Sonntag, 1. April 2018

Ein neuer Name für den Neuanfang

Da sie im Alltagsleben einen Ausweis nur für die Barabhebungen von einem Bank­konto, dem Abholen von Einschreib­briefen oder ähnlichem benötigen, können sie sich praktisch nennen wie sie wollen. In der Regel benötigen sie auch keinen Personal­ausweis, um einen Telefonanschluss anzu­mel­den oder um Strom und Wasser geliefert zu bekommen. Theoretisch können sie jeden beliebigen Namen angeben und niemand wird Fragen stellen, solange wie alle Rech­nungen bezahlt werden.
Lassen sie sich von persönlichen Bekannten mit einem Spitznamen anreden, dann gerät ihr richtiger Name oft in Vergessenheit. Neue Bekannte kennen sie dann nur noch unter ihrem Spitznamen. Natürlich sollten sie keinen Spitznamen aus ihrem früheren Leben wählen. Falls sie einen zweiten Vornamen ha­ben, können sie sich auch damit anreden lassen; schließlich ist es nicht ungewöhnlich, dass verschiedene Personen den gleichen Nachnamen besitzen und Josef Schmitz und Paul Schmitz könnten ja zwei verschiedene Personen sein. Ansonsten können sie ihren Vornamen immer noch in eine Fremdsprache über­setzen. Es gibt aber auch di­ver­se Me­tho­den, wie man an einen amt­lichen, neuen Namen für den Neuanfang kommt.

Künstlernamen

Wenn sie irgendeiner Kunst nachgehen, z.B. als Maler, Bildhauer, Buchautor oder Journa­list, dann können sie sich einen Künstler­na­men im Ausweis eintragen lassen. Unter die­sem Namen können sie auch Post empfangen oder Bankkonten eröffnen. Sie müssen der zuständigen Meldebehörde einen Nachweis ihrer Kunst erbringen, z.B. einen unter dem Künstlernamen geschriebenen Zeitungs­arti­kel. Sagen sie dem Passamt, dass sie unter diesem Künstlernamen Post empfangen und Honorarschecks einlösen müssen und ständig Schwierigkeiten auf der Bank haben. Sie kön­nen sich auch einen Presseausweis be­sor­gen auf welchem ihr Künstlername eingetra­gen ist. Achten sie auf Werbeanzeigen in diversen Foto­fach­­zeit­schriften, in denen die Mitgliedschaft in einer Fotoagentur angebo­ten wird. Alternativ wenden sie sich an den britischen oder amerikanischen Journalisten­verband. Informa­tionen dazu gibt es unter http://www.nuj.org.uk und http://www.nwu.org.

Namensänderung durch Heirat

Wenn sie beabsichtigen sich zu verheiraten, dann können sie den Nachnamen ihres Ehe­part­ners annehmen. Das gilt bekanntlich auch für Männer. Ebenso können sie nach der Scheidung wieder ihren alten Namen annehmen.

Namensänderung durch Adoption

Sie können sich auch von jemandem adop­tie­ren lassen, allerdings wird das bei Leuten über 18 argwöhnisch überprüft.

Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft

Wenn Sie einer Religionsgemeinschaft bei­tre­ten, haben sie unter Umständen Anspruch auf einen neuen Namen, so geschehen bei dem bekannten Boxer Cassius Clay der nach seinem Übertritt zum Islam Mohammed Ali hieß.

Namensänderungen von Amts wegen

Amtliche Namensänderungen werden prak­tisch kaum genehmigt. Dazu müssten sie schon einen anstößigen Namen haben, der An­lass zu frivolen Scherzen gibt, oder einen häufigen Sammelnamen wie Meier oder Müller. Ansonsten wird eine Namens­ände­rung nur dann erlaubt, wenn sie z.B. Mitei­gen­tümer eines traditionsreichen Familien­be­triebes sind, der mit einer bestimmten Fami­lie eng verbunden ist. Sollten sie also beab­sich­tigen einen altein­gesessenen Bauernhof zu übernehmen dessen letzte Besitzer kinder­los verstorben sind, dann könnte man ihnen die Führung des alten Namens genehmigen, wenn der Eigentümer des Hofes üblicher­wei­se mit dem Hofnamen bezeichnet wird.

Namensänderungen in den USA

In den USA ist es viel einfacher seinen Na­men zu ändern. Leider werden diese Na­mens­änderungen in Deutschland nicht an­er­kannt. Wenn sie aber ohnehin ins Aus­land gehen wollen, dürfte das kein Problem sein. Auch können sie mit ihrem neuen Namen in den USA oder anderen Ländern eine Post­adresse betreiben oder eine Firma gründen. Wenn sie eine eidesstattliche Erklärung ab­ge­ben, dass sie seit mindestens sechs Mona­ten in einem US-Bundesstaat ihren Wohnsitz haben, dann können sie ohne Angabe von Gründen ihren Namen ändern. Es ist uner­heb­lich, ob sie danach dort wohnen bleiben oder nicht. Konsultieren sie aber sicher­heits­hal­ber einen amerikanischen Rechtsanwalt. Anwaltsadressen finden sie zur Genüge im Internet („attorney at law“). Die Kosten belaufen sich derzeit auf etwa $200.

Namensänderung in Dänemark

Um die Verbreitung von Sammelnamen ein­zu­dämmen, darf man sich in Dänemark seit neuestem den Familiennamen frei wählen!

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