Sonntag, 1. April 2018

Beschaffung von Reisedokumenten

Seit Inkrafttreten des Schengener Abkom­mens gibt es an den EU-Binnen­grenzen nor­ma­lerweise keine Pass­kontrollen mehr, allerdings kann der Zoll sie nach mitgeführten Gütern fragen. Bei Großereignissen, wie z.B. der Fußball­welt­mei­sterschaft, können überdies vorübergehend Passkontrollen durchgeführt werden. Sie kön­nen aber sonst ohne einen Ausweis vor­zeigen zu müssen von Finnland bis nach Por­tugal oder Griechen­land fahren, zumindest theoretisch. Lediglich Groß­britannien und Irland halten an Pass- und Zollkon­trollen fest. Auf jeden Fall benötigen sie Reise­dokumente, um die EU ver­las­sen zu können. Mit einem deutschen Personalausweis können sie immerhin in praktisch alle west- und mit­tel­europäischen Länder reisen, auch wenn diese keine EU-Mitglieder sind. Darüber hinaus akzep­tieren den deutschen Personalausweis Tunesien und Ägypten, wenn die Einreise als Pauschaltourist erfolgt, und die Türkei (Schweizer, Liechtensteiner und Österreicher brauchen für die Türkei einen Reisepass, Österreicher auch ein Visum). Ähnliches gilt für österreichische Staatsbürger, Schweizer brauchen auf jeden Fall einen Reisepass, weil es in der Schweiz keine verbindlichen Personalausweise gibt. Den aktuellen Stand sollten sie aber bei der zuständigen Bot­schaft/Konsulat erfragen. Eine beliebte Reiseroute, die vor allem von Islamisten gerne genutzt wird, geht daher mit dem Personalausweis in die Türkei und dann mehr oder weniger illegal über die Grenze nach Syrien oder in den Irak. Alternativ könnte man von einem türkischen Flughafen aus mit einem WSA-Pass (siehe unten) z.B. nach Ecuador ausreisen.
Gelegentlich werden in der Tagespresse oder im Internet ausländische Pässe zum Kauf angeboten. Von solchen Angeboten sollten sie die Finger lassen. Nicht nur, dass sie als Euro­päer mit einem nigeria­ni­schen oder thailändischen Pass Aufsehen erregen. In der Regel sind solche Pässe entweder gefälscht, geklaut oder werden illegal ausgestellt. Echte Reisepässe können nur die Regierungen und Behörden der jeweiligen Länder ausstellen. Dies tun sie jedoch nur für Staatsbürger und höchstens noch für aus­län­di­sche Residenten aber nur sehr selten für nichtansässige Aus­län­der. In der Regel müssen sie erst einige Zeit im Lande gelebt haben bevor sie einen Pass oder gar die Staatsbürgerschaft bean­tra­gen können.
In seinem Roman „Der Scha­kal“ beschreibt der Autor John Forsythe wie sie auf illegalem Weg an einen echten briti­schen oder amerikanischen Pass ge­langen, in­dem sie die Identität eines Verstorbenen an­nehmen. Auch das sollten sie lieber nicht aus­probieren. Inzwischen werden nämlich dank moderner Computer­technik die Ge­burts- und Sterbeurkunden abgeglichen. Wird nun auf den Namen eines Verstorbenen ein Pass beantragt, schlägt der Rechner Alarm.
Neue Ausweise enthalten meist einen RFID-Chip, der ihre persönlichen Daten berührungslos an ein Empfangsgerät aussendet. Das funktioniert auch, wenn sich z.B. ein Datendieb mit einem Lesegerät im Gedränge neben sie stellt und unbemerkt ihre Daten ausliest. Es soll Leute geben, die deshalb den Ausweis in eine Schale mit Wasser legen, alles zusammen in das Tiefkühlfach stecken und im Anschluss den Eisklotz mit dem darin eingefrorenen Ausweis für etwa drei Sekunden in die Mikrowelle packen. Dies ist allerdings illegal, auch wenn es praktisch unmöglich ist eine solche Handlung nachzuweisen. Übrigens sollten sie auch nicht ver­suchen ihren alten Pass als gestohlen zu mel­den. Das ist ebenfalls illegal und gibt bei der nächsten Zufallskontrolle eine Menge Probleme. Nutzen sie lieber einen legalen Weg, um an einen zweiten Pass zu kommen.

Der Zweitpass

Sie können in den meisten Staaten, auch in Deutschland und Österreich, einen zweiten Reisepass beantragen wenn sie in verfeindete Länder reisen, die ihnen die Einreise nicht gestatten weil sie das Visum eines bestimm­ten anderen Staates im Pass tragen. Wollen Sie zum Beispiel nach Israel und Libyen oder China und Taiwan oder in die USA und nach Kuba reisen, dann benötigen sie zwei Reisepässe. In diesem Fall können sie auf ihrem Einwohnermeldeamt einen zweiten Reisepass bekommen. Beachten sie aber, dass ihnen bei Gefahr im Verzug deutsche Reise­papiere entzogen werden können. Wenn nur der bloße Verdacht besteht, dass sie ihren Unterhalts­ver­pflich­tungen, Steuerschulden oder Kredit­abzahlungen nicht nachkommen, kön­nen die Behörden einen solchen Passentzug anordnen.

Der WSA-Pass

Neben Staaten können auch supranationale Institutionen Reisedokumente ausstellen. Be­kannt ist vor allem der Pass des Malteser­or­dens, der in 30 verschiedenen Ländern offi­ziell akkreditiert ist. Der Malteserorden be­sitzt nebenbei bemerkt exterritoriale souverä­ne Rechte. Obwohl er in Rom in der Via Con­dotti 68 nur einen kleinen Palazzo be­wohnt, hat er ein eigenes Pass- und Münz­we­sen und eigene Autokennzeichen. Die den Verein­ten Nationen nahestehende Nicht­re­gie­rungsorganisation World Service Authori­ty, die auf eine Initiative des Menschen­rechtlers Garry Davis zurückgeht, stellt in Umsetzung des Weltbürger­gedankens jedem Interessierten einen Reise­pass aus. Zumindest von den Ländern Burkina Faso, Ecuador (Krankenversicherung erforderlich!), Mauretanien, Sambia, Tansania und Togo ist der Pass auch offiziell anerkannt. Informa­tio­nen zum WSA-Pass erhalten sie unter http://www.worldservice.org/ oder schrei­ben sie an World Service Authority, 1012 14th Street NW, Suite 205, Washington, DC 20005 USA, Tel: (202) 638-2662 Fax: (202) 638-0638.

Das Seefahrtsbuch

Mit einem Seefahrtsbuch können sie prak­tisch jedes Land der Welt bereisen. Da ein See­mann, der jeden Tag in einem anderen Hafen vor Anker liegt, nicht jedes Mal ein Visum beantragen kann, geht er mit einem Seefahrtsbuch, dass als offizieller Passersatz von ziemlich allen Nationen anerkannt wird, überall problemlos an Land. Heutzutage ist es auch nicht ungewöhnlich, dass ein See­mann mit Bahn oder Flugzeug zu seinem Ein­satzort unterwegs ist, sodass das See­fahrts­buch auch an allen Binnen­grenzen anerkannt wird. Als Deutscher darf ihnen ein Seefahrtsbuch aber nicht ausgestellt werden, wenn es Gründe gibt, welche die Nicht­aus­stel­lung eines Reise­passes rechtfertigen wür­den. Auch müssen sie im Besitz eines gülti­gen Personal­ausweises oder Reisepasses sein und einen Heuervertrag mit einer Reederei vorweisen können. In Großbritannien ist das etwas einfacher: Hier kann ihre Reederei das Seefahrtsbuch für sie beantragen, welches dann per Post zugeschickt wird. Wenn sie keine Reederei kennen die ihnen behilflich ist, dann können sie in Großbritannien auch selbst eine gründen. Eine englische GmbH mit Namen Anton Meier Shipping Company Ltd. und nur zwei Pfund Haftungskapital können sie für wenig Geld ins Leben rufen.

EU-Ausländerpässe

Wenn sie in einem anderen EU-Staat einen zwei­ten Wohnsitz haben, dann können sie dort oft einen Ausländerpass erhalten. In eini­gen Ländern ist das sogar Pflicht. Erkun­di­gen sie sich bei der für sie zuständigen Mel­de­stelle. In Portugal zum Beispiel kön­nen sie einen Ausländerpass bekommen so­bald sie einen Wohnsitz angemeldet haben. Zwar brauchen sie damit für die meisten Län­der ein Einreisevisum, aber innerhalb der EU reicht der Pass als Identitätsdokument völ­lig aus. Der portu­gie­sische Aus­län­der­pass ist auch für Nicht-EU-Bürger relativ einfach zu bekommen. Sie müssen nur Grundbesitz in Portugal erwerben und ihren Lebens­un­ter­halt unabhängig bestreiten können. In Italien lebende Ausländer können einen italienischen Personalausweis erhalten, in dem allerdings die ausländische Staatsbürgerschaft vermerkt ist. In Finnland erhalten ansässige Ausländer ebenfalls einen Personalausweis, der jedoch nicht als Reisedokument gilt.

Einbürgerungsprogramme

Zahlreiche Länder offerieren sogenannte Ein­­bürgerungsprogramme, bei denen sie sich mit einer größeren Summe Investitions­ka­pi­tal Zugang zu Pass und Staatsbürger­schaft ver­schaffen können. In den meisten Ländern müssen sie jedoch einige Jahre ansässig sein. Anders in Bolivien, dort reichen 90 Tage und sie müssen nicht einmal ins Land reisen. Die Kosten belaufen sich auf ca. US$25.000. In der Domini­ka­ni­schen Republik müssen sie US$50.000 auf den Tisch legen und sechs Mo­nate im Land leben. Gelegentliche Ur­laubs­reisen ins Ausland sind jedoch kein Problem. Etwas teurer mit etwa €500.000 ist Montenegro, aber dafür bietet es die visafreie Einreise in die EU und den sog. Schengen-Raum. Auch Malta hat vor kurzem ein ähnliches Programm aufgelegt. Geben sie bei einer Inter­net­­such­ma­schi­ne ein­fach mal die Such­be­grif­fe „second passport“, „immigration“ oder „na­tura­liza­tion“ ein und sie erhalten eine ganze Liste von Anwalts­kanz­leien die sich mit Ein­bür­ge­rungs­­pro­grammen befassen. Beach­ten sie jedoch, dass einem deutschen Staats­bür­ger der sich aktiv um eine fremde Staats­bür­ger­schaft bemüht die deutsche Staats­bür­ger­schaft entzogen werden kann. Am Besten sie klären diesen Punkt zunächst mit ihrem Anwalt bevor sie eine fremde Staats­bür­ger­schaft annehmen. Wenn sie sichergehen wol­len, können sie mit dem entgültigen Antrag auf Staatsbürger­schaft auch warten, bis sie diese wirklich brauchen. Bis dahin begnügen sie sich mit einer unbefristeten Aufent­halts­erlaubnis. Im übrigen sei auf den folgenden Artikel der Aargauer Zeitung hingewiesen:  https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/in-diesen-13-laendern-koennen-sie-sich-legal-einen-pass-kaufen-oesterreich-verlangt-millionen-130960508


Grenzübergang ohne Papiere

Sollten sie einmal gezwungen sein eine Grenze ganz ohne Papiere überqueren zu müs­sen, dann können sie folgenden Trick pro­bieren: Gehen sie mit einigen Stangen Zigaretten oder ein paar Flaschen Schnaps zur Güterabfertigung und erklären sie dem Beamten, dass sie beim Einkaufen mehr erwor­ben hätten, als sie legal über die Gren­ze bringen dürfen. Deshalb wollen sie die über der Freimenge liegenden Güter ver­zol­len. Meistens sind die Beamten dann so mit dem Bemessen des Zolltarifs beschäftigt, dass sie vergessen nach dem Pass zu fragen. Oder sie steigen in einen Regional-Zug, der um ca. 5 Uhr morgens Deutschland in Richtung Schweiz verlässt. Um diese Uhrzeit sind kaum Zöllner unterwegs. Seitdem aber die Schweiz dem sogenannten Schengen-Raum beigetreten ist, gibt es auch hier keine regelmäßigen Passkontrollen mehr, sodass sich dies erübrigen dürfte. Allerdings funk­tio­nieren beide Tricks auch an anderen Gren­zen, z.B. nach Osteuropa.


Einreise mit einem Personalausweis

In den meisten westeuropäischen Ländern ist die Einreise mit einem Personalausweis oder einer schweizerischen Identitätskarte möglich. Es gibt aber auch außerhalb Europas einige wenige Länder und Gebiete, in welche die Ein­reise nur mit einem Personalausweis machbar ist. Informationen dazu bietet u.a. in der BRD das Aus­wär­tige Amt unter www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/, in der Republik Österreich das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres unter www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/.

Ägypten (nur mit BRD-Personalausweis): Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich. Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der BRD-Personalausweis nicht von allen Stel­len in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen; z.B. wird bei Abhebungen von Über­weisungen über Western Union die Vorlage eines Reisepasses verlangt. Deutsche Staats­ange­hö­rige benötigen für die Einreise außerdem ein Visum. Dieses kann auch bei der Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden. Die Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 25 US-Dollar (bzw. entsprechender Gegenwert in Euro), für mehrfache Einreisen 60 US-Dollar, und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten.

Französische Überseegebiete: In die Überseedépartements Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Saint-Martin und Saint-Barthélémy und Neu-Kaledonien kön­nen deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige gewöhnlich mit einem gültigen Per­so­nal­aus­weis / Identitätskarte visumfrei einreisen. Sollte die Flugroute allerdings eine Zwischenlandung außerhalb der zu den französischen Übersee­ter­ritorien gehörenden Karibikinseln vorsehen, kann es dort, insbesondere bei Verlassen des Flug­zeugs, zu Aus­weis­kon­trol­len kommen. In diesem Fall wird ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reise­pass benötigt.

Georgien: Bei der Einreise auf dem Luftweg akzeptiert Georgien einen Personal­aus­weis / eine Identitätskarte.

Jordanien (nur mit BRD-Personalausweis): Bei Pauschalreisen mit Ein- und Ausreise über den Flughafen Aqaba ist unter bestimmten Umständen ein BRD-Personalausweis ausreichend.

Kanarische Inseln, Madeira, Azoren: Als Teil Spaniens oder Portugals und der EU genügt für die Einreise ein Personal­aus­weis / eine Identitätskarte. Ausreisen könnte man dann (auf dem Seeweg) mit einem WSA-Pass u.a. nach Mauretanien.

Tunesien (nur mit BRD-Personalausweis und schweizerischer Identitätskarte): Bei der Einreise als Pauschaltourist auf dem Luftweg und wenn Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mitgeführt werden (Hin- und Rückflugticket zuzüglich Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts) genügen ein BRD-Personalausweis oder eine schweizerische Identitätskarte.

Türkei: Die Einreise ist mit einem BRD-Personalausweis oder einer schweizerischen Identitätskarte möglich. Österreicher benötigen einen Reisepass.

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