Sonntag, 1. April 2018

Firmengründungen

Eine Firma in einem Offshore Zentrum zu be­sitzen kann sehr hilfreich sein, ist aber auch nicht ganz un­ge­fährlich. Wenn sie ver­su­chen ihrem deutschen Finanzamt eine Ge­sell­schaft in einer typischen Steuer­oase unter­­zujubeln, wecken sie nur das Miss­trauen der Steuerprüfer, selbst wenn sie dort eine echte Niederlassung oder sogar eine Produktionsstätte unterhalten. Dennoch kann eine Firma in irgendeinem Gründungs­paradies nützlich sein. Sie kann zum Beispiel Bankkonten unterhalten oder ihnen einen Firmenwagen zur Verfügung stellen. Das Haus in dem sie wohnen kann ihr gehören. Sollten sie das Haus mal verkaufen wollen, veräußern sie die ganze Firma und sparen die Grunderwerbssteuer. Falls sie für eine Nie­der­­lassungsbewilligung einen Arbeit­ge­ber benötigen, können sie ihre Firma ange­ben. Außerdem kann ihre Firma ihnen einen Mitarbeiterausweis ausstellen, der häufig als Identifikationsdokument akzeptiert wird. Ist ihre Firma eine Reederei, beantragt sie ihr Seefahrtsbuch und bezahlt außerdem ihre Dienstreisen. Es gibt weltweit zahlreiche Grün­dungsparadiese in denen sie für ein paar Hunderter eine Firma aus der Taufe heben können oder einen bereits existierenden Fir­men­mantel erwerben können. Geben sie bei einer der einschlägigen Internet-Such­ma­schi­nen den Suchbegriff „company formation“ ein und sie erhalten eine ganze Liste mit auf Firmengründungen speziali­sier­ten Helfern auf der ganzen Welt. Im folgenden seinen die für Europäer wichtig­sten Zentren (für Zy­pern siehe voriges Kapitel) in Kürze be­han­­delt. Auch diese Li­ste erhebt keinen An­spruch auf Voll­stän­digkeit.
Nach derzeitigem Stand der Dinge wird die EU wohl eine Offenlegungspflicht für die Firmeninhaber einführen, d.h. der jeweilige Be­sitzer ist dann behördlich bekannt. Rich­ten sie sich besser darauf ein.

Großbritannien

In Großbritannien können sie problemlos eine Firma gründen. Auf der Webseite http://www.uk-plc.net können sie das sogar on­line für etwa £50 plus Mehrwertsteuer tun. Aufgrund der EU-Vereinbarungen dürfen sie mit ihrer britischen Firma auch in Deutsch­land tätig werden. Allerdings wird sich das durch einen EU-Austritt Großbritanniens wohl ändern.

Kanalinseln, Isle of Man und Gibraltar

In Gibraltar, auf den Kanalinseln und der Isle of Man sind Firmengründungen ohne große Schwierig­keiten möglich. Passende Helfer finden sie auch hier im Internet.

Irland

In Irland zahlen Firmen lediglich 12,5% Steuern. Firmengründungen sind ohne Probleme möglich. Auch scheint sich das Land von der Finanzkrise langsam zu erholen.

Frankreich

Im deutschsprachigen Elsass können sie eine französische SARL oder eine EURL (Entre­prise uni­per­son­nel­le à responsabilité limitée) als Einmann-Gesellschaft gründen. Seit dem 1.1.2004 ist es möglich, die SARL/EURL mit einem Euro Stammkapital zu gründen. Der Firmenname der SARL kann unter Ein­hal­tung der Schutzrechte Dritter frei gestaltet werden. Weder der Gesellschaftsvertrag noch der Gesell­schaf­ter­beschluss, durch den die SARL gegründet wird, müssen notariell beurkundet werden. Das erste Ge­schäfts­jahr kann überdies bis zum Abschluss des nächs­ten vollen Kalenderjahrs laufen, so dass ein Jah­resabschluss für das Rumpfjahr nicht er­for­derlich ist. Infos gibt es unter www.insolvenzinfrankreich.de. Steuer­lich ist Frank­reich zwar eher ungünstig, dafür aber un­auf­fäl­lig.

Liechtenstein

In Liechtenstein waren bisher vor allem die Stiftungen und Anstalten von Interesse. Eine Stiftung stellt ver­einfacht ausgedrückt eine Verselbständigung einer bestimmten Stif­tungs­­summe dar, die von der Stif­tung zweck­ge­bunden eingesetzt wird. Aus der Presse be­kannt sind vor allem die Stiftungen diverser deut­scher Parteien oder die Familien­stif­tun­gen wohlhabender Familien­clans. Ähnlich wie der angel­sächsische „Trust“ arbeitet eine liechtensteinische Anstalt. Firmengrün­dun­gen in Liechtenstein werden aber wohl in Zu­kunft den heimischen Behörden gemeldet werden.

Zug (Schweiz)

Der schweizerische Kanton Zug ist aufgrund seiner liberalen Steuergesetzgebung ein be­lieb­tes Grün­dungs­zentrum. Beachten Sie, dass die in der Schweiz vorherrschende Rechts­form die Aktien­ge­sell­schaft ist. Eine AG benötigt ein Gründungskapital von SFr 100.000, wovon SFr 40.000 einbezahlt sein müssen. Die Gründung muss vor einem ein­hei­mischen Notar erfolgen und die drei Grün­dungs­gesell­schaf­ter müs­sen persönlich oder mittels Bevollmächtigtem anwesend sein. Die reinen Gründungkosten belaufen sich auf ca. SFr 5.000, dazu kommen die Kosten für den Treuhänder. Trotz der hohen Kosten eignet sich eine schweizerische AG als „Holdinggesellschaft“ für internationale Geldanlagen. Achtung: Der Immobilien­erwerb einer im ausländischen Besitz befind­li­chen AG ist genehmigungspflichtig. Die Steuersätze für eine Domizil-AG sind im Kanton Zug am Günstigsten. Auf Kapital und Reserven wird eine pauschale Abgabe von 1,5 Promille auf das eingetragene Stammkapital erhoben, mindestens aber SFr 300. Dazu kommt die Bundessteuer, die je nach Firmentyp ungefähr die gleiche Höhe wie die Kantons- und Ge­mein­desteuern hat.

Delaware (USA)

Im US-Bundesstaat Delaware erhalten Sie schon ab US$169 eine Firma. Wenden sie sich an: The Company Corporation, 2711 Centerville Road, Suite 400, Wilmington, DE 19808 oder besuchen sie die Internetseite http://www.incorporate.com. Mit einer ame­ri­ka­ni­schen Firma die eine eigene Tax Iden­ti­fication Number hat können sie problemlos in den USA ein Bankkonto eröffnen und Kreditkarten beantragen ohne eine Sozial­ver­siche­rungsnummer zu besitzen. Der Jahres­steuerbetrag beträgt bei Non-Profit Corpo­ra­tions ca. $20.

Norderfriedrichskoog

Wenn sie jedoch in Deutschland bleiben wol­len, dann könnten sie ihren Firmensitz nach Norder­fried­richs­koog verlegen. Dort zah­len sie zur Zeit weder Gewerbesteuer noch Kommunalsteuern.

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