte: Die aktuelle Politik der Zentralbanken hat
seit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 die Zinsen gegen Null rutschen
lassen. Wozu sollte man also überhaupt noch ein Sparkonto
unterhalten?
Des
weiteren können Sie auf legalem Wege möglichst wenig Spuren
hinterlassen und den Überwachungsbehörden
das Ausschnüffeln erschweren.
Im
Inland bzw. innerhalb der EU sollten Sie möglichst nur ein
Girokonto für laufende Zahlungen unterhalten,
welches auch der Finanzbehörde zur Verrechnung
dienen kann. Geldanlagekonten sollten Sie nur im
Nicht-EU-Ausland eröffnen und unterhalten, und zwar nur
dort wo kein automatischer Informationsaustausch besteht.
Bei einem Kreditantrag gilt, keine Dokumente und
Informationen vorzulegen, die nicht unbedingt notwendig sind. Die
Bank sollte Dokumente nur einsehen, nicht kopieren.
Meistens werden die Banken jedoch darauf bestehen Kopien machen
zu dürfen.
Sofern
nur eine Meldepflicht für Zinserträge besteht, sollten Ihre
Girokonten im Ausland unverzinst geführt
werden. Wo keine Zinsen anfallen, gilt (bis auf weiteres) keine
Meldepflicht. Ob dies so bleibt, ist allerdings nicht sicher.
Auslandskonten sollten Sie nur bei „echten“
Auslandsbanken eröffnen und nicht bei
ausländischen Filialen deutscher Banken. Wenn
Sie haben, geben Sie einen Wohnsitz außerhalb der EU an.
Am
und vom Arbeitsplatz aus sollten Sie keine vertraulichen Gespräche
führen und auch im Privatbereich sollte nicht über das
private Vermögensverhältnis gesprochen werden.
Weiterhin gilt: Keine vertraulichen Daten über
das Internet senden und Tools zum anonymen Surfen wie z. B. einen
Proxyserver verwenden. Und im Ausland gehaltene
Vermögenswerte, die zum Verkauf angeboten werden, sollten
nur über einen ausländischen Makler inseriert werden.
Aufgrund
des Zustandes des internationalen Banken- und Finanzsystems ist eine
Geldanlage bei einer Bank aber ohnehin wenig empfehlenswert.
Stattdessen sollten Sie besser Sachwerte als Geldanlage ins Auge
fassen, z.B. Gold oder Diamanten. Diese kann man auch in einem
ausländischen Schließfach aufbewahren. Überall in Europa gibt
es außerdem Firmen, die „Self-Storage“
anbieten, also kleine Lagerflächen für Möbel oder Kisten, zu
denen man rund um die Uhr Zugang hat. Man könnte dort auch einen in
einer Kiste oder ähnlichem verpackten Tresor unterstellen.
Schweiz
Obwohl
die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört, hat sie sich
neuerdings den europäischen Meldepflichten
unterworfen, d.h. ab 2016 werden alle Konten an die zuständigen
Finanzämter gemeldet. Nachteilig
sind weiterhin die niedrigen (teils sogar negativen) Zinsen und
die recht hohe Zinsertragssteuer von 35%, welche die
Schweizer aufgrund eines Vertrages mit der EU an Ihr
Heimat-Finanzamt überweisen. Weil vielen Banken die
Teilnahme am sog. Automatischen
Informationsaustausch zu aufwändig
ist, wählen sie die billigere Variante und nehmen keine
ausländischen Kunden mehr auf. Eine der wenigen Banken die noch
Zahlungsverkehrskonten für Grenzgänger etc. anbieten, ist die
UBS, jedoch zu derart hohen Gebühren (ab SFr. 30/Monat), dass ein
solches Konto uninteressant ist. Damit wäre der Bankenplatz
Schweiz für Privatanleger weitgehend bedeutungslos geworden,
was sich bereits in ersten Verlusten von Arbeitsplätzen
bemerkbar macht. Selbst das Zürcher Rotlichtgewerbe
bekommt schon die finanzielle Zurückhaltung der Banker zu spüren.
Vor allem aber in Genf hat ein Bankenexodus eingesetzt. Von
ehemals 140 Banken, die noch 2010 in der Rhônestadt residierten,
haben schon 21 ihre dortige Niederlassung geschlossen. Die
Auswirkungen sind sowohl auf dem Arbeitsmarkt, als auch auf dem
Immobiliensektor zu spüren. Sogar die Zahl der
Hotelbuchungen ist bereits zurückgegangen. Allerdings bietet
sich die Schweiz als Lagerplatz für Wertsachen und Dokumente
an. Viele alte Armeebunker wurden bereits als
Tresoranlagen hergerichtet. Ein attraktiver,
bankenunabhängiger Anbieter ist die Firma Erutec
(www.erutec.ch), zwei andere die Swiss Gold Safe AG
(swissgoldsafe.ch) und die Tessiner Firma Gestisafe
(www.gestisafe.ch). Schweizweit soll es inzwischen etwa 30
bankenunabhängige Schließfachanbieter geben.
Liechtenstein
Seit
2016 übermittelt auch das Fürstentum Liechtenstein automatisch
Informationen an deutsche Finanzämter. Damit wäre dann auch
der Bankenplatz Liechtenstein – analog zur Schweiz - uninteressant.
In Vaduz findet man zwar noch ein paar Banken die auf
Vermögensverwaltung spezialisiert sind, aber diese sind nur an
wirklich vermögenden Privatkunden interessiert.
Kanalinseln und Isle of Man
Die
Kanalinseln und die Isle of Man haben sich in den letzten Jahrzehnten
zu recht passablen Offshore-Banking Zentren entwickelt. Landeswährung
ist zwar das Pfund Sterling, aber Anlagen in jeder anderen Währung
sind problemlos möglich. Die Geldscheine sehen etwas anders aus als
im britischen Mutterland. Amtssprache ist Englisch. Die Isle of
Man gehört nicht zur EU und bietet sich für Firmengründungen
an. Das Konto sollte dann auf Namen der Firma lauten, aber auch das
gibt heutzutage keine allzu große Sicherheit mehr. Private Konten
werden ans heimische Finanzamt weitergemeldet.
Gibraltar
In
Gibraltar können sie problemlos Firmen gründen. Handelt es sich um
eine Reederei, dann können sie auch gleich ihr Seefahrtsbuch
beantragen. Gibraltar stellt in Kombination mit einem
Wohnsitz in Südspanien eine recht gute Wahl dar, wenn es
auch nicht mehr so ideal ist, wie noch vor einigen Jahrzehnten.
Amtssprache ist Englisch, bezahlt wird mit Gibraltar Pfund. Aber
auch hier werden private Konten neuerdings ans heimische
Finanzamt weitergemeldet.
Großbritannien
Nicht
für Geldanlagen, aber als Lagerstätte für Wertsachen und Dokumente
eignet sich die Insel durchaus. Wenn Großbritannien die EU
entgültig verlassen hat, hat man sogar ein Schließfach
außerhalb der EU-Jurisdiktion. In London gibt es zwei große,
bankenunabhängige Tresoranlagen des Betreibers
Metropolitan Safe Deposits (www.metrosafe.co.uk); eine in
Knightsbridge die andere in St. John’s Wood. Ein weiterer
Anbieter seit über 80 Jahren wäre das Londoner Kaufhaus
Selfridges & Co, 400 Oxford Street W1
(www.selfridges.com). Die Mietpreise beginnen bei etwa £120 pro
Jahr. Kleiner als die vorgenannten, aber seit kurzem
zur Firma Degussa gehörig, ist das alteingesessene Unternehmen
Sharps Pixley Limited, 54 St James's Street, SW1 (ab £250,
www.sharpspixley.com).
Weitere Länder
In
der einschlägigen Literatur werden noch weitere Ziele genannt:
Die Kanarischen Inseln, Madeira, Andorra, San Marino, Malta und die
Färöerinseln, um die wichtigsten zu nennen. Die Kanarischen Inseln
genießen zwar einen Sonderstatus, jedoch zielt dieser auf Investoren
die auf den Inseln eine Produktionsstätte errichten
wollen. Die übrigen Kleinstaaten und Territorien bieten Geldanlegern
auch keine Vorteile und sind eher als touristische Reiseziele zu
empfehlen.
Außereuropäische
Destinationen sind recht problematisch und leider unberechenbar. Die
Bahamas, zum Beispiel, haben erst kürzlich einen
automatischen Datenaustausch mit diversen Staaten
vereinbart. Und in Dubai gibt es zwar noch so etwas wie ein
Bankgeheimnis, aber der Wüstenstaat hat in der letzten Finanzkrise
mächtig Federn lassen müssen, wobei der aktuelle Bauboom darauf
schließen lässt, dass sich schon die nächste Blase aufbaut.
Außerdem verbietet das islamische Recht den Zins, was aber keine
Rolle spielt, da die internationalen Zinssätze ohnehin bei null
liegen.
Wenn Sie aber dennoch darauf bestehen ein Offshore-Bankkonto zu eröffnen, dann können Sie es bei einer dieser beiden Adressen versuchen: www.cayebank.bz in Belize und www. capitalsecuritybank.com auf der Cook-Insel Rarotonga. Eine persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich und eine Garantie auf Diskretion gibt es auch hier nicht.
Wenn Sie aber dennoch darauf bestehen ein Offshore-Bankkonto zu eröffnen, dann können Sie es bei einer dieser beiden Adressen versuchen: www.cayebank.bz in Belize und www. capitalsecuritybank.com auf der Cook-Insel Rarotonga. Eine persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich und eine Garantie auf Diskretion gibt es auch hier nicht.
Kryptogeld
Eine Alternative zum Bankensystem bieten möglicherweise diverse Internet-Bezahlsysteme und
Cybergeld. Um diese nutzen zu können benötigt man eine elektronische Geldbörse. Eine eWallet (auch Cyberwallet, E-Wallet oder Digital Wallet genannt) ermöglicht es dem Nutzer Guthaben auf elektronischen Plattformen zu speichern und zur Zahlungen für Waren und Dienstleistungen im Internet zu nutzen. Der Nutzer erhält ein Guthaben auf einem Konto mittels Einzahlung über die von ihm bevorzugte und vom Anbieter ermöglichte Zahlungsweise, z.B. via Kreditkarte oder Überweisung. Generell ist das Konto nicht an einen materiellen Träger (z.B. Kontokarte) gebunden, jedoch kann bei einigen Anbietern die Geldabhebung mit einer gekoppelten Kreditkarte erfolgen. Auch zum Bezahlen mit Bitcoins oder anderen Kryptowährungen benötigt man eine (Bitcoin-) eWallet, die oft in Form einer Software für PC und Mobilgeräte bereitgestellt wird. Auf Onlinebörsen können Kryptowährungen in konventionelle Währungen umgetauscht und auf Bankkonten überwiesen oder via Kreditkarten ausgezahlt werden. Möglicherweise eröffnet sich hier eine Möglichkeit zum bargeldlosen Zahlungsverkehr außerhalb des Bankensystems und für Reisende die Möglichkeit auf die Mitnahme größerer Bargeldbeträge zu verzichten.
Leider haben derartige Systeme gravierende Nachteile. Es passiert relativ häufig, dass Zahlungen unter
irgendeinem Vorwand – häufig dem der Geldwäsche
– einfach gestoppt werden, als ob die Sicherheit
der westlichen Welt von fünfzig oder hundert Euro abhinge. Dann
können Sie ihrem eigenen Geld nachlaufen und verheddern
sich nur in irgendwelchen anonymen Hilfesystemen
der Webseiten, die eher geeignet sind Kunden zu
vergraulen. Sitzt der Systembetreiber noch dazu in Singapur
oder der Karibik, hilft Ihnen auch eine Klage vor einem hiesigen
Gericht nicht weiter.
Kreditkarten
Wenn
Sie aufgrund schlechter Bonität keine Kreditkarten erhalten, müssen
Sie nicht auf die Vorteile des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs verzichten. Es gibt in den meisten
europäischen Ländern Banken und Finanzdienstleister
die sogenannte „Prepaid“ Kreditkarten
anbieten. In Deutschland können Sie u.a. bei der
Reisebank (www.reisebank.de) eine Prepaid MasterCard ohne
Konto oder Schufa-Auskunft erhalten. Unter
www.viabuy.com kann man solch eine Karte auch im Netz bestellen
(Jahresgebühr ca. € 30), auf der man sogar Überweisungen
empfangen kann. Auch der Geldtransfer von Karte zu Karte ist möglich.
Ein anderer Anbieter wäre www.weststeincard.com. In der Schweiz bietet u.a. die Berner Kantonalbank eine Prepaid
MasterCard an. Beim SBB Change an größeren Bahnhöfen
gibt es eine Prepaid Visa Karte und eine spezielle Prepaid
MasterCard nur für den Einsatz im Internet. Auch können Sie es
vielleicht mit einer Travelcash Karte probieren
(www. travelcash.ch), die Sie bei Banken und beim SBB Change
bekommen und über das Maestro Netzwerk fast
wie eine Kreditkarte einsetzen können.
Größere
Supermarktketten – auch ausländische - geben oft
eigene Rabattkarten raus, nicht selten auch solche mit
Zahlungsfunktion via Maestro oder Visa-Netzwerk. Diese
können Sie praktisch wie eine Kreditkarte einsetzen.
Allerdings holen die meisten deutschen Läden eine
Schufa-Auskunft über ihre Kunden ein.
Denken
Sie aber daran, dass Zahlungen mit Kreditkarte problemlos
zurückverfolgt werden können. In Deutschland sind vor einigen
Jahren alle 22 Millionen Kreditkartenbesitzer polizeilich
überprüft worden, angeblich im Kampf gegen
Kinderpornographie. Aber wer garantiert im Zeitalter der
Massenüberwachung durch Geheimdienste etc., dass es
wirklich nur darum ging?
Kapital beschaffen
Abschließend
noch ein Trick zur Kapitalbeschaffung - der allerdings beim derzeit
niedrigen Stand der Zinsen nicht oder nur eingeschränkt funktioniert
– wie man sich ohne Schufa-Auskunft oder ähnliches Geld
besorgt. Inserieren sie in einer renommierten
Tageszeitung o.ä., dass Sie für ca. eine Woche €
100.000 leihen wollen und, sagen wir, € 105.000 zurückzahlen.
Alternativ können Sie sich auch an einen Kredithai
wenden. Mit diesen € 100.000 gehen Sie dann z.B. nach Luxemburg und
legen sie als abgezinstes Festgeld für ca. 5
Jahre an. Nach 5 Jahren würden Sie also, abhängig vom Zinssatz, ca.
€ 125.000 ausgezahlt bekommen. Darüber lassen
Sie sich eine Bestätigung geben mit welcher Sie bei dieser
oder einer anderen Bank einen Kredit in Höhe von € 125.000
beantragen. Als Sicherheit dient das Festgeld. Wenn Sie dann die
Summe von € 125.000 in Händen halten, geben Sie ihrem Kreditgeber
seine € 100.000 plus € 5.000 zurück. Ihnen bleiben somit €
20.000. Alles was Sie dann noch tun müssen, ist, die laufenden
Zinsen für den Kredit zu bezahlen. Nach 5 Jahren wird der Kredit
dann automatisch abgezahlt. Das Spiel funktioniert natürlich
auch mit jedem anderen Betrag und jeder anderen Währung, allerdings
nur solange die Zinssätze für Geldanlage hoch genug sind.
Und
nocheinmal zur Erinnerung. Es gibt vier gute Gründe kein Geld auf
der Bank zu halten:
- Man erhält keine Zinsen. In einigen Ländern (z.B. Spanien) werden Sparguthaben sogar schon besteuert.
- Es existiert kein Bankgeheimnis mehr, nichteinmal in der Schweiz. Stattdessen werden Konten an das heimische Finanzamt gemeldet.
- Es besteht jederzeit die Gefahr, dass Kontoguthaben vom Staat beschlagnahmt werden, wie im EU-Mitgliedsland Zypern bereits geschehen.
- Seit Ausbruch der Finanzkrise 2008 ist das weltweite Bankensystem derart volatil, dass man fast täglich mit seinem Zusammenbruch rechnen muss.
Abonnieren
Posts (Atom)