Sonntag, 1. April 2018

Allgemeine Hinweise

Wer hat noch nie davon geträumt frei zu sein, ohne behördliche Überwachung, Aus­späh­ung durch den Arbeitgeber und ohne ständige Nörgeleien einer unzufriedenen Ehe­­frau? Wenn sie ihre Intimsphäre vor un­­ge­betenen Interessenten wirklich schützen wollen, gibt es nur eine Möglichkeit: Sie müssen unter­tauchen. Ihre Gründe unter­zu­tau­chen können viel­schichtig sein, zum Bei­spiel möchten sie vor penetran­ten Gläu­bi­gern, gierigen Ex-Ehe­frau­en oder der Presse ihre Ruhe haben.
Falls hohe Schulden in der Heimat der Grund für ihren Neuanfang sein sollten, können sie auch zu­nächst den folgenden Lösungsansatz aus­pro­bieren: In den meisten europäischen Län­dern gibt es seit einigen Jah­ren auch für Pri­vat­leu­te die Mög­lichkeit in Insolvenz zu gehen. Das Ver­fah­ren ist zwar kompliziert und lang­wie­rig, bietet aber wegen der Mög­lich­keit der Rest­schuld­befreiung einen gang­ba­ren Weg, um nach einer größeren Plei­te wie­der auf die Bei­ne zu kommen. Ein­fa­cher als in Deutsch­land ist das Pro­ze­de­­re in Eng­land und der Zeitraum von 18 Mo­na­ten ist über­­schau­bar, auch wenn man sicherheitshalber mit zwei Jahren rechnen sollte, in de­nen man sich auf der Insel aufhalten muss. Auch in Frankreich gibt es die Möglichkeit seine Schulden los zu werden; vor allem das ehemals deutsche Elsass ist dafür besonders attraktiv. Neuerdings profiliert sich sogar Lettland als Ziel für Neubeginnwillige; dort soll die Entschuldung nur wenige Monate dauern. Infos zur Ent­schuldung via Eng­land gibt es u.a. unter www. englandinsolvenz24.de, via England oder Frankreich unter www.insolvenz-hilfe.eu, via Elsass www. insolvenzinfrankreich.de und via Lettland unter www.insobaltic.net.
Um wirk­lich alle Quälgeister loszuwerden, müs­sen sie ihren Wohnsitz ohne Spuren zu hin­ter­­lassen ver­legen. Die im Folgenden be­schriebenen Maßnahmen stellen die wich­tig­sten Punkte dar, die sie ergreifen müssen, um ihr Ziel zu erreichen.
Als generelle Vorsorgemaßnahme für den Tag X ist das Lernen von Fremdsprachen zu em­pfehlen. Brauchbare Englischkenntnisse sollten sie schon besitzen, Grundkenntnisse der französischen, spanischen und der portugiesischen Spra­che sind auf jeden Fall hilfreich. Dass sie außer­dem die Sprache ihres Traumzieles perfekt beherrschen, braucht wohl nicht extra gesagt zu werden. Weiterhin kann es von Vorteil sein, wenn sie mit einem Motorboot umgehen können, nautische Kenntnisse und möglichst auch einen Sportbootführerschein besitzen. Eine Seegrenze ist schwerer zu über­wachen als eine Landgrenze. Von Süd­spa­nien aus, zum Beispiel, können sie mit einem Motorboot in einer halben Stunde in Marokko sein. Oft reicht es aus, einen Fluss oder See zu überqueren, um in ein anderes Land zu gelangen.
Nähert sich der Tag X an dem sie ihren Plä­nen Taten folgen lassen wollen, dann ver­mei­den sie zunächst allen überflüssigen Post­ver­kehr. Werbesendungen und anderen be­lang­losen Briefverkehr lassen sie an den Ab­sen­der zurückgehen, mit dem Vermerk „Un­be­kannt verzogen“ oder „Verstorben“. Schrei­­­ben sie nicht von Hand, sondern be­nutzen sie einen Stempel oder ähnliches. Ver­­suchen sie aber auch Schriftverkehr mit Behörden, Gläubigern, Lieferanten etc. zu unter­binden. Wer zwingt sie denn einen Brief zu beantworten? Versicherungen und nicht mehr benötigte Bankkonten werden gekündigt. Geben sie alte Club- oder Ver­eins­­mitgliedschaften, Abonnements, und ähnliches auf und gehen sie auf Distanz zu alten Freunden, sofern sie nach ihrem ge­schäft­lichen Schiffbruch noch welche haben. Lassen sie alle auflaufen!
Dann sollten sie die Auflösung ihrer Woh­nung vorbereiten, sofern sie dazu noch Zeit haben. Wertsachen gehören in ein auslän­di­sches Schließfach. Geben sie alles ab, was sie nicht unbedingt brauchen, also Kleidung die sie seit Jahren nicht mehr getra­gen haben oder den hässlichen Kerzen­stän­der den ihre Schwiegermutter ihnen ge­schenkt hat. Was zu schade ist zum weg­schmeißen, können sie beim Trödler oder auf einem Flohmarkt verkaufen. Oder versuchen sie es im Leihhaus. Gebrauchte Kleidung können sie in jedem Altkleider­container ent­sor­gen. Was nicht mehr zu gebrauchen ist, werfen sie einfach weg. Was sie unbedingt mitnehmen wollen, packen sie in große Um­zugs­kisten und lassen es von einer Möbel­spe­­dition transportieren, und zwar in ein Lager­­haus drei Dörfer weiter. Dort lassen sie die Sachen ein paar Tage später von einer anderen Firma abholen und in ein weiteres Zwischenlager überführen welches vielleicht 100 Kilometer entfernt ist. Und so weiter! Erst wenn sie sicher sind, dass sie die Spur gründlich verwischt haben, lassen sie die Möbel an ihren wahren Zielort bringen. Es versteht sich von selbst, dass der Auftrag­geber jedes Mal ein anderer ist, möglichst eine Firma die gleich danach aufhört zu existieren. Firmen die nicht mehr existieren kann man keine Fragen mehr stellen! Den­ken sie auch daran in ihrer alten Wohnung keine Dinge zu hinterlassen die irgendwelche Hinweise auf ihre Person, ihre Hobbys, In­te­res­sen oder auf ihren neuen Aufenthaltsort liefern könnten. Schauen sie lieber dreimal nach, ob sie ihr Notizbuch auch wirklich ein­ge­steckt haben. Nur eine wirklich leere Woh­nung liefert keine Anhaltspunkte. Bezahlen sie alle Rech­nungen die mit der alten Woh­nung zusammen­­hängen und sagen sie ihrem ehemaligen Vermieter, dass sie nach Grön­land oder sonst wohin gehen, aber niemals was sie wirklich vorhaben. Denken sie daran: Vermieter sind schlimmer als der Geheim­dienst. Sind alle Rechnungen bezahlt, dann hat niemand einen Grund sie zu suchen. Besitzen sie Immobilien, dann sollten sie diese rechtzeitig abstoßen und nicht erst drei Tage vor ihrer Abreise.
Machen sie dort wo sie am letzten Tag noch Einkaufen oder Bekannte treffen keinerlei An­deutungen über ihren geplanten Orts­wech­sel. Wer es nicht unbedingt wissen muss, braucht nicht eingeweiht zu werden und schon haben sie einen potentiellen Aus­plauderer weniger.
Als nächstes müssen sie ihr Auto verkaufen, gegen Bargeld natürlich. Gewöhnen sie sich bei dieser Gelegenheit daran immer bar zu zahlen. Bargeld hinterlässt keine Spuren. Ihr neues Auto melden sie auf einen anderen Namen an, möglichst den einer auslän­di­schen Firma. Denken sie daran, dass ein ausländisches Nummernschild keinen Ein­fluss auf den Fahrkomfort hat, aber schwerer zu identifizieren ist. Sie können auch ver­su­chen ihr Auto mitzunehmen, aber dann müs­sen sie im Ausland ein neues Kenn­zei­chen beantragen. Sie können natürlich auch ihr altes Kennzeichen beibehalten, was sich an­bie­tet, wenn sie bald wieder nach Deutsch­land zurückkommen wollen. Eventuell hilft auch ein Überführungs­kennzeichen weiter, aber beachten Sie die aktuellen Zoll­vor­schrif­ten ihrer neuen Heimat. Ihr neues Auto sollte auf keinen Fall zu auffällig sein. Ein schicker, silbergrauer Kleinwagen ist unauf­fäl­liger als ein pinkfarbener Rolls Royce. Wechseln sie die Automarke, wenn sie dafür bekannt sind eine bestimmte Marke zu fahren.
Ihre Haustiere können Sie mit­nehmen, so­lan­ge sie die jeweiligen Einfuhr­be­stim­mungen der einzelnen Länder beach­ten. Auskünfte erteilen die Botschaften und Konsulate ihres Traumzieles. Bei minder­jäh­ri­gen Kindern gibt es jedoch Probleme. Je nach Sachlage regeln sie entweder die schuli­schen Ange­le­gen­heiten und erzählen der Schule, dass sie mit ihren Kindern weg­zie­hen, oder sie lassen die Schulbehörden ein­fach ins Leere laufen. Auf jeden Fall müs­sen sie aufpassen, dass ihre Kinder sich nicht verplappern. Sagen sie ihren Kindern auf keinen Fall wohin die Reise geht. Machen sie ihnen klar, dass sie keine Informationen an Dritte weitergeben dürfen. Das ver­sehent­li­che Verquatschen stellt die größte Gefah­ren­quelle dar. Am Ziel­ort müssen sie die Kin­der zwangsläufig einschulen, denn min­der­jährige Kinder die nicht zur Schule gehen fallen auf. Aber da nicht jeder Auslands­lehrer Deutsch spricht, muss die alte Schule nicht unbedingt davon erfahren. Wenn sie es sich leisten können, soll­ten sie ihre Kinder auf ein Internat in der Schweiz schicken. Das ist nicht so teuer wie sie glauben, aber sieht auch heute noch gut aus im Lebenslauf. Sandkastenfreund­schaf­ten der lieben Kleinen würden sich auch ohne ihren Eingriff irgendwann erledigen, außerdem schließen Kinder schnell neue Freundschaften.
Wegen ihres Aussehens brauchen sie sich keine großen Sorgen zu machen, wenn sie in einen weiter entfernten Ort ziehen. Solange sie keine schweren Dinger gedreht haben, wird man kaum mit einem Foto nach ihnen fahnden. Außerdem sorgt der natürliche Al­te­­rungs­prozess dafür, dass sie schon nach we­ni­gen Jahren anders aussehen. Und je­mand, der sie nur mit Schlips und Kragen er­lebt hat, wird sie in einem bunten Hawaii­hemd mit Strohhut, Sonnenbrille und Drei-Tage-Bart kaum wiedererkennen. Frauen können sich sowieso problemlos eine neue Frisur oder eine andere Haarfarbe zulegen. Lassen sie die Finger von Perücken oder fal­schen Bärten. So was macht sie nur ver­däch­tig.
Machen sie übrigens nicht den Fehler ihren Tod vorzutäuschen. Sie wären nicht der Er­ste, der dabei erwischt wird. Es ist schon vor­­­gekommen, dass bei einem Flugzeug­ab­sturz mehr Leute dahingeschieden sind, als in der Maschine saßen! So etwas rangiert unter der Rubrik Irreführung der Behörden und stellt eine Straftat dar. Es ist aber nicht verboten einfach nur zu verschwinden.
Wenn sie in ein Urlaubsparadies ziehen, lau­fen sie zwar Gefahr einem Bekannten zu begegnen, aber dafür fallen sie den örtlichen Behörden garantiert nicht auf. Passen sie sich auf jeden Fall an ihr Umfeld an. Wenn sie in einem renommierten Ferienort untertauchen wollen, können sie sich als Dauerurlauber aus­­geben. Handelt es sich gar um einen Kur­ort, dann tun sie so, als ob sie krank wären und nehmen sie Kuranwendungen in An­spruch. Sie müssen ja nicht gerade im Roll­stuhl herumfahren. In einer ländlichen Um­gebung irgendwo im sonnigen Süden wirkt der alternative Aussteiger oder Künst­ler glaub­hafter.
Schwieriger wird es wenn sie arbeiten müssen, denn Leute die Einheimischen die Arbeitsplätze wegnehmen sind nirgendwo gerne gesehen. In diesem Fall dürfte wohl eine westeuropäische Großstadt das geeig­ne­te Pflaster sein, dort fallen sie als Arbeit­neh­mer am wenigsten auf. Wenn irgendwie mög­lich, sollten sie aber eine eigene Firma gründen oder freiberuflich tätig sein, denn als Arbeitnehmer müssen sie Referenzen bei­brin­gen und man wird in ihrem Vorleben herumschnüffeln. Wenn sie eine Firma be­sitzen, dann können sie diese auch als frü­heren Arbeitgeber angeben und sich quasi selbst Referenzen ausstellen. Im Ausland kön­nen sie überdies problemlos einen Hand­werks­betrieb gründen, denn es gibt dort keine Handwerkskammern oder Meister­brie­fe. Im Großbritannien, zum Beispiel, darf sich jeder „Klem­pner“ nennen, der eine Rohr­zange halten kann. Warum also nicht irgendwo in Mittelengland Ernie’s Plumbing Service eröffnen? Niemand wird fragen, ob sie auch wirklich Ernie heißen oder gar einen deutschen Meisterbrief besitzen. Sie können theoretisch sogar eine Arztpraxis oder eine An­walts­kanzlei eröffnen, übrigens auch in Deutsch­land! Sie dürfen nur ohne Qualifika­tion nicht selber praktizie­ren und müssen eine entsprechende Fachkraft einstellen. Was auch immer sie tun, glauben sie aber bloß nicht, dass sie das Angenehme mit dem Nütz­­lichen verbinden und unter südlicher Sonne irgendeine Strand­­bar aufmachen kön­nen, von der es sich dann bei mäßigem Ar­beits­­einsatz gut leben lässt. Konzepte dieser Art sind zum Scheitern geradezu prä­de­sti­niert.
In ihrer neuen Umgebung sollten sie erst mal alle unnötigen Kontakte vermeiden. Im Falle der unumgänglichen Kontakte seien sie höf­lich zu ihren neuen Mitmenschen und Nach­barn, aber erzählen sie nichts aus ihrem alten Leben. Erwecken sie aber nicht den Ein­druck, dass solche Dinge Tabu seien. Legen sie sich ein paar stinklangweilige Anek­doten, die sie auch nach dem 20. Bier noch runter­lei­ern können, aus ihrem noch lang­wei­li­geren Leben zurecht und geben sie diese auf Wunsch zum besten. Spätestens nach dem dritten Gähnen haben ihre Zuhörer genug davon. Hüten sie sich vor Gesprächen mit Ver­mietern. Wie bereits gesagt: Ver­mie­ter und Nachbarn sind schlimmer als ein Ge­heim­dienst und außerdem eine prima An­lauf­stelle für Schnüffler. Bezahlen sie pünktlich ihre Miete, das reicht als Freundlichkeit gegen­­über dem Vermieter vollkommen aus. Denken sie daran: 80 Prozent der Vermissten werden durch Hinweise der Nachbarn oder des Vermieters gefunden. Mieten sie eine bescheidene Behausung und machen sie auf Künstler. Als Mieter genießen sie überdies Mieterschutz und müssen keine überteuerten Immobilien erwerben. Und feiern Sie ja kei­ne wilden Partys bis in den frühen Morgen!
Wichtig ist, dass sie alles vermeiden, was ir­gend­wie Konflikte mit den Behörden herauf­be­schwören könnte. Benehmen sie sich im Straßen­verkehr und bezahlen sie einen Buß­geld­bescheid, der ihnen zwei Tage vor der Abreise noch ins Haus flattert. Sonst werden sie zur Fahndung ausgeschrieben. Vermeiden sie alles, was zu einer zufälligen Verhaftung führen könnte, also Demonstra­tionen, zu schnelles fahren, Besuche im Rotlichtbezirk oder in der Drogenszene etc. Benutzen sie lieber ein Auto oder die Eisenbahn anstelle des Flugzeugs und vermeiden sie damit die lästigen Sicherheitskontrollen. Wenn sie unumgänglicherweise fliegen müssen, dann star­ten sie die Flugreise zumindest an einem ausländischen Flughafen eines Nach­bar­lan­des. Bis dorthin nehmen sie die Eisenbahn oder einen Fernreisebus. Sich offiziell ab­zu­mel­den kann Vorteile haben, aber das muss im Einzelfall entschieden werden. Gläubiger haben gute Ohren! Auf keinen Fall sollten sie als neuen Wohnsitz ein Nie­drig­steuerland angeben, denn das macht sie der Steuerflucht verdächtig. Sie können sich ja erst nach drei Monaten in Norwegen ent­schließen nach Monaco weiter zu ziehen. Polizeilich an­mel­den sollten sie sich in ihrer neuen Heimat bei einer Mietadresse oder ähn­lichem, sofern das überhaupt notwendig ist. Vor allem die an­gel­sächsischen Länder ken­nen so was wie eine Meldepflicht gar nicht. Dort reicht den Behörden eine Kon­takt­adresse aus. Wenn sie sich von ihrem alten Wohnsitz abmelden und nach einiger Zeit im Ausland bei einer an­de­ren Gemeinde in Deutschland zurück­mel­den, dann haben sie auf jeden Fall die Meldekette durch­bro­chen und ihre Spur verwischt.
Gehen sie am neuen Ort nicht gleich wieder ihren alten Hobbys nach. Wenn sie in ihrer al­ten Heimat als ein guter Golfspieler be­kannt waren, dann halten sie sich die näch­sten Monate oder Jahre erst mal vom Golf­platz fern, denn dort wird man vor allem nach ihnen suchen. Kaufen sie ihre Lieb­lings­zeitschrift am Bahnhofskiosk, auch wenn sie ein Abonnement praktischer finden. Gute Schnüffler haben auch Zugang zu Abonnentenlisten. Krankenhaus- und Arzt­be­suche sollten sie unter anderem Namen erle­digen. Auch bei der heimischen Kran­ken­kasse werden Erkundigungen über sie ein­gezogen. Versuchen sie eventuell unter ihrem neuen Namen Mitglied einer hiesigen Krankenkasse zu werden. Wenn das nicht geht, schließen sie auf jeden Fall eine private Krankenversicherung ab. Auch der Arzt muss nicht unbedingt ihre komplette Kran­ken­geschichte kennen und diese möglichst von ihrem bisherigen Hausarzt anfordern. Und beantworten sie auf keinen Fall Briefe oder Telefonate die ihren alten Namen tra­gen, denn sie sind ja jetzt ein neuer Mensch. Schicken sie Briefe mit einem „return to sender“ Vermerk an ihre Mietadresse zurück und lassen sie diese von dort an den Empfän­ger zurückgehen, auf keinen Fall aber von ihrem wirklichen Aufenthaltsort aus. Liegt dem Brief ein Scheck bei, dann sollten sie diesen nicht einlösen. Wenn sie das doch tun wollen, dann gehen sie zur ausstellenden Bank und lösen ihn bar ein, unter keinen Umständen aber über ein Bankkonto. Schecks kann man wunderbar zurück­ver­fol­gen. Deshalb versenden Inkassounternehmen gelegentlich Schecks an Schuldner, um deren Auf­enthalts­ort festzustellen. Rechnen sie aber damit, dass sie bei der Bareinlösung ei­nen Ausweis vorlegen müssen!
Vergessen sie nicht in der alten Heimat einen Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer Inte­res­sen zu beauftragen. Sie dürfen mit ihm aber nur über ausländische Postadressen kommu­ni­zieren. Wenn sie das Internet nutzen, dann denken sie daran, dass E-Mails verschlüsselt sein müssen, wenn sie privat bleiben sollen. Möglicherweise hilft auch eine ano­ny­­me Te­le­­fonkarte für Handys weiter. Seit ein paar Jahren müssen sie in Deutschland und der Schweiz ihren Namen und ihre Adres­se hin­ter­lassen, um eine Han­dy­­karte zu erwerben, nicht jedoch z.B. in Österreich. Gelegentlich wer­den in ver­schie­de­nen Internet-Auk­tions­häu­sern ge­brauch­te Handykarten angeboten, die folg­lich auf einen anderen Namen re­gi­striert sind. Es gibt im Netz inzwischen sogar Tauschbörsen für Handykarten. Sie kön­nen es mit einer solchen Karte pro­bie­ren, aller­dings wissen sie nicht, was der Vorbesitzer be­reits damit an­gestellt hat. Den­noch ist dies eine interes­san­te Mög­lich­keit. Denken sie aber daran, dass der Auf­ent­halts­ort eines Handys bis auf wenige Meter genau be­stimmt wer­den kann. Schal­ten sie ihr Han­dy aus wenn sie es nicht brau­chen und tele­fo­nie­ren sie wann immer mög­­lich von einem öffentlichen Fern­spre­cher aus.
Wenn sie besonders hartnäckige Verfolger abhän­gen wollen, dann können sie ihrer Fami­lie unter dem Siegel der Verschwiegen­heit irgendeine Postadresse in Fernost geben. Sobald ihre Verfolger davon Wind bekom­men, werden sie den ganzen fernen Osten nach ihnen absuchen. Weil sie aber in Süd­amerika sind, interessiert sie das weniger.

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