Sonntag, 1. April 2018

Ausländische Führerscheine

Mit einem ausländischen Führerschein dürfen sie in Deutschland nur fahren, wenn sie in dem betref­fen­den Land ihren Wohnsitz haben und in Deutschland keine Sperrfrist gegen sie verhängt wurde. Die aus­län­di­sche Wohnsitzadresse muss überdies im Führer­schein eintragen sein, außer es handelt sich um die Fahr­erlaubnis eines Landes, wo das generell nicht üblich ist, wie z.B. Polen oder Slowenien. Auf­grund diverser EU-Verein­ba­run­gen müssen sie einen aus­ländischen EU-Füh­rer­schein nicht mehr umtauschen wenn sie ihren Wohn­sitz nach Deutschland zu­rück verlegen, allerdings sind EU-Führerscheine neuer­dings nur noch 15 Jahre gültig. Den aktuellen Stand erfra­gen sie am Besten beim zu­stän­digen Ordnungs­amt. Um an einen aus­län­dischen Führer­schein zu ge­langen, kön­nen sie ent­we­der ihren deut­schen Führer­schein um­tau­schen oder im Aus­­land eine Führer­schein­prü­fung ablegen. Letzteres soll­ten sie mög­lichst in einem Bal­lungs­­raum tun, weil es dort nicht unge­wöhn­lich ist wenn auch ältere Führer­schein­be­wer­ber zur Prü­fung antreten. Menschen die ihr Leben in einer Großstadt wie London, Paris oder New York ver­brin­gen, benötigen nicht unbedingt ein Auto, da öffentliche Ver­kehrs­mittel über­­all zur Ver­fü­gung stehen. Des­halb kann es gut sein, dass ein Stadtbewohner erst dann Auto fahren lernt, wenn er aufs Land ziehen will. Schal­ten sie überdies eine ein­hei­mische Fahr­schu­le ein. Das wirkt glaub­wür­diger, sie brau­chen sich nicht um den Papier­kram zu küm­mern und bekommen auch ein Prü­fungs­fahrzeug gestellt.

Großbritannien

In Großbritannien können sie ab 18 Jahren selbständig Auto fahren, aber sie erhalten bereits mit 17 Jah­ren einen vorläufigen Füh­rer­­schein noch bevor sie eine Prüfung ab­sol­viert haben und dürfen britische Straßen un­sicher machen sofern ein routinierter Fahrer neben ihnen sitzt. Auf dem Kontinent dürfen sie damit aber nicht fahren. Haben sie dann die nötige Prüfung bestanden, erhalten sie einen richtigen Füh­rer­schein. Sie müssen aller­dings in Großbritannien einen Wohnsitz haben, den sie als EU-Bürger aber der­zeit noch ohne weiteres anmelden können. Informationen zum britischen Führerschein erhalten sie unter http://www.dvla.gov.uk/drivers. Die Straßen­verkehrsordnung gibt es in fast jeder Buchhandlung. Halten Sie Ausschau nach dem Schild „Her Majesty’s Stationary Office.“

USA

In den USA kommen sie relativ einfach an einen Führerschein auch wenn sie dort kei­nen ständigen Wohn­sitz haben. Sie bezahlen eine Gebühr von etwa $30 und können sofort die theoretische Prüfung ab­legen. Lesen sie also vorher die Straßen­ver­kehrsordnung des betreffenden Bundes­staates. Zur praktischen Prü­fung am nächsten Tag müssen sie ein Auto mitbringen. Haben sie alle Prüfungs­an­for­derungen erfüllt, erhalten sie innerhalb einer Stunde den Führer­schein ausgestellt, der eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren be­sitzt und dann erneuert werden muss.
Wenn sie mit einem Mietwagen zur Prüfung antreten, wird man sich aber auf jeden Fall wundern, wieso sie einen Wagen mieten und fahren können, obwohl sie doch noch keinen Führerschein haben. Wenn sie jetzt einen deut­schen oder anderen nationalen Führer­schein vorzeigen, müssen sie ihn abgeben. Besorgen sie sich deshalb vor ihrer Abreise in ihrem Heimatland einen sogenannten inter­nationalen Führerschein und erklären sie auf Anfrage, dass Deutschland, Österreich etc. ein so kleines Land ist, dass sie nach we­ni­­gen Kilometern Fahrt schon im Ausland sind. Also lohnt die Ausgabe nationaler Führer­scheine nicht. Da ein durchschnitt­licher Amerikaner in der Regel nicht weiß wo Deutschland, Österreich etc. überhaupt liegt, kann er nicht das Gegenteil beweisen und wird sich damit zufrieden geben. Sie können dieses Pro­blem aber elegant um­gehen, indem sie eine örtliche Fahrschule ein­schalten die ihnen ein Prüfungs­fahr­zeug stellt.
In den USA dürfen sie außerdem bereits ab 16 Jahren Auto fahren, können dort einen Führerschein er­wer­ben und diesen spätestens mit 18 auf einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Erkundigen sie sich sicherheitshalber auf dem Ordnungsamt nach dem aktuellen Stand.

Internationale Führerscheine

Wenn sie sich mit einem internationalen Führerschein zufrieden geben, dann wenden sie sich in diversen Ländern an den lokalen Automobilclub. Oft sind diese berechtigt bei Vor­lage eines nationalen Führer­scheins einen internationalen auszuschreiben. In Por­tu­gal zum Beispiel kontaktieren sie den ACP oder besuchen sie die Webseite http://www.acp.pt.

Andere Länder

Angeblich soll es in den Niederlanden be­son­ders einfach sein das begehrte Papier zu ergattern, jedoch müssen sie die Prüfung auf Niederländisch ablegen. Im Prinzip können sie sich aber in jedem Land der Welt zur Fahr­prüfung anmelden. Besonders beliebt sind neuerdings Tschechien, Polen, Slowe­ni­en und andere osteuropäische EU-Län­der. In den letzten beiden Ländern wird nebenbei bemerkt im Führerschein keine Adres­se ein­ge­tragen. Denken sie daran, dass sie bei einer Fahrprüfung in einem Land dessen Spra­che sie nicht verstehen einen Dolmetscher mit­brin­gen müssen. In folgen­den Ländern und Gegenden kön­nen sie den Test auf Deutsch ablegen: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Südtirol und Ost-Belgien.

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