Sonntag, 1. April 2018

Vereinsgründungen in der Schweiz

In Deutschland brauchen sie mindestens sie­ben Personen, um einen Verein zu gründen. Anders in der Schweiz, dort reicht theore­tisch eine einzige Person aus. In Artikel 60 des Schweizerischen Zivil­gesetz­buches heißt es „Vereine, die sich einer politischen, religiösen, wissen­schaftlichen, künstleri­schen, wohltätigen geselligen oder anderen nicht wirtschaftlichen Aufgabe widmen, er­lan­gen die Persönlichkeit, sobald der Wille, als Körperschaft zu bestehen, aus den Statu­ten ersichtlich ist. Die Statuten müssen in schriftlicher Form errichtet sein und über den Zweck des Vereins, seine Mittel und seine Organisation Aufschluss geben.“ Soll ihr Ver­ein auch wirtschaftlich tätig werden, dann müssen sie ihn gemäß Art. 61 ins Handelsregister eintragen lassen. Für den Han­delsregistereintrag sollten sie sich eines erfahrenen Anwalts bedienen. Die Kosten für eine Vereinsgründung dürften sich auf etwa SFr 1000 belaufen.
Ein Vereinsgründung – auch in Deutschland - kann übrigens auch eine Lösung sein, wenn sie nach einer geschäft­lichen Pleite keine neue Firma mehr gründen dürfen.

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