In
Deutschland brauchen sie mindestens sieben Personen, um einen
Verein zu gründen. Anders in der Schweiz, dort reicht theoretisch
eine einzige Person aus. In Artikel 60 des Schweizerischen
Zivilgesetzbuches heißt es „Vereine, die sich einer
politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen,
wohltätigen geselligen oder anderen nicht wirtschaftlichen Aufgabe
widmen, erlangen die Persönlichkeit, sobald der Wille, als
Körperschaft zu bestehen, aus den Statuten ersichtlich ist. Die
Statuten müssen in schriftlicher Form errichtet sein und über den
Zweck des Vereins, seine Mittel und seine Organisation Aufschluss
geben.“ Soll ihr Verein auch wirtschaftlich tätig werden,
dann müssen sie ihn gemäß Art. 61 ins Handelsregister eintragen
lassen. Für den Handelsregistereintrag sollten sie sich eines
erfahrenen Anwalts bedienen. Die Kosten für eine Vereinsgründung
dürften sich auf etwa SFr 1000 belaufen.
Ein
Vereinsgründung – auch in Deutschland - kann übrigens auch eine
Lösung sein, wenn sie nach einer geschäftlichen Pleite keine
neue Firma mehr gründen dürfen.
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