Sonntag, 1. April 2018

Vorwort

Wie leicht kann heutzutage ein unbe­schol­te­ner Bürger in eine wirtschaftlich schwie­rige Situation ge­ra­ten! Arbeitslosig­keit, eine ge­schäft­liche Pleite oder eine Schei­dung kön­nen einen Menschen wirt­schaft­lich und mensch­lich ruinieren. Gestern noch hatten sie einen sicheren Job, heute ist ihr Arbeit­ge­ber ban­krott. Die Zahl der Fir­men­insol­ven­zen hat neue Rekordhöhen er­reicht und wei­te­re, mittelständische Existen­zen sind akut gefährdet. Was aber können sie tun, wenn ihr Geschäft pleite geht, ihre Ehe­frau sich scheiden lassen will oder man ihnen gar eine Straftat anhängt die sie nicht began­gen ha­ben? Nun, wie wäre es, wenn sie jetzt neu anfangen könnten? Aber auch wenn sie ein­fach nur ihre Privatsphäre schützen wol­len gegen die immer aufdringlicher wer­den­de staatliche Überwachung, wird ihnen der eine oder an­dere Tipp hilfreich sein. Denn dass West­europa im Begriff ist mit Riesen­schrit­ten zu einem sozialistisch ge­prägten Über­wa­chungs­staat zu mutie­ren, der auch vor Teilenteignungen seiner Bürger nicht zurück­schreckt, ist für den auf­merk­samen Beobachter nichts neues. Es wird in Zukunft folglich da­rum gehen sich selbst und seinen Besitz vor dem Zugriff eines über­mäch­tigen Polizei- und Über­wa­chungs­­staa­tes zu schützen. Manch einer mag jetzt einwenden: „Ich habe doch nichts zu verbergen.“ Diese Leute sollen dann bitte ihre Bankauszüge, ihr Tagebuch, ihre Korrespondenz, alle Passwörter und ihren Tresorinhalt der Öffentlichkeit zu­gänglich machen.
Dieses Buch ist selbst­verständlich nicht für Straf­täter ge­dacht, sondern dient nur der In­for­mation. Eben­so wenig wie ein Krimi­autor seine Leser zum Verbrechen ermutigt, ani­miert die­ses Buch den Leser zum Ver­stoß gegen Gesetze. Ganz im Gegenteil: Was auch immer sie tun, achten sie darauf, dass alles was sie machen legal ist. Selbst wenn sie bei einer illegalen Sache nicht erwischt werden, sind sie doch er­press­bar. Verhalten sie sich jedoch gesetzeskonform, dann können sie notfalls ihren Geschäftspartner vor Ge­richt bringen.
Falls sie zu diesem Werk einen Kommentar abgeben möchten, besuchen Sie mein Google+ Profil. Ich freue mich auf ihre Zuschrift.
Auf alle Fälle wünsche ich ihnen viel Erfolg und ein glückliches, neues Leben.

Ihr Dr. Friedrich Preuss
Im April 2018

Allgemeine Hinweise

Wer hat noch nie davon geträumt frei zu sein, ohne behördliche Überwachung, Aus­späh­ung durch den Arbeitgeber und ohne ständige Nörgeleien einer unzufriedenen Ehe­­frau? Wenn sie ihre Intimsphäre vor un­­ge­betenen Interessenten wirklich schützen wollen, gibt es nur eine Möglichkeit: Sie müssen unter­tauchen. Ihre Gründe unter­zu­tau­chen können viel­schichtig sein, zum Bei­spiel möchten sie vor penetran­ten Gläu­bi­gern, gierigen Ex-Ehe­frau­en oder der Presse ihre Ruhe haben.
Falls hohe Schulden in der Heimat der Grund für ihren Neuanfang sein sollten, können sie auch zu­nächst den folgenden Lösungsansatz aus­pro­bieren: In den meisten europäischen Län­dern gibt es seit einigen Jah­ren auch für Pri­vat­leu­te die Mög­lichkeit in Insolvenz zu gehen. Das Ver­fah­ren ist zwar kompliziert und lang­wie­rig, bietet aber wegen der Mög­lich­keit der Rest­schuld­befreiung einen gang­ba­ren Weg, um nach einer größeren Plei­te wie­der auf die Bei­ne zu kommen. Ein­fa­cher als in Deutsch­land ist das Pro­ze­de­­re in Eng­land und der Zeitraum von 18 Mo­na­ten ist über­­schau­bar, auch wenn man sicherheitshalber mit zwei Jahren rechnen sollte, in de­nen man sich auf der Insel aufhalten muss. Auch in Frankreich gibt es die Möglichkeit seine Schulden los zu werden; vor allem das ehemals deutsche Elsass ist dafür besonders attraktiv. Neuerdings profiliert sich sogar Lettland als Ziel für Neubeginnwillige; dort soll die Entschuldung nur wenige Monate dauern. Infos zur Ent­schuldung via Eng­land gibt es u.a. unter www. englandinsolvenz24.de, via England oder Frankreich unter www.insolvenz-hilfe.eu, via Elsass www. insolvenzinfrankreich.de und via Lettland unter www.insobaltic.net.
Um wirk­lich alle Quälgeister loszuwerden, müs­sen sie ihren Wohnsitz ohne Spuren zu hin­ter­­lassen ver­legen. Die im Folgenden be­schriebenen Maßnahmen stellen die wich­tig­sten Punkte dar, die sie ergreifen müssen, um ihr Ziel zu erreichen.
Als generelle Vorsorgemaßnahme für den Tag X ist das Lernen von Fremdsprachen zu em­pfehlen. Brauchbare Englischkenntnisse sollten sie schon besitzen, Grundkenntnisse der französischen, spanischen und der portugiesischen Spra­che sind auf jeden Fall hilfreich. Dass sie außer­dem die Sprache ihres Traumzieles perfekt beherrschen, braucht wohl nicht extra gesagt zu werden. Weiterhin kann es von Vorteil sein, wenn sie mit einem Motorboot umgehen können, nautische Kenntnisse und möglichst auch einen Sportbootführerschein besitzen. Eine Seegrenze ist schwerer zu über­wachen als eine Landgrenze. Von Süd­spa­nien aus, zum Beispiel, können sie mit einem Motorboot in einer halben Stunde in Marokko sein. Oft reicht es aus, einen Fluss oder See zu überqueren, um in ein anderes Land zu gelangen.
Nähert sich der Tag X an dem sie ihren Plä­nen Taten folgen lassen wollen, dann ver­mei­den sie zunächst allen überflüssigen Post­ver­kehr. Werbesendungen und anderen be­lang­losen Briefverkehr lassen sie an den Ab­sen­der zurückgehen, mit dem Vermerk „Un­be­kannt verzogen“ oder „Verstorben“. Schrei­­­ben sie nicht von Hand, sondern be­nutzen sie einen Stempel oder ähnliches. Ver­­suchen sie aber auch Schriftverkehr mit Behörden, Gläubigern, Lieferanten etc. zu unter­binden. Wer zwingt sie denn einen Brief zu beantworten? Versicherungen und nicht mehr benötigte Bankkonten werden gekündigt. Geben sie alte Club- oder Ver­eins­­mitgliedschaften, Abonnements, und ähnliches auf und gehen sie auf Distanz zu alten Freunden, sofern sie nach ihrem ge­schäft­lichen Schiffbruch noch welche haben. Lassen sie alle auflaufen!
Dann sollten sie die Auflösung ihrer Woh­nung vorbereiten, sofern sie dazu noch Zeit haben. Wertsachen gehören in ein auslän­di­sches Schließfach. Geben sie alles ab, was sie nicht unbedingt brauchen, also Kleidung die sie seit Jahren nicht mehr getra­gen haben oder den hässlichen Kerzen­stän­der den ihre Schwiegermutter ihnen ge­schenkt hat. Was zu schade ist zum weg­schmeißen, können sie beim Trödler oder auf einem Flohmarkt verkaufen. Oder versuchen sie es im Leihhaus. Gebrauchte Kleidung können sie in jedem Altkleider­container ent­sor­gen. Was nicht mehr zu gebrauchen ist, werfen sie einfach weg. Was sie unbedingt mitnehmen wollen, packen sie in große Um­zugs­kisten und lassen es von einer Möbel­spe­­dition transportieren, und zwar in ein Lager­­haus drei Dörfer weiter. Dort lassen sie die Sachen ein paar Tage später von einer anderen Firma abholen und in ein weiteres Zwischenlager überführen welches vielleicht 100 Kilometer entfernt ist. Und so weiter! Erst wenn sie sicher sind, dass sie die Spur gründlich verwischt haben, lassen sie die Möbel an ihren wahren Zielort bringen. Es versteht sich von selbst, dass der Auftrag­geber jedes Mal ein anderer ist, möglichst eine Firma die gleich danach aufhört zu existieren. Firmen die nicht mehr existieren kann man keine Fragen mehr stellen! Den­ken sie auch daran in ihrer alten Wohnung keine Dinge zu hinterlassen die irgendwelche Hinweise auf ihre Person, ihre Hobbys, In­te­res­sen oder auf ihren neuen Aufenthaltsort liefern könnten. Schauen sie lieber dreimal nach, ob sie ihr Notizbuch auch wirklich ein­ge­steckt haben. Nur eine wirklich leere Woh­nung liefert keine Anhaltspunkte. Bezahlen sie alle Rech­nungen die mit der alten Woh­nung zusammen­­hängen und sagen sie ihrem ehemaligen Vermieter, dass sie nach Grön­land oder sonst wohin gehen, aber niemals was sie wirklich vorhaben. Denken sie daran: Vermieter sind schlimmer als der Geheim­dienst. Sind alle Rechnungen bezahlt, dann hat niemand einen Grund sie zu suchen. Besitzen sie Immobilien, dann sollten sie diese rechtzeitig abstoßen und nicht erst drei Tage vor ihrer Abreise.
Machen sie dort wo sie am letzten Tag noch Einkaufen oder Bekannte treffen keinerlei An­deutungen über ihren geplanten Orts­wech­sel. Wer es nicht unbedingt wissen muss, braucht nicht eingeweiht zu werden und schon haben sie einen potentiellen Aus­plauderer weniger.
Als nächstes müssen sie ihr Auto verkaufen, gegen Bargeld natürlich. Gewöhnen sie sich bei dieser Gelegenheit daran immer bar zu zahlen. Bargeld hinterlässt keine Spuren. Ihr neues Auto melden sie auf einen anderen Namen an, möglichst den einer auslän­di­schen Firma. Denken sie daran, dass ein ausländisches Nummernschild keinen Ein­fluss auf den Fahrkomfort hat, aber schwerer zu identifizieren ist. Sie können auch ver­su­chen ihr Auto mitzunehmen, aber dann müs­sen sie im Ausland ein neues Kenn­zei­chen beantragen. Sie können natürlich auch ihr altes Kennzeichen beibehalten, was sich an­bie­tet, wenn sie bald wieder nach Deutsch­land zurückkommen wollen. Eventuell hilft auch ein Überführungs­kennzeichen weiter, aber beachten Sie die aktuellen Zoll­vor­schrif­ten ihrer neuen Heimat. Ihr neues Auto sollte auf keinen Fall zu auffällig sein. Ein schicker, silbergrauer Kleinwagen ist unauf­fäl­liger als ein pinkfarbener Rolls Royce. Wechseln sie die Automarke, wenn sie dafür bekannt sind eine bestimmte Marke zu fahren.
Ihre Haustiere können Sie mit­nehmen, so­lan­ge sie die jeweiligen Einfuhr­be­stim­mungen der einzelnen Länder beach­ten. Auskünfte erteilen die Botschaften und Konsulate ihres Traumzieles. Bei minder­jäh­ri­gen Kindern gibt es jedoch Probleme. Je nach Sachlage regeln sie entweder die schuli­schen Ange­le­gen­heiten und erzählen der Schule, dass sie mit ihren Kindern weg­zie­hen, oder sie lassen die Schulbehörden ein­fach ins Leere laufen. Auf jeden Fall müs­sen sie aufpassen, dass ihre Kinder sich nicht verplappern. Sagen sie ihren Kindern auf keinen Fall wohin die Reise geht. Machen sie ihnen klar, dass sie keine Informationen an Dritte weitergeben dürfen. Das ver­sehent­li­che Verquatschen stellt die größte Gefah­ren­quelle dar. Am Ziel­ort müssen sie die Kin­der zwangsläufig einschulen, denn min­der­jährige Kinder die nicht zur Schule gehen fallen auf. Aber da nicht jeder Auslands­lehrer Deutsch spricht, muss die alte Schule nicht unbedingt davon erfahren. Wenn sie es sich leisten können, soll­ten sie ihre Kinder auf ein Internat in der Schweiz schicken. Das ist nicht so teuer wie sie glauben, aber sieht auch heute noch gut aus im Lebenslauf. Sandkastenfreund­schaf­ten der lieben Kleinen würden sich auch ohne ihren Eingriff irgendwann erledigen, außerdem schließen Kinder schnell neue Freundschaften.
Wegen ihres Aussehens brauchen sie sich keine großen Sorgen zu machen, wenn sie in einen weiter entfernten Ort ziehen. Solange sie keine schweren Dinger gedreht haben, wird man kaum mit einem Foto nach ihnen fahnden. Außerdem sorgt der natürliche Al­te­­rungs­prozess dafür, dass sie schon nach we­ni­gen Jahren anders aussehen. Und je­mand, der sie nur mit Schlips und Kragen er­lebt hat, wird sie in einem bunten Hawaii­hemd mit Strohhut, Sonnenbrille und Drei-Tage-Bart kaum wiedererkennen. Frauen können sich sowieso problemlos eine neue Frisur oder eine andere Haarfarbe zulegen. Lassen sie die Finger von Perücken oder fal­schen Bärten. So was macht sie nur ver­däch­tig.
Machen sie übrigens nicht den Fehler ihren Tod vorzutäuschen. Sie wären nicht der Er­ste, der dabei erwischt wird. Es ist schon vor­­­gekommen, dass bei einem Flugzeug­ab­sturz mehr Leute dahingeschieden sind, als in der Maschine saßen! So etwas rangiert unter der Rubrik Irreführung der Behörden und stellt eine Straftat dar. Es ist aber nicht verboten einfach nur zu verschwinden.
Wenn sie in ein Urlaubsparadies ziehen, lau­fen sie zwar Gefahr einem Bekannten zu begegnen, aber dafür fallen sie den örtlichen Behörden garantiert nicht auf. Passen sie sich auf jeden Fall an ihr Umfeld an. Wenn sie in einem renommierten Ferienort untertauchen wollen, können sie sich als Dauerurlauber aus­­geben. Handelt es sich gar um einen Kur­ort, dann tun sie so, als ob sie krank wären und nehmen sie Kuranwendungen in An­spruch. Sie müssen ja nicht gerade im Roll­stuhl herumfahren. In einer ländlichen Um­gebung irgendwo im sonnigen Süden wirkt der alternative Aussteiger oder Künst­ler glaub­hafter.
Schwieriger wird es wenn sie arbeiten müssen, denn Leute die Einheimischen die Arbeitsplätze wegnehmen sind nirgendwo gerne gesehen. In diesem Fall dürfte wohl eine westeuropäische Großstadt das geeig­ne­te Pflaster sein, dort fallen sie als Arbeit­neh­mer am wenigsten auf. Wenn irgendwie mög­lich, sollten sie aber eine eigene Firma gründen oder freiberuflich tätig sein, denn als Arbeitnehmer müssen sie Referenzen bei­brin­gen und man wird in ihrem Vorleben herumschnüffeln. Wenn sie eine Firma be­sitzen, dann können sie diese auch als frü­heren Arbeitgeber angeben und sich quasi selbst Referenzen ausstellen. Im Ausland kön­nen sie überdies problemlos einen Hand­werks­betrieb gründen, denn es gibt dort keine Handwerkskammern oder Meister­brie­fe. Im Großbritannien, zum Beispiel, darf sich jeder „Klem­pner“ nennen, der eine Rohr­zange halten kann. Warum also nicht irgendwo in Mittelengland Ernie’s Plumbing Service eröffnen? Niemand wird fragen, ob sie auch wirklich Ernie heißen oder gar einen deutschen Meisterbrief besitzen. Sie können theoretisch sogar eine Arztpraxis oder eine An­walts­kanzlei eröffnen, übrigens auch in Deutsch­land! Sie dürfen nur ohne Qualifika­tion nicht selber praktizie­ren und müssen eine entsprechende Fachkraft einstellen. Was auch immer sie tun, glauben sie aber bloß nicht, dass sie das Angenehme mit dem Nütz­­lichen verbinden und unter südlicher Sonne irgendeine Strand­­bar aufmachen kön­nen, von der es sich dann bei mäßigem Ar­beits­­einsatz gut leben lässt. Konzepte dieser Art sind zum Scheitern geradezu prä­de­sti­niert.
In ihrer neuen Umgebung sollten sie erst mal alle unnötigen Kontakte vermeiden. Im Falle der unumgänglichen Kontakte seien sie höf­lich zu ihren neuen Mitmenschen und Nach­barn, aber erzählen sie nichts aus ihrem alten Leben. Erwecken sie aber nicht den Ein­druck, dass solche Dinge Tabu seien. Legen sie sich ein paar stinklangweilige Anek­doten, die sie auch nach dem 20. Bier noch runter­lei­ern können, aus ihrem noch lang­wei­li­geren Leben zurecht und geben sie diese auf Wunsch zum besten. Spätestens nach dem dritten Gähnen haben ihre Zuhörer genug davon. Hüten sie sich vor Gesprächen mit Ver­mietern. Wie bereits gesagt: Ver­mie­ter und Nachbarn sind schlimmer als ein Ge­heim­dienst und außerdem eine prima An­lauf­stelle für Schnüffler. Bezahlen sie pünktlich ihre Miete, das reicht als Freundlichkeit gegen­­über dem Vermieter vollkommen aus. Denken sie daran: 80 Prozent der Vermissten werden durch Hinweise der Nachbarn oder des Vermieters gefunden. Mieten sie eine bescheidene Behausung und machen sie auf Künstler. Als Mieter genießen sie überdies Mieterschutz und müssen keine überteuerten Immobilien erwerben. Und feiern Sie ja kei­ne wilden Partys bis in den frühen Morgen!
Wichtig ist, dass sie alles vermeiden, was ir­gend­wie Konflikte mit den Behörden herauf­be­schwören könnte. Benehmen sie sich im Straßen­verkehr und bezahlen sie einen Buß­geld­bescheid, der ihnen zwei Tage vor der Abreise noch ins Haus flattert. Sonst werden sie zur Fahndung ausgeschrieben. Vermeiden sie alles, was zu einer zufälligen Verhaftung führen könnte, also Demonstra­tionen, zu schnelles fahren, Besuche im Rotlichtbezirk oder in der Drogenszene etc. Benutzen sie lieber ein Auto oder die Eisenbahn anstelle des Flugzeugs und vermeiden sie damit die lästigen Sicherheitskontrollen. Wenn sie unumgänglicherweise fliegen müssen, dann star­ten sie die Flugreise zumindest an einem ausländischen Flughafen eines Nach­bar­lan­des. Bis dorthin nehmen sie die Eisenbahn oder einen Fernreisebus. Sich offiziell ab­zu­mel­den kann Vorteile haben, aber das muss im Einzelfall entschieden werden. Gläubiger haben gute Ohren! Auf keinen Fall sollten sie als neuen Wohnsitz ein Nie­drig­steuerland angeben, denn das macht sie der Steuerflucht verdächtig. Sie können sich ja erst nach drei Monaten in Norwegen ent­schließen nach Monaco weiter zu ziehen. Polizeilich an­mel­den sollten sie sich in ihrer neuen Heimat bei einer Mietadresse oder ähn­lichem, sofern das überhaupt notwendig ist. Vor allem die an­gel­sächsischen Länder ken­nen so was wie eine Meldepflicht gar nicht. Dort reicht den Behörden eine Kon­takt­adresse aus. Wenn sie sich von ihrem alten Wohnsitz abmelden und nach einiger Zeit im Ausland bei einer an­de­ren Gemeinde in Deutschland zurück­mel­den, dann haben sie auf jeden Fall die Meldekette durch­bro­chen und ihre Spur verwischt.
Gehen sie am neuen Ort nicht gleich wieder ihren alten Hobbys nach. Wenn sie in ihrer al­ten Heimat als ein guter Golfspieler be­kannt waren, dann halten sie sich die näch­sten Monate oder Jahre erst mal vom Golf­platz fern, denn dort wird man vor allem nach ihnen suchen. Kaufen sie ihre Lieb­lings­zeitschrift am Bahnhofskiosk, auch wenn sie ein Abonnement praktischer finden. Gute Schnüffler haben auch Zugang zu Abonnentenlisten. Krankenhaus- und Arzt­be­suche sollten sie unter anderem Namen erle­digen. Auch bei der heimischen Kran­ken­kasse werden Erkundigungen über sie ein­gezogen. Versuchen sie eventuell unter ihrem neuen Namen Mitglied einer hiesigen Krankenkasse zu werden. Wenn das nicht geht, schließen sie auf jeden Fall eine private Krankenversicherung ab. Auch der Arzt muss nicht unbedingt ihre komplette Kran­ken­geschichte kennen und diese möglichst von ihrem bisherigen Hausarzt anfordern. Und beantworten sie auf keinen Fall Briefe oder Telefonate die ihren alten Namen tra­gen, denn sie sind ja jetzt ein neuer Mensch. Schicken sie Briefe mit einem „return to sender“ Vermerk an ihre Mietadresse zurück und lassen sie diese von dort an den Empfän­ger zurückgehen, auf keinen Fall aber von ihrem wirklichen Aufenthaltsort aus. Liegt dem Brief ein Scheck bei, dann sollten sie diesen nicht einlösen. Wenn sie das doch tun wollen, dann gehen sie zur ausstellenden Bank und lösen ihn bar ein, unter keinen Umständen aber über ein Bankkonto. Schecks kann man wunderbar zurück­ver­fol­gen. Deshalb versenden Inkassounternehmen gelegentlich Schecks an Schuldner, um deren Auf­enthalts­ort festzustellen. Rechnen sie aber damit, dass sie bei der Bareinlösung ei­nen Ausweis vorlegen müssen!
Vergessen sie nicht in der alten Heimat einen Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer Inte­res­sen zu beauftragen. Sie dürfen mit ihm aber nur über ausländische Postadressen kommu­ni­zieren. Wenn sie das Internet nutzen, dann denken sie daran, dass E-Mails verschlüsselt sein müssen, wenn sie privat bleiben sollen. Möglicherweise hilft auch eine ano­ny­­me Te­le­­fonkarte für Handys weiter. Seit ein paar Jahren müssen sie in Deutschland und der Schweiz ihren Namen und ihre Adres­se hin­ter­lassen, um eine Han­dy­­karte zu erwerben, nicht jedoch z.B. in Österreich. Gelegentlich wer­den in ver­schie­de­nen Internet-Auk­tions­häu­sern ge­brauch­te Handykarten angeboten, die folg­lich auf einen anderen Namen re­gi­striert sind. Es gibt im Netz inzwischen sogar Tauschbörsen für Handykarten. Sie kön­nen es mit einer solchen Karte pro­bie­ren, aller­dings wissen sie nicht, was der Vorbesitzer be­reits damit an­gestellt hat. Den­noch ist dies eine interes­san­te Mög­lich­keit. Denken sie aber daran, dass der Auf­ent­halts­ort eines Handys bis auf wenige Meter genau be­stimmt wer­den kann. Schal­ten sie ihr Han­dy aus wenn sie es nicht brau­chen und tele­fo­nie­ren sie wann immer mög­­lich von einem öffentlichen Fern­spre­cher aus.
Wenn sie besonders hartnäckige Verfolger abhän­gen wollen, dann können sie ihrer Fami­lie unter dem Siegel der Verschwiegen­heit irgendeine Postadresse in Fernost geben. Sobald ihre Verfolger davon Wind bekom­men, werden sie den ganzen fernen Osten nach ihnen absuchen. Weil sie aber in Süd­amerika sind, interessiert sie das weniger.

Kleiner Ratgeber zum Umgang mit der BRD-Justiz

Viele eingeleitete Strafverfahren enden häufig nur deswegen mit einer Verurteilung, weil die Beschuldigten bzw. Angeklagten ausgesagt und sich dabei um „Kopf und Kragen geredet" haben. Sie sprechen einfach zu viel - teilweise aus Unkenntnis der Rechts­lage und der Aussageverweigerungs­rechte, teilweise aus Angst, teilweise in der Hoffnung auf eine mildere Strafe. Teilweise lassen sie sich auch durch die unvermutete Freundlichkeit der Beamten, Staatsanwälte und Richter übertölpeln und sind dem psy­cho­logischen Druck nicht gewachsen. Sogar wohlwollende Zeugen belasten oft ungewollt den Angeklagten. Es gilt daher für jeden Strafprozess: Verweigern Sie am besten von Anfang an und vollständig die Aus­sage! Wenn Sie eine Aussage machen, tun Sie dies nur nach vorheriger Absprache mit Ihrem Rechtsanwalt und nach dessen Akteneinsichtnahme!

Die folgenden Verhaltensmaßregeln bei einer Vernehmung als Beschuldigter/An­ge­­klagter oder Zeuge sind daher empfehlenswert:

1. Bewahren Sie Ruhe.
2. Lassen Sie sich durch Polizisten, Staats­an­wälte und Richter weder ein­schüchtern noch durch freundliche Worte übertölpeln.
3. Bei überraschenden Anlässen (z.B. am Tat­ort, bei Festnahmen und Hausdurch­su­chungen) schweigen Sie am besten voll­stän­dig und von Anfang an! Sagen Sie nur, dass Sie die Aussage verweigern und Ihren An­walt sprechen wollen.
4. Wenn Sie eine Ladung zur Polizei oder son­stigen Behörden erhalten, prüfen Sie, ob Sie als Beschuldigter/Angeklagter oder als Zeuge aussagen sollen. Ergibt sich dies nicht aus der Ladung, erfragen Sie dies bitte erst einmal fernmündlich oder zu Beginn der Vernehmung.
5. Auch wenn Sie die Aussage verweigern, müs­sen Sie die folgenden Angaben zur Person machen:
- Vorname; - Nachname; - Geburtsname; - Ort und Tag der Geburt; - Familienstand; - Beruf; - Wohnort; - Wohnadresse mit Straße und Hausnummer; - Staatsangehörigkeit
Weitere Angaben zur Person müssen Sie gemäß § 111 OwiG nicht machen, ins­be­son­dere nicht Namen; Geburtsnamen und Anschriften der Ehefrau, der Eltern und des Arbeitgebers benennen.

Wenn Sie Beschuldigter/Angeklagter sind:
a) Einer Ladung zur Polizei leisten Sie nicht Folge und beantworten schriftliche Fragen nicht oder teilen lediglich mit, dass Sie die Aussage verweigern, und verweisen Sie auf Ihren Anwalt.
Hinweis: Dass Sie nicht verpflichtet sind, bei der Polizei zu erscheinen, ergibt sich aus § 163a III StPO und dem Umkehrschluss zu den § 231, 236 StPO, die eine Anwesen­heits­pflicht nur vor Gericht und der Staats­an­walt­schaft vorschreiben.
b) Einer Ladung zur Staatsanwaltschaft oder zu Gericht leisten Sie zwar Folge, ver­wie­gern aber auch dort die Aussage.

Wenn Sie Zeuge sind:
a) Einer Ladung zur Polizei leisten Sie nicht Folge und beantworten schriftliche Fragen nicht.
b) Einer Ladung zur Staatsanwaltschaft oder zu Gericht leisten Sie zwar Folge, aber: Lassen Sie sich erst von einem Rechtsanwalt beraten, ob Ihnen ein Zeugnisverweigerungs­recht gemäß § 52 ff. StPO zusteht, z.B.
  • als Verwandter des Beschuldigten ;
  • - als Verlobter des Beschuldigten ;
  • - als Verleger oder Journalist über die Quellen Ihrer Veröffentlichungen ;
  • - als Person, die sich durch die Zeugenaussage selbst der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt.
c) Steht Ihnen ein Aussageverweigerungs­recht zu, leisten Sie der Ladung zwar Folge, verweigern aber die Aussage von Anfang an.
d) Nur wenn Ihnen als Zeuge kein Aussage­verweigerungsrecht zusteht, müssen Sie wahr­heitsgemäß aussagen. Auch in diesem Falle sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, damit Sie nicht zu redselig sind und den Beschuldigten nicht mit Dingen belasten, die im Strafverfahren noch gar nicht bekannt waren.
Äußern Sie sich bei belastenden Fragen am besten mit "Daran kann ich mich nicht mehr erinnern." oder "Das ist schon so lange her. Das weiß ich nicht mehr. Da hatte ich nicht so genau daraufgeachtet." u.ä.

Reden ist Silber - Schweigen ist Gold

Denken Sie außerdem daran, dass ihre Woh­nung unverletzlich ist, d.h. ohne Durch­su­chungs­­befehl müssen sie niemanden hinein­lassen, nicht mal ihren Vermieter! Lassen sie sich auf jeden Fall den Durch­suchungs­befehl zeigen und prüfen sie, ob der Grund für die Durchsuchung darin angege­ben ist. Die Polizei und andere Amts­perso­nen dürfen zwar bei Gefahr im Verzug eine Wohnung auch ohne Durchsuchungs­befehl be­treten, aber sie sollten auch in diesem Fall gegen die Durchsuchung protestieren, sonst be­hauptet man, sie hätten die Beamten frei­wil­lig hineingelassen. Im Falle einer Haus­durch­suchung, bewahren sie Ruhe, sagen sie nichts aus und rufen sie sofort ihren Anwalt an.

Ein neuer Name für den Neuanfang

Da sie im Alltagsleben einen Ausweis nur für die Barabhebungen von einem Bank­konto, dem Abholen von Einschreib­briefen oder ähnlichem benötigen, können sie sich praktisch nennen wie sie wollen. In der Regel benötigen sie auch keinen Personal­ausweis, um einen Telefonanschluss anzu­mel­den oder um Strom und Wasser geliefert zu bekommen. Theoretisch können sie jeden beliebigen Namen angeben und niemand wird Fragen stellen, solange wie alle Rech­nungen bezahlt werden.
Lassen sie sich von persönlichen Bekannten mit einem Spitznamen anreden, dann gerät ihr richtiger Name oft in Vergessenheit. Neue Bekannte kennen sie dann nur noch unter ihrem Spitznamen. Natürlich sollten sie keinen Spitznamen aus ihrem früheren Leben wählen. Falls sie einen zweiten Vornamen ha­ben, können sie sich auch damit anreden lassen; schließlich ist es nicht ungewöhnlich, dass verschiedene Personen den gleichen Nachnamen besitzen und Josef Schmitz und Paul Schmitz könnten ja zwei verschiedene Personen sein. Ansonsten können sie ihren Vornamen immer noch in eine Fremdsprache über­setzen. Es gibt aber auch di­ver­se Me­tho­den, wie man an einen amt­lichen, neuen Namen für den Neuanfang kommt.

Künstlernamen

Wenn sie irgendeiner Kunst nachgehen, z.B. als Maler, Bildhauer, Buchautor oder Journa­list, dann können sie sich einen Künstler­na­men im Ausweis eintragen lassen. Unter die­sem Namen können sie auch Post empfangen oder Bankkonten eröffnen. Sie müssen der zuständigen Meldebehörde einen Nachweis ihrer Kunst erbringen, z.B. einen unter dem Künstlernamen geschriebenen Zeitungs­arti­kel. Sagen sie dem Passamt, dass sie unter diesem Künstlernamen Post empfangen und Honorarschecks einlösen müssen und ständig Schwierigkeiten auf der Bank haben. Sie kön­nen sich auch einen Presseausweis be­sor­gen auf welchem ihr Künstlername eingetra­gen ist. Achten sie auf Werbeanzeigen in diversen Foto­fach­­zeit­schriften, in denen die Mitgliedschaft in einer Fotoagentur angebo­ten wird. Alternativ wenden sie sich an den britischen oder amerikanischen Journalisten­verband. Informa­tionen dazu gibt es unter http://www.nuj.org.uk und http://www.nwu.org.

Namensänderung durch Heirat

Wenn sie beabsichtigen sich zu verheiraten, dann können sie den Nachnamen ihres Ehe­part­ners annehmen. Das gilt bekanntlich auch für Männer. Ebenso können sie nach der Scheidung wieder ihren alten Namen annehmen.

Namensänderung durch Adoption

Sie können sich auch von jemandem adop­tie­ren lassen, allerdings wird das bei Leuten über 18 argwöhnisch überprüft.

Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft

Wenn Sie einer Religionsgemeinschaft bei­tre­ten, haben sie unter Umständen Anspruch auf einen neuen Namen, so geschehen bei dem bekannten Boxer Cassius Clay der nach seinem Übertritt zum Islam Mohammed Ali hieß.

Namensänderungen von Amts wegen

Amtliche Namensänderungen werden prak­tisch kaum genehmigt. Dazu müssten sie schon einen anstößigen Namen haben, der An­lass zu frivolen Scherzen gibt, oder einen häufigen Sammelnamen wie Meier oder Müller. Ansonsten wird eine Namens­ände­rung nur dann erlaubt, wenn sie z.B. Mitei­gen­tümer eines traditionsreichen Familien­be­triebes sind, der mit einer bestimmten Fami­lie eng verbunden ist. Sollten sie also beab­sich­tigen einen altein­gesessenen Bauernhof zu übernehmen dessen letzte Besitzer kinder­los verstorben sind, dann könnte man ihnen die Führung des alten Namens genehmigen, wenn der Eigentümer des Hofes üblicher­wei­se mit dem Hofnamen bezeichnet wird.

Namensänderungen in den USA

In den USA ist es viel einfacher seinen Na­men zu ändern. Leider werden diese Na­mens­änderungen in Deutschland nicht an­er­kannt. Wenn sie aber ohnehin ins Aus­land gehen wollen, dürfte das kein Problem sein. Auch können sie mit ihrem neuen Namen in den USA oder anderen Ländern eine Post­adresse betreiben oder eine Firma gründen. Wenn sie eine eidesstattliche Erklärung ab­ge­ben, dass sie seit mindestens sechs Mona­ten in einem US-Bundesstaat ihren Wohnsitz haben, dann können sie ohne Angabe von Gründen ihren Namen ändern. Es ist uner­heb­lich, ob sie danach dort wohnen bleiben oder nicht. Konsultieren sie aber sicher­heits­hal­ber einen amerikanischen Rechtsanwalt. Anwaltsadressen finden sie zur Genüge im Internet („attorney at law“). Die Kosten belaufen sich derzeit auf etwa $200.

Namensänderung in Dänemark

Um die Verbreitung von Sammelnamen ein­zu­dämmen, darf man sich in Dänemark seit neuestem den Familiennamen frei wählen!

Beschaffung von Reisedokumenten

Seit Inkrafttreten des Schengener Abkom­mens gibt es an den EU-Binnen­grenzen nor­ma­lerweise keine Pass­kontrollen mehr, allerdings kann der Zoll sie nach mitgeführten Gütern fragen. Bei Großereignissen, wie z.B. der Fußball­welt­mei­sterschaft, können überdies vorübergehend Passkontrollen durchgeführt werden. Sie kön­nen aber sonst ohne einen Ausweis vor­zeigen zu müssen von Finnland bis nach Por­tugal oder Griechen­land fahren, zumindest theoretisch. Lediglich Groß­britannien und Irland halten an Pass- und Zollkon­trollen fest. Auf jeden Fall benötigen sie Reise­dokumente, um die EU ver­las­sen zu können. Mit einem deutschen Personalausweis können sie immerhin in praktisch alle west- und mit­tel­europäischen Länder reisen, auch wenn diese keine EU-Mitglieder sind. Darüber hinaus akzep­tieren den deutschen Personalausweis Tunesien und Ägypten, wenn die Einreise als Pauschaltourist erfolgt, und die Türkei (Schweizer, Liechtensteiner und Österreicher brauchen für die Türkei einen Reisepass, Österreicher auch ein Visum). Ähnliches gilt für österreichische Staatsbürger, Schweizer brauchen auf jeden Fall einen Reisepass, weil es in der Schweiz keine verbindlichen Personalausweise gibt. Den aktuellen Stand sollten sie aber bei der zuständigen Bot­schaft/Konsulat erfragen. Eine beliebte Reiseroute, die vor allem von Islamisten gerne genutzt wird, geht daher mit dem Personalausweis in die Türkei und dann mehr oder weniger illegal über die Grenze nach Syrien oder in den Irak. Alternativ könnte man von einem türkischen Flughafen aus mit einem WSA-Pass (siehe unten) z.B. nach Ecuador ausreisen.
Gelegentlich werden in der Tagespresse oder im Internet ausländische Pässe zum Kauf angeboten. Von solchen Angeboten sollten sie die Finger lassen. Nicht nur, dass sie als Euro­päer mit einem nigeria­ni­schen oder thailändischen Pass Aufsehen erregen. In der Regel sind solche Pässe entweder gefälscht, geklaut oder werden illegal ausgestellt. Echte Reisepässe können nur die Regierungen und Behörden der jeweiligen Länder ausstellen. Dies tun sie jedoch nur für Staatsbürger und höchstens noch für aus­län­di­sche Residenten aber nur sehr selten für nichtansässige Aus­län­der. In der Regel müssen sie erst einige Zeit im Lande gelebt haben bevor sie einen Pass oder gar die Staatsbürgerschaft bean­tra­gen können.
In seinem Roman „Der Scha­kal“ beschreibt der Autor John Forsythe wie sie auf illegalem Weg an einen echten briti­schen oder amerikanischen Pass ge­langen, in­dem sie die Identität eines Verstorbenen an­nehmen. Auch das sollten sie lieber nicht aus­probieren. Inzwischen werden nämlich dank moderner Computer­technik die Ge­burts- und Sterbeurkunden abgeglichen. Wird nun auf den Namen eines Verstorbenen ein Pass beantragt, schlägt der Rechner Alarm.
Neue Ausweise enthalten meist einen RFID-Chip, der ihre persönlichen Daten berührungslos an ein Empfangsgerät aussendet. Das funktioniert auch, wenn sich z.B. ein Datendieb mit einem Lesegerät im Gedränge neben sie stellt und unbemerkt ihre Daten ausliest. Es soll Leute geben, die deshalb den Ausweis in eine Schale mit Wasser legen, alles zusammen in das Tiefkühlfach stecken und im Anschluss den Eisklotz mit dem darin eingefrorenen Ausweis für etwa drei Sekunden in die Mikrowelle packen. Dies ist allerdings illegal, auch wenn es praktisch unmöglich ist eine solche Handlung nachzuweisen. Übrigens sollten sie auch nicht ver­suchen ihren alten Pass als gestohlen zu mel­den. Das ist ebenfalls illegal und gibt bei der nächsten Zufallskontrolle eine Menge Probleme. Nutzen sie lieber einen legalen Weg, um an einen zweiten Pass zu kommen.

Der Zweitpass

Sie können in den meisten Staaten, auch in Deutschland und Österreich, einen zweiten Reisepass beantragen wenn sie in verfeindete Länder reisen, die ihnen die Einreise nicht gestatten weil sie das Visum eines bestimm­ten anderen Staates im Pass tragen. Wollen Sie zum Beispiel nach Israel und Libyen oder China und Taiwan oder in die USA und nach Kuba reisen, dann benötigen sie zwei Reisepässe. In diesem Fall können sie auf ihrem Einwohnermeldeamt einen zweiten Reisepass bekommen. Beachten sie aber, dass ihnen bei Gefahr im Verzug deutsche Reise­papiere entzogen werden können. Wenn nur der bloße Verdacht besteht, dass sie ihren Unterhalts­ver­pflich­tungen, Steuerschulden oder Kredit­abzahlungen nicht nachkommen, kön­nen die Behörden einen solchen Passentzug anordnen.

Der WSA-Pass

Neben Staaten können auch supranationale Institutionen Reisedokumente ausstellen. Be­kannt ist vor allem der Pass des Malteser­or­dens, der in 30 verschiedenen Ländern offi­ziell akkreditiert ist. Der Malteserorden be­sitzt nebenbei bemerkt exterritoriale souverä­ne Rechte. Obwohl er in Rom in der Via Con­dotti 68 nur einen kleinen Palazzo be­wohnt, hat er ein eigenes Pass- und Münz­we­sen und eigene Autokennzeichen. Die den Verein­ten Nationen nahestehende Nicht­re­gie­rungsorganisation World Service Authori­ty, die auf eine Initiative des Menschen­rechtlers Garry Davis zurückgeht, stellt in Umsetzung des Weltbürger­gedankens jedem Interessierten einen Reise­pass aus. Zumindest von den Ländern Burkina Faso, Ecuador (Krankenversicherung erforderlich!), Mauretanien, Sambia, Tansania und Togo ist der Pass auch offiziell anerkannt. Informa­tio­nen zum WSA-Pass erhalten sie unter http://www.worldservice.org/ oder schrei­ben sie an World Service Authority, 1012 14th Street NW, Suite 205, Washington, DC 20005 USA, Tel: (202) 638-2662 Fax: (202) 638-0638.

Das Seefahrtsbuch

Mit einem Seefahrtsbuch können sie prak­tisch jedes Land der Welt bereisen. Da ein See­mann, der jeden Tag in einem anderen Hafen vor Anker liegt, nicht jedes Mal ein Visum beantragen kann, geht er mit einem Seefahrtsbuch, dass als offizieller Passersatz von ziemlich allen Nationen anerkannt wird, überall problemlos an Land. Heutzutage ist es auch nicht ungewöhnlich, dass ein See­mann mit Bahn oder Flugzeug zu seinem Ein­satzort unterwegs ist, sodass das See­fahrts­buch auch an allen Binnen­grenzen anerkannt wird. Als Deutscher darf ihnen ein Seefahrtsbuch aber nicht ausgestellt werden, wenn es Gründe gibt, welche die Nicht­aus­stel­lung eines Reise­passes rechtfertigen wür­den. Auch müssen sie im Besitz eines gülti­gen Personal­ausweises oder Reisepasses sein und einen Heuervertrag mit einer Reederei vorweisen können. In Großbritannien ist das etwas einfacher: Hier kann ihre Reederei das Seefahrtsbuch für sie beantragen, welches dann per Post zugeschickt wird. Wenn sie keine Reederei kennen die ihnen behilflich ist, dann können sie in Großbritannien auch selbst eine gründen. Eine englische GmbH mit Namen Anton Meier Shipping Company Ltd. und nur zwei Pfund Haftungskapital können sie für wenig Geld ins Leben rufen.

EU-Ausländerpässe

Wenn sie in einem anderen EU-Staat einen zwei­ten Wohnsitz haben, dann können sie dort oft einen Ausländerpass erhalten. In eini­gen Ländern ist das sogar Pflicht. Erkun­di­gen sie sich bei der für sie zuständigen Mel­de­stelle. In Portugal zum Beispiel kön­nen sie einen Ausländerpass bekommen so­bald sie einen Wohnsitz angemeldet haben. Zwar brauchen sie damit für die meisten Län­der ein Einreisevisum, aber innerhalb der EU reicht der Pass als Identitätsdokument völ­lig aus. Der portu­gie­sische Aus­län­der­pass ist auch für Nicht-EU-Bürger relativ einfach zu bekommen. Sie müssen nur Grundbesitz in Portugal erwerben und ihren Lebens­un­ter­halt unabhängig bestreiten können. In Italien lebende Ausländer können einen italienischen Personalausweis erhalten, in dem allerdings die ausländische Staatsbürgerschaft vermerkt ist. In Finnland erhalten ansässige Ausländer ebenfalls einen Personalausweis, der jedoch nicht als Reisedokument gilt.

Einbürgerungsprogramme

Zahlreiche Länder offerieren sogenannte Ein­­bürgerungsprogramme, bei denen sie sich mit einer größeren Summe Investitions­ka­pi­tal Zugang zu Pass und Staatsbürger­schaft ver­schaffen können. In den meisten Ländern müssen sie jedoch einige Jahre ansässig sein. Anders in Bolivien, dort reichen 90 Tage und sie müssen nicht einmal ins Land reisen. Die Kosten belaufen sich auf ca. US$25.000. In der Domini­ka­ni­schen Republik müssen sie US$50.000 auf den Tisch legen und sechs Mo­nate im Land leben. Gelegentliche Ur­laubs­reisen ins Ausland sind jedoch kein Problem. Etwas teurer mit etwa €500.000 ist Montenegro, aber dafür bietet es die visafreie Einreise in die EU und den sog. Schengen-Raum. Auch Malta hat vor kurzem ein ähnliches Programm aufgelegt. Geben sie bei einer Inter­net­­such­ma­schi­ne ein­fach mal die Such­be­grif­fe „second passport“, „immigration“ oder „na­tura­liza­tion“ ein und sie erhalten eine ganze Liste von Anwalts­kanz­leien die sich mit Ein­bür­ge­rungs­­pro­grammen befassen. Beach­ten sie jedoch, dass einem deutschen Staats­bür­ger der sich aktiv um eine fremde Staats­bür­ger­schaft bemüht die deutsche Staats­bür­ger­schaft entzogen werden kann. Am Besten sie klären diesen Punkt zunächst mit ihrem Anwalt bevor sie eine fremde Staats­bür­ger­schaft annehmen. Wenn sie sichergehen wol­len, können sie mit dem entgültigen Antrag auf Staatsbürger­schaft auch warten, bis sie diese wirklich brauchen. Bis dahin begnügen sie sich mit einer unbefristeten Aufent­halts­erlaubnis. Im übrigen sei auf den folgenden Artikel der Aargauer Zeitung hingewiesen:  https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/in-diesen-13-laendern-koennen-sie-sich-legal-einen-pass-kaufen-oesterreich-verlangt-millionen-130960508


Grenzübergang ohne Papiere

Sollten sie einmal gezwungen sein eine Grenze ganz ohne Papiere überqueren zu müs­sen, dann können sie folgenden Trick pro­bieren: Gehen sie mit einigen Stangen Zigaretten oder ein paar Flaschen Schnaps zur Güterabfertigung und erklären sie dem Beamten, dass sie beim Einkaufen mehr erwor­ben hätten, als sie legal über die Gren­ze bringen dürfen. Deshalb wollen sie die über der Freimenge liegenden Güter ver­zol­len. Meistens sind die Beamten dann so mit dem Bemessen des Zolltarifs beschäftigt, dass sie vergessen nach dem Pass zu fragen. Oder sie steigen in einen Regional-Zug, der um ca. 5 Uhr morgens Deutschland in Richtung Schweiz verlässt. Um diese Uhrzeit sind kaum Zöllner unterwegs. Seitdem aber die Schweiz dem sogenannten Schengen-Raum beigetreten ist, gibt es auch hier keine regelmäßigen Passkontrollen mehr, sodass sich dies erübrigen dürfte. Allerdings funk­tio­nieren beide Tricks auch an anderen Gren­zen, z.B. nach Osteuropa.


Einreise mit einem Personalausweis

In den meisten westeuropäischen Ländern ist die Einreise mit einem Personalausweis oder einer schweizerischen Identitätskarte möglich. Es gibt aber auch außerhalb Europas einige wenige Länder und Gebiete, in welche die Ein­reise nur mit einem Personalausweis machbar ist. Informationen dazu bietet u.a. in der BRD das Aus­wär­tige Amt unter www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/, in der Republik Österreich das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres unter www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/.

Ägypten (nur mit BRD-Personalausweis): Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich. Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der BRD-Personalausweis nicht von allen Stel­len in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen; z.B. wird bei Abhebungen von Über­weisungen über Western Union die Vorlage eines Reisepasses verlangt. Deutsche Staats­ange­hö­rige benötigen für die Einreise außerdem ein Visum. Dieses kann auch bei der Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden. Die Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 25 US-Dollar (bzw. entsprechender Gegenwert in Euro), für mehrfache Einreisen 60 US-Dollar, und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten.

Französische Überseegebiete: In die Überseedépartements Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Saint-Martin und Saint-Barthélémy und Neu-Kaledonien kön­nen deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige gewöhnlich mit einem gültigen Per­so­nal­aus­weis / Identitätskarte visumfrei einreisen. Sollte die Flugroute allerdings eine Zwischenlandung außerhalb der zu den französischen Übersee­ter­ritorien gehörenden Karibikinseln vorsehen, kann es dort, insbesondere bei Verlassen des Flug­zeugs, zu Aus­weis­kon­trol­len kommen. In diesem Fall wird ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reise­pass benötigt.

Georgien: Bei der Einreise auf dem Luftweg akzeptiert Georgien einen Personal­aus­weis / eine Identitätskarte.

Jordanien (nur mit BRD-Personalausweis): Bei Pauschalreisen mit Ein- und Ausreise über den Flughafen Aqaba ist unter bestimmten Umständen ein BRD-Personalausweis ausreichend.

Kanarische Inseln, Madeira, Azoren: Als Teil Spaniens oder Portugals und der EU genügt für die Einreise ein Personal­aus­weis / eine Identitätskarte. Ausreisen könnte man dann (auf dem Seeweg) mit einem WSA-Pass u.a. nach Mauretanien.

Tunesien (nur mit BRD-Personalausweis und schweizerischer Identitätskarte): Bei der Einreise als Pauschaltourist auf dem Luftweg und wenn Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mitgeführt werden (Hin- und Rückflugticket zuzüglich Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts) genügen ein BRD-Personalausweis oder eine schweizerische Identitätskarte.

Türkei: Die Einreise ist mit einem BRD-Personalausweis oder einer schweizerischen Identitätskarte möglich. Österreicher benötigen einen Reisepass.

Finanzen

Nach den Ereignissen in Zypern im März 2013 und der von der EU angeordneten, staatlichen Be­schlag­nah­me von Teilen der Bankguthaben der Kontoinhaber auf Zypern, ist eigentlich klar, dass Bankkonten in der EU nicht mehr vor dem Zugriff des Staates sicher sind. Damals wurden Guthaben von Bank­kun­den eingefroren und zur Rekapitalisierung der Institute herangezogen. Sparer mit mehr als 100.000 Euro an Einlagen mussten damals 10 Prozent ihres Geldes abschreiben. Dagegen waren mehrere Kläger nach­träg­lich vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Die Richter kamen jedoch im September 2016 zu dem Urteil, dass die Politik seinerzeit im Sinne des Gemeinwohls der EU gehandelt habe. Es sei um die Stabilität des Bankensystems im Euro-Raum gegangen. Auch wird immer wieder versichert, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Was gegen letzteres spricht ist das neue Gesetz in Spanien wel­ches - im Sommer 2014 verabschiedet - rückwirkend zum ersten Januar Kontoguthaben mit einer Steuer belegt. Nicht viel besser sieht es in Italien aus: Dort werden seit Mitte Februar 2014 bei allen Aus­lands­über­wei­sun­gen 20% der Summe als Steuervorauszahlung einbehalten. Das beschlagnahmte Geld bekommen die Kun­den erst wieder, nachdem sie selbst bewiesen haben, dass es sich nicht um Geldwäsche handelt. Da­mit verstößt Italien klar gegen geltende EU-Gesetze zur Kapitalverkehrsfreiheit.
Nach der geradezu verlogenen Informationspolitik der EU bezüglich der Finanzkrise und der Er­eig­nisse vor allem in Griechenland, sollte man sich auf Beschwichtigungen aus Brüssel nicht ver­lassen. Die Kon­se­quenz daraus ist, dass man niemandem mehr den Unterhalt eines Bankkontos innerhalb der EU em­pfeh­len kann. Weiterhin ist für die nahe Zukunft mit einem Auseinanderbrechen der Euro-Zone zu rech­nen, weshalb man sein Geld ohnehin besser in anderen Währungen anlegen sollte.
Aber auch in Nicht-EU-Ländern gilt: Das klassische anonyme Bankkonto gibt es schon lange nicht mehr. Bei jeder Bank müs­sen Sie sich ausweisen und ihre Unter­schrift hinterlegen. Aufgrund diverser euro­päischer und internationaler Abkommen besteht für heimische Behörden die Möglichkeit auch im Aus­land Erkundi­gungen über die dortigen Konten ihrer Staats­bürger einzuholen, neuer­dings geschieht das sogar automatisch und nicht nur innerhalb der EU. Seit Anfang 2016 nehmen auch die Schweiz und Liech­­ten­stein am automatischen Datenaustausch mit dem hei­mat­lichen Finanzamt teil. Die Geld­an­­lage im Aus­land an sich ist übrigens völlig legal. Strafbar macht sich nur, wer seine dort erworbenen Zins­ein­künf­te nicht bei der heimischen Steuer­erklä­rung angibt. Apropos Zinseinkünfte: Die aktuelle Politik der Zen­tral­banken hat seit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 die Zinsen gegen Null rutschen lassen. Wozu sollte man also überhaupt noch ein Sparkonto unterhalten?
Des weiteren können Sie auf legalem Wege möglichst wenig Spu­ren hinterlassen und den Über­wach­ungs­be­hör­den das Ausschnüffeln erschweren.
Im Inland bzw. innerhalb der EU sollten Sie möglichst nur ein Giro­kon­to für laufende Zahlungen unter­halten, wel­ches auch der Finanzbehörde zur Ver­rech­­nung dienen kann. Geldanlagekonten soll­­­ten Sie nur im Nicht-EU-Ausland eröffnen und un­ter­halten, und zwar nur dort wo kein automatischer Informations­aus­tausch besteht. Bei einem Kreditantrag gilt, keine Do­ku­mente und Informationen vorzulegen, die nicht unbedingt notwendig sind. Die Bank sollte Dokumente nur einsehen, nicht ko­­pie­ren. Meistens werden die Banken je­doch darauf bestehen Kopien machen zu dürfen.
Sofern nur eine Meldepflicht für Zinserträge besteht, sollten Ihre Gi­ro­konten im Ausland un­ver­zinst ge­führt werden. Wo keine Zinsen an­fallen, gilt (bis auf weiteres) kei­ne Meldepflicht. Ob dies so bleibt, ist aller­dings nicht sicher. Aus­lands­kon­ten sollten Sie nur bei „echten“ Aus­lands­­banken eröffnen und nicht bei aus­­län­di­schen Filialen deutscher Banken. Wenn Sie haben, geben Sie einen Wohnsitz außerhalb der EU an.
Am und vom Arbeitsplatz aus sollten Sie keine vertraulichen Gespräche führen und auch im Privat­be­reich sollte nicht über das pri­vate Vermögensverhältnis gesprochen wer­­den. Weiterhin gilt: Keine ver­trau­li­chen Da­ten über das Internet senden und Tools zum anonymen Surfen wie z. B. einen Pro­xy­server verwenden. Und im Ausland ge­hal­te­ne Vermögenswerte, die zum Verkauf an­ge­boten werden, sollten nur über einen aus­län­dischen Makler inseriert werden.
Aufgrund des Zustandes des internationalen Banken- und Finanzsystems ist eine Geldanlage bei einer Bank aber ohnehin wenig empfehlenswert. Stattdessen sollten Sie besser Sachwerte als Geldanlage ins Auge fassen, z.B. Gold oder Diamanten. Diese kann man auch in einem ausländischen Schließfach auf­bewahren. Überall in Europa gibt es außerdem Firmen, die „Self-Storage“ anbieten, also kleine Lager­flächen für Möbel oder Kisten, zu denen man rund um die Uhr Zugang hat. Man könnte dort auch einen in einer Kiste oder ähnlichem verpackten Tresor unterstellen.

Schweiz

Obwohl die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört, hat sie sich neuerdings den europäischen Mel­­de­­pflich­ten unterworfen, d.h. ab 2016 werden alle Konten an die zuständigen Finanzämter gemeldet. Nach­teilig sind weiterhin die nie­drigen (teils sogar negativen) Zinsen und die recht hohe Zins­er­trags­steuer von 35%, welche die Schweizer aufgrund eines Ver­trages mit der EU an Ihr Heimat-Finanz­amt über­weisen. Weil vielen Ban­ken die Teilnahme am sog. Automatischen Informationsaustausch zu auf­wän­dig ist, wählen sie die billi­ge­re Variante und nehmen keine ausländischen Kunden mehr auf. Eine der wenigen Banken die noch Zah­lungsverkehrskonten für Grenzgänger etc. anbieten, ist die UBS, jedoch zu derart hohen Gebühren (ab SFr. 30/Monat), dass ein solches Konto uninteressant ist. Damit wäre der Ban­­­ken­platz Schweiz für Pri­vatanleger weitgehend bedeutungslos ge­worden, was sich bereits in ersten Ver­­lusten von Arbeits­plät­zen bemerkbar macht. Selbst das Zürcher Rot­licht­ge­wer­be bekommt schon die finanzielle Zurückhaltung der Banker zu spüren. Vor allem aber in Genf hat ein Bankenexodus ein­ge­setzt. Von ehemals 140 Banken, die noch 2010 in der Rhônestadt residierten, haben schon 21 ihre dorti­ge Niederlassung geschlossen. Die Auswirkungen sind sowohl auf dem Arbeitsmarkt, als auch auf dem Im­mo­biliensektor zu spüren. Sogar die Zahl der Hotelbuchungen ist bereits zurückgegangen. Allerdings bie­tet sich die Schweiz als Lager­platz für Wertsachen und Doku­men­te an. Viele alte Ar­mee­­bunker wur­den bereits als Tre­­soranlagen her­ge­richtet. Ein attraktiver, banken­unab­hän­giger Anbieter ist die Firma Erutec (www.erutec.ch), zwei andere die Swiss Gold Safe AG (swissgoldsafe.ch) und die Tessiner Firma Gestisafe (www.gestisafe.ch). Schweizweit soll es inzwischen etwa 30 bankenunabhängige Schließ­fach­an­bie­ter geben.

Liechtenstein

Seit 2016 übermittelt auch das Fürstentum Liechtenstein automatisch Informationen an deutsche Finanz­ämter. Damit wäre dann auch der Bankenplatz Liechtenstein – analog zur Schweiz - uninteressant. In Va­duz findet man zwar noch ein paar Banken die auf Vermögensverwaltung spezialisiert sind, aber diese sind nur an wirklich vermögenden Privatkunden interessiert.

Kanalinseln und Isle of Man

Die Kanalinseln und die Isle of Man haben sich in den letzten Jahrzehnten zu recht passablen Offshore-Banking Zentren entwickelt. Landeswährung ist zwar das Pfund Sterling, aber Anlagen in jeder anderen Währung sind problemlos möglich. Die Geldscheine sehen etwas anders aus als im britischen Mutter­land. Amtssprache ist Englisch. Die Isle of Man gehört nicht zur EU und bietet sich für Firmen­grün­dun­gen an. Das Konto sollte dann auf Namen der Firma lauten, aber auch das gibt heutzutage keine allzu große Sicherheit mehr. Private Konten werden ans heimische Finanzamt weitergemeldet.

Gibraltar

In Gibraltar können sie problemlos Firmen gründen. Handelt es sich um eine Reederei, dann kön­nen sie auch gleich ihr See­fahrtsbuch bean­tra­gen. Gibraltar stellt in Kom­bination mit einem Wohnsitz in Süd­spa­nien eine recht gute Wahl dar, wenn es auch nicht mehr so ideal ist, wie noch vor einigen Jahrzehnten. Amtssprache ist Englisch, be­zahlt wird mit Gibraltar Pfund. Aber auch hier werden private Konten neu­er­dings ans heimische Finanzamt weitergemeldet.

Großbritannien

Nicht für Geldanlagen, aber als Lagerstätte für Wertsachen und Dokumente eignet sich die Insel durch­aus. Wenn Großbritannien die EU entgültig verlassen hat, hat man sogar ein Schließ­­fach außer­halb der EU-Jurisdiktion. In London gibt es zwei große, bankenunabhängige Tresor­anlagen des Be­trei­bers Metro­po­litan Safe Deposits (www.metrosafe.co.uk); eine in Knightsbridge die an­de­re in St. John’s Wood. Ein weiterer Anbieter seit über 80 Jahren wäre das Londoner Kaufhaus Sel­frid­ges & Co, 400 Ox­ford Street W1 (www.selfridges.com). Die Mietpreise beginnen bei etwa £120 pro Jahr. Kleiner als die vor­ge­nann­ten, aber seit kurzem zur Firma Degussa gehörig, ist das alteingesessene Unternehmen Sharps Pixley Li­mi­ted, 54 St James's Street, SW1 (ab £250, www.sharpspixley.com).

Weitere Länder

In der einschlägigen Literatur werden noch wei­tere Ziele genannt: Die Kanarischen Inseln, Madeira, Andorra, San Marino, Malta und die Färöerinseln, um die wichtigsten zu nennen. Die Kanarischen Inseln genießen zwar einen Sonderstatus, jedoch zielt dieser auf Investoren die auf den Inseln eine Pro­duk­tions­stätte errichten wollen. Die übrigen Kleinstaaten und Territorien bieten Geldanlegern auch keine Vorteile und sind eher als touristische Reiseziele zu em­pfehlen.
Außer­euro­pä­ische Destinationen sind recht problematisch und leider unberechenbar. Die Bahamas, zum Bei­spiel, haben erst kürzlich einen auto­ma­ti­schen Datenaustausch mit diversen Staaten ver­einbart. Und in Dubai gibt es zwar noch so etwas wie ein Bankgeheimnis, aber der Wüstenstaat hat in der letzten Fi­nanz­krise mächtig Federn lassen müssen, wobei der aktuelle Bauboom darauf schließen lässt, dass sich schon die nächste Blase aufbaut. Außerdem verbietet das islamische Recht den Zins, was aber keine Rol­le spielt, da die internationalen Zinssätze ohnehin bei null liegen. 
Wenn Sie aber dennoch darauf be­ste­hen ein Offshore-Bankkonto zu eröffnen, dann können Sie es bei einer dieser beiden Adressen ver­su­chen: www.cayebank.bz in Belize und www. capitalsecuritybank.com auf der Cook-Insel Rarotonga. Eine per­sönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich und eine Garantie auf Diskretion gibt es auch hier nicht.

 

Kryptogeld

Eine Alternative zum Bankensystem bieten möglicherweise diverse Internet-Bezahlsysteme und Cybergeld. Um diese nutzen zu können benötigt man eine elektronische Geldbörse. Eine eWallet (auch Cyberwallet, E-Wallet oder Digital Wallet genannt) ermöglicht es dem Nutzer Guthaben auf elektronischen Plattformen zu speichern und zur Zahlungen für Waren und Dienst­leistungen im Internet zu nutzen. Der Nutzer erhält ein Guthaben auf einem Konto mittels Ein­zahlung über die von ihm bevorzugte und vom Anbieter ermöglichte Zahlungsweise, z.B. via Kreditkarte oder Überweisung. Generell ist das Konto nicht an einen materiellen Träger (z.B. Kontokarte) gebunden, jedoch kann bei einigen Anbietern die Geldabhebung mit einer gekoppelten Kreditkarte erfolgen. Auch zum Bezahlen mit Bitcoins oder anderen Kryptowährungen benötigt man eine (Bitcoin-) eWallet, die oft in Form einer Software für PC und Mobilgeräte bereitgestellt wird. Auf Onlinebörsen können Kryptowährungen in konventionelle Währungen umgetauscht und auf Bankkonten überwiesen oder via Kreditkarten ausgezahlt werden. Möglicherweise eröffnet sich hier eine Möglichkeit zum bargeldlosen Zahlungsverkehr außerhalb des Bankensystems und für Reisende die Möglichkeit auf die Mitnahme größerer Bargeldbeträge zu verzichten.
Leider haben derartige Systeme gravierende Nachteile. Es passiert relativ häufig, dass Zahlungen unter irgend­ei­nem Vorwand – häufig dem der Geld­wä­sche – ein­fach ge­stoppt werden, als ob die Si­cher­heit der westlichen Welt von fünfzig oder hundert Euro abhinge. Dann kön­nen Sie ihrem eigenen Geld nachlaufen und ver­hed­dern sich nur in irgendwelchen ano­nymen Hil­fe­syste­men der Web­seiten, die eher ge­eig­net sind Kunden zu vergraulen. Sitzt der Systembetreiber noch dazu in Sin­ga­pur oder der Karibik, hilft Ihnen auch eine Kla­ge vor einem hiesigen Gericht nicht weiter.

Kreditkarten

Wenn Sie aufgrund schlechter Bonität keine Kreditkarten erhalten, müssen Sie nicht auf die Vorteile des bar­­­­geld­­losen Zah­lungs­ver­kehrs verzichten. Es gibt in den meisten europäischen Län­dern Ban­ken und Fi­nanz­­dienstleister die so­ge­nann­te „Prepaid“ Kre­ditkar­ten an­­bieten. In Deutsch­­land können Sie u.a. bei der Reise­bank (www.reisebank.de) eine Prepaid Ma­sterCard ohne Konto oder Schufa-Aus­kunft er­­hal­ten. Unter www.viabuy.com kann man solch eine Karte auch im Netz bestellen (Jahresgebühr ca. € 30), auf der man sogar Über­wei­sun­gen empfangen kann. Auch der Geldtransfer von Karte zu Karte ist möglich. Ein anderer Anbieter wäre www.weststeincard.com. In der Schweiz bietet u.a. die Ber­ner Kantonalbank eine Pre­paid MasterCard an. Beim SBB Change an größeren Bahn­hö­fen gibt es eine Prepaid Visa Karte und eine spezielle Prepaid Ma­sterCard nur für den Einsatz im Internet. Auch können Sie es viel­leicht mit einer Tra­­vel­cash Karte probieren (www. travelcash.ch), die Sie bei Banken und beim SBB Change be­kom­men und über das Mae­­stro Netz­werk fast wie eine Kreditkarte ein­­set­zen kön­nen.
Größere Supermarktketten – auch aus­län­di­sche - geben oft eigene Rabattkarten raus, nicht selten auch sol­­che mit Zah­lungs­funk­tion via Maestro oder Visa-Netzwerk. Diese können Sie praktisch wie eine Kre­dit­karte ein­­setzen. Allerdings holen die meisten deutschen Lä­den eine Schufa-Auskunft über ihre Kunden ein.
Denken Sie aber daran, dass Zahlungen mit Kre­ditkarte pro­blem­los zurückverfolgt wer­den können. In Deutschland sind vor einigen Jahren alle 22 Mil­lio­nen Kreditkartenbesitzer polizeilich über­­prüft worden, angeblich im Kampf ge­gen Kinderpornographie. Aber wer garan­tiert im Zeitalter der Massen­über­wa­chung durch Geheimdienste etc., dass es wirklich nur darum ging? 

Kapital beschaffen

Abschließend noch ein Trick zur Kapitalbeschaffung - der allerdings beim derzeit niedrigen Stand der Zinsen nicht oder nur eingeschränkt funktioniert – wie man sich ohne Schufa-Aus­kunft oder ähnliches Geld besorgt. Inse­rie­ren sie in einer renommierten Tages­zei­tung o.ä., dass Sie für ca. eine Woche € 100.000 leihen wollen und, sagen wir, € 105.000 zurück­zahlen. Alter­nativ können Sie sich auch an einen Kre­­dit­­hai wenden. Mit diesen € 100.000 gehen Sie dann z.B. nach Luxemburg und legen sie als ab­ge­zin­stes Fest­geld für ca. 5 Jahre an. Nach 5 Jahren würden Sie also, abhängig vom Zinssatz, ca. € 125.000 aus­ge­zahlt be­kom­men. Darüber lassen Sie sich eine Bestä­ti­gung geben mit welcher Sie bei dieser oder einer anderen Bank einen Kredit in Höhe von € 125.000 beantragen. Als Sicherheit dient das Festgeld. Wenn Sie dann die Summe von € 125.000 in Händen halten, geben Sie ihrem Kreditgeber seine € 100.000 plus € 5.000 zurück. Ihnen bleiben somit € 20.000. Alles was Sie dann noch tun müssen, ist, die lau­fen­den Zinsen für den Kredit zu bezahlen. Nach 5 Jahren wird der Kredit dann automa­tisch abgezahlt. Das Spiel funktioniert natür­lich auch mit jedem anderen Betrag und jeder anderen Währung, allerdings nur solange die Zinssätze für Geldanlage hoch genug sind.

Und nocheinmal zur Erinnerung. Es gibt vier gute Gründe kein Geld auf der Bank zu halten:
  1. Man erhält keine Zinsen. In einigen Ländern (z.B. Spanien) werden Sparguthaben sogar schon be­steuert.
  2. Es existiert kein Bankgeheimnis mehr, nichteinmal in der Schweiz. Stattdessen werden Konten an das heimische Finanzamt gemeldet.
  3. Es besteht jederzeit die Gefahr, dass Kontoguthaben vom Staat beschlagnahmt werden, wie im EU-Mit­gliedsland Zypern bereits geschehen.
  4. Seit Ausbruch der Finanzkrise 2008 ist das weltweite Bankensystem derart volatil, dass man fast täg­lich mit seinem Zusammenbruch rechnen muss.