Seit
Inkrafttreten des Schengener Abkommens gibt es an den
EU-Binnengrenzen normalerweise keine Passkontrollen
mehr, allerdings kann der Zoll sie nach mitgeführten Gütern fragen.
Bei Großereignissen, wie z.B. der Fußballweltmeisterschaft,
können überdies vorübergehend Passkontrollen durchgeführt werden.
Sie können aber sonst ohne einen Ausweis vorzeigen zu
müssen von Finnland bis nach Portugal oder Griechenland
fahren, zumindest theoretisch. Lediglich Großbritannien und
Irland halten an Pass- und Zollkontrollen fest. Auf
jeden Fall benötigen sie Reisedokumente, um die EU verlassen
zu können. Mit einem deutschen Personalausweis können sie immerhin
in praktisch alle west- und mitteleuropäischen Länder
reisen, auch wenn diese keine EU-Mitglieder sind. Darüber hinaus
akzeptieren den deutschen Personalausweis Tunesien und Ägypten, wenn die Einreise
als Pauschaltourist erfolgt, und die Türkei (Schweizer,
Liechtensteiner und Österreicher brauchen für die Türkei einen
Reisepass, Österreicher auch ein Visum). Ähnliches gilt für
österreichische Staatsbürger, Schweizer brauchen auf jeden Fall
einen Reisepass, weil es in der Schweiz keine verbindlichen
Personalausweise gibt. Den aktuellen Stand sollten sie aber bei der
zuständigen Botschaft/Konsulat erfragen. Eine beliebte
Reiseroute, die vor allem von Islamisten gerne genutzt wird, geht
daher mit dem Personalausweis in die Türkei und dann mehr oder
weniger illegal über die Grenze nach Syrien oder in den Irak.
Alternativ könnte man von einem türkischen Flughafen aus mit einem
WSA-Pass (siehe unten) z.B. nach Ecuador ausreisen.
Gelegentlich
werden in der Tagespresse oder im Internet ausländische Pässe zum
Kauf angeboten. Von solchen Angeboten sollten sie die Finger lassen.
Nicht nur, dass sie als Europäer mit einem nigerianischen
oder thailändischen Pass Aufsehen erregen. In der Regel sind solche
Pässe entweder gefälscht, geklaut oder werden illegal ausgestellt.
Echte Reisepässe können nur die Regierungen und Behörden der
jeweiligen Länder ausstellen. Dies tun sie jedoch nur für
Staatsbürger und höchstens noch für ausländische
Residenten aber nur sehr selten für nichtansässige Ausländer.
In der Regel müssen sie erst einige Zeit im Lande gelebt haben bevor
sie einen Pass oder gar die Staatsbürgerschaft beantragen
können.
In
seinem Roman „Der Schakal“ beschreibt der Autor John
Forsythe wie sie auf illegalem Weg an einen echten britischen
oder amerikanischen Pass gelangen, indem sie die Identität
eines Verstorbenen annehmen. Auch das sollten sie lieber nicht
ausprobieren. Inzwischen werden nämlich dank moderner
Computertechnik die Geburts- und Sterbeurkunden
abgeglichen. Wird nun auf den Namen eines Verstorbenen ein Pass
beantragt, schlägt der Rechner Alarm.
Neue
Ausweise enthalten meist einen RFID-Chip, der ihre persönlichen
Daten berührungslos an ein Empfangsgerät aussendet. Das
funktioniert auch, wenn sich z.B. ein Datendieb mit einem Lesegerät
im Gedränge neben sie stellt und unbemerkt ihre Daten ausliest. Es
soll Leute geben, die deshalb den Ausweis in eine Schale mit Wasser
legen, alles zusammen in das Tiefkühlfach stecken und im Anschluss
den Eisklotz mit dem darin eingefrorenen Ausweis für etwa drei
Sekunden in die Mikrowelle packen. Dies ist allerdings illegal, auch
wenn es praktisch unmöglich ist eine solche Handlung nachzuweisen.
Übrigens sollten sie auch nicht versuchen ihren alten Pass als
gestohlen zu melden. Das ist ebenfalls illegal und gibt bei der
nächsten Zufallskontrolle eine Menge Probleme. Nutzen sie lieber
einen legalen Weg, um an einen zweiten Pass zu kommen.
Der Zweitpass
Sie
können in den meisten Staaten, auch in Deutschland und Österreich,
einen zweiten Reisepass beantragen wenn sie in verfeindete Länder
reisen, die ihnen die Einreise nicht gestatten weil sie das Visum
eines bestimmten anderen Staates im Pass tragen. Wollen Sie zum
Beispiel nach Israel und Libyen oder China und Taiwan oder in die USA
und nach Kuba reisen, dann benötigen sie zwei Reisepässe. In diesem
Fall können sie auf ihrem Einwohnermeldeamt einen zweiten Reisepass
bekommen. Beachten sie aber, dass ihnen bei Gefahr im Verzug deutsche
Reisepapiere entzogen werden können. Wenn nur der bloße
Verdacht besteht, dass sie ihren Unterhaltsverpflichtungen,
Steuerschulden oder Kreditabzahlungen nicht nachkommen, können
die Behörden einen solchen Passentzug anordnen.
Der WSA-Pass
Neben
Staaten können auch supranationale Institutionen Reisedokumente
ausstellen. Bekannt ist vor allem der Pass des Malteserordens,
der in 30 verschiedenen Ländern offiziell akkreditiert ist. Der
Malteserorden besitzt nebenbei bemerkt exterritoriale souveräne
Rechte. Obwohl er in Rom in der Via Condotti 68 nur einen
kleinen Palazzo bewohnt, hat er ein eigenes Pass- und
Münzwesen und eigene Autokennzeichen. Die den Vereinten
Nationen nahestehende Nichtregierungsorganisation
World Service Authority, die auf eine Initiative des
Menschenrechtlers Garry Davis zurückgeht, stellt in Umsetzung
des Weltbürgergedankens jedem Interessierten einen Reisepass
aus. Zumindest von den Ländern Burkina Faso, Ecuador (Krankenversicherung erforderlich!), Mauretanien,
Sambia, Tansania und Togo ist der Pass auch offiziell anerkannt.
Informationen zum WSA-Pass erhalten sie unter
http://www.worldservice.org/ oder schreiben sie an World Service
Authority, 1012 14th Street NW, Suite 205, Washington, DC 20005 USA,
Tel: (202) 638-2662 Fax: (202) 638-0638.
Das Seefahrtsbuch
Mit
einem Seefahrtsbuch können sie praktisch jedes Land der Welt
bereisen. Da ein Seemann, der jeden Tag in einem anderen Hafen
vor Anker liegt, nicht jedes Mal ein Visum beantragen kann, geht er
mit einem Seefahrtsbuch, dass als offizieller Passersatz von ziemlich
allen Nationen anerkannt wird, überall problemlos an Land.
Heutzutage ist es auch nicht ungewöhnlich, dass ein Seemann mit
Bahn oder Flugzeug zu seinem Einsatzort unterwegs ist, sodass
das Seefahrtsbuch auch an allen Binnengrenzen
anerkannt wird. Als Deutscher darf ihnen ein Seefahrtsbuch aber nicht
ausgestellt werden, wenn es Gründe gibt, welche die
Nichtausstellung eines Reisepasses rechtfertigen
würden. Auch müssen sie im Besitz eines gültigen
Personalausweises oder Reisepasses sein und einen Heuervertrag
mit einer Reederei vorweisen können. In Großbritannien ist das
etwas einfacher: Hier kann ihre Reederei das Seefahrtsbuch für sie
beantragen, welches dann per Post zugeschickt wird. Wenn sie keine
Reederei kennen die ihnen behilflich ist, dann können sie in
Großbritannien auch selbst eine gründen. Eine englische GmbH mit
Namen Anton Meier Shipping Company Ltd. und nur zwei Pfund
Haftungskapital können sie für wenig Geld ins Leben rufen.
EU-Ausländerpässe
Wenn
sie in einem anderen EU-Staat einen zweiten Wohnsitz haben, dann
können sie dort oft einen Ausländerpass erhalten. In einigen
Ländern ist das sogar Pflicht. Erkundigen sie sich bei der
für sie zuständigen Meldestelle. In Portugal zum Beispiel
können sie einen Ausländerpass bekommen sobald sie einen
Wohnsitz angemeldet haben. Zwar brauchen sie damit für die meisten
Länder ein Einreisevisum, aber innerhalb der EU reicht der Pass
als Identitätsdokument völlig aus. Der portugiesische
Ausländerpass ist auch für Nicht-EU-Bürger relativ
einfach zu bekommen. Sie müssen nur Grundbesitz in Portugal erwerben
und ihren Lebensunterhalt unabhängig bestreiten
können. In Italien
lebende Ausländer können einen italienischen Personalausweis
erhalten, in dem allerdings die ausländische Staatsbürgerschaft
vermerkt ist. In Finnland erhalten ansässige Ausländer ebenfalls
einen Personalausweis, der jedoch nicht als Reisedokument gilt.
Einbürgerungsprogramme
Zahlreiche
Länder offerieren sogenannte Einbürgerungsprogramme, bei
denen sie sich mit einer größeren Summe Investitionskapital
Zugang zu Pass und Staatsbürgerschaft verschaffen können.
In den meisten Ländern müssen sie jedoch einige Jahre ansässig
sein. Anders in Bolivien, dort reichen 90 Tage und sie müssen nicht
einmal ins Land reisen. Die Kosten belaufen sich auf ca. US$25.000.
In der Dominikanischen Republik müssen sie US$50.000
auf den Tisch legen und sechs Monate im Land leben.
Gelegentliche Urlaubsreisen ins Ausland sind jedoch kein
Problem. Etwas teurer mit etwa €500.000 ist Montenegro, aber dafür
bietet es die visafreie Einreise in die EU und den sog.
Schengen-Raum. Auch Malta hat vor kurzem ein ähnliches Programm
aufgelegt. Geben sie bei einer Internetsuchmaschine
einfach mal die Suchbegriffe „second
passport“,
„immigration“
oder „naturalization“
ein und sie erhalten eine ganze Liste von Anwaltskanzleien
die sich mit Einbürgerungsprogrammen
befassen. Beachten sie jedoch, dass einem deutschen
Staatsbürger der sich aktiv um eine fremde
Staatsbürgerschaft bemüht die deutsche
Staatsbürgerschaft entzogen werden kann. Am Besten
sie klären diesen Punkt zunächst mit ihrem Anwalt bevor sie eine
fremde Staatsbürgerschaft annehmen. Wenn sie
sichergehen wollen, können sie mit dem entgültigen Antrag auf
Staatsbürgerschaft auch warten, bis sie diese wirklich
brauchen. Bis dahin begnügen sie sich mit einer unbefristeten
Aufenthaltserlaubnis. Im übrigen sei auf den folgenden Artikel der Aargauer Zeitung hingewiesen: https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/in-diesen-13-laendern-koennen-sie-sich-legal-einen-pass-kaufen-oesterreich-verlangt-millionen-130960508
Grenzübergang ohne Papiere
Sollten
sie einmal gezwungen sein eine Grenze ganz ohne Papiere überqueren
zu müssen, dann können sie folgenden Trick probieren:
Gehen sie mit einigen Stangen Zigaretten oder ein paar Flaschen
Schnaps zur Güterabfertigung und erklären sie dem Beamten, dass sie
beim Einkaufen mehr erworben hätten, als sie legal über die
Grenze bringen dürfen. Deshalb wollen sie die über der
Freimenge liegenden Güter verzollen. Meistens sind die
Beamten dann so mit dem Bemessen des Zolltarifs beschäftigt, dass
sie vergessen nach dem Pass zu fragen. Oder sie steigen in einen
Regional-Zug, der um ca. 5 Uhr morgens Deutschland in Richtung
Schweiz verlässt. Um diese Uhrzeit sind kaum Zöllner unterwegs.
Seitdem aber die Schweiz dem sogenannten Schengen-Raum beigetreten
ist, gibt es auch hier keine regelmäßigen Passkontrollen mehr,
sodass sich dies erübrigen dürfte. Allerdings funktionieren
beide Tricks auch an anderen Grenzen, z.B. nach Osteuropa.
Einreise mit einem Personalausweis
In den meisten westeuropäischen Ländern ist die
Einreise mit einem Personalausweis oder einer schweizerischen Identitätskarte möglich. Es gibt aber auch
außerhalb Europas einige wenige Länder und Gebiete, in welche die
Einreise nur mit einem Personalausweis machbar ist.
Informationen dazu bietet u.a. in der BRD das Auswärtige Amt unter
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/, in der Republik Österreich das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres unter www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/.
Ägypten (nur mit BRD-Personalausweis):
Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei
biometrische Passfotos erforderlich. Trotz der Möglichkeit,
damit einzureisen, wird der BRD-Personalausweis nicht von allen
Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen;
z.B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über Western Union
die Vorlage eines Reisepasses verlangt. Deutsche Staatsangehörige
benötigen für die Einreise außerdem ein Visum. Dieses kann auch
bei der Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden. Die
Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 25 US-Dollar (bzw.
entsprechender Gegenwert in Euro), für mehrfache Einreisen 60
US-Dollar, und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der
Passschalter zu entrichten.
Französische
Überseegebiete: In die Überseedépartements Martinique,
Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die
Überseeterritorien Französisch Polynesien,
Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Saint-Martin und
Saint-Barthélémy und Neu-Kaledonien können deutsche, österreichische und schweizerische
Staatsangehörige gewöhnlich mit einem gültigen Personalausweis / Identitätskarte
visumfrei einreisen. Sollte die Flugroute allerdings eine
Zwischenlandung außerhalb der zu den französischen
Überseeterritorien gehörenden Karibikinseln vorsehen,
kann es dort, insbesondere bei Verlassen des Flugzeugs, zu
Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall wird ein
mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass benötigt.
Georgien: Bei der Einreise auf dem Luftweg akzeptiert Georgien einen Personalausweis / eine Identitätskarte.
Jordanien (nur mit BRD-Personalausweis): Bei
Pauschalreisen mit Ein- und Ausreise über den Flughafen Aqaba ist
unter bestimmten Umständen ein BRD-Personalausweis ausreichend.
Kanarische
Inseln, Madeira, Azoren: Als Teil Spaniens oder Portugals und der
EU genügt für die Einreise ein Personalausweis / eine Identitätskarte. Ausreisen könnte man dann (auf dem Seeweg) mit einem WSA-Pass u.a. nach Mauretanien.
Tunesien (nur mit BRD-Personalausweis und schweizerischer Identitätskarte):
Bei der Einreise als Pauschaltourist auf dem Luftweg und
wenn Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mitgeführt
werden (Hin- und Rückflugticket zuzüglich Hotelvoucher für
die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts) genügen ein
BRD-Personalausweis oder eine schweizerische Identitätskarte.
Türkei:
Die Einreise ist mit einem BRD-Personalausweis oder einer schweizerischen Identitätskarte möglich. Österreicher benötigen einen Reisepass.
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